Das vertretungsberechtigte Gremium trägt die Verantwortung für alle innerhalb der juristischen Person tätigen Menschen. Es ist für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen verantwortlich und damit ansprechbar für Überwachungsbehörden, wie beispielsweise Berufsgenossenschaft (VBG) und die staatlichen Arbeitsschutzbehörden.
Zu unterscheiden sind hierbei
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- Pfarrei (KdöR)
- eingetragene Vereine (z.B. Kirchenbauverein e.V., ...)
- eigenständige Verbände (z.B. KFD, KJG, ...)
Daraus ergibt sich, dass das vertretungsberechtigte Gremium ausschließlich für Aktive innerhalb seiner Zuständigkeit Sorge zu tragen hat.
In Pfarreien und den zugehörigen nicht eigenständigen Gruppierungen trägt der KVR die Verantwortung.
Innerhalb der eigenständigen Verbände und Vereine wird die Verantwortung in der jeweiligen Satzungen geregelt.
Federführende Verantwortung für die Gefährundgsbeurteilung, Unterweisung, Befähigung der praktisch Tätigen und Einhaltung der jeweilig notwendigen Arbeitschutzmaßnahmen, sowie der Bereitstellung der für die Betreuung durch die Stabsstelle Arbeitssicherheit notwendigen Unterlagen, trägt das jeweilige Verantwortungsgremium. Abgesehen der Verantwortung können die oben genannten Aufgaben jedoch in schriftlicher Form an die hauptamtlichen Mitarbeitenden oder praktisch Tätigen deligiert werden.
Wenn Personen innerhalb Ihres Verantwortungsbereiches grob fahrlässig oder vorsätzlich Handeln, liegt die Verantwortung und Haftung bei der handelnden Person.