Die gesetzliche Freistellung für ehrenamtlich Engagierte ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern wird von den Bundesländern individuell bestimmt.
In Rheinland-Pfalz und Hessen gibt es Möglichkeiten zur Freistellung (Sonderurlaub) für ehrenamtlich Engagierte, insbesondere für Fortbildungen, Kursen oder Veranstaltungen, die mit demEngagement in der Kirche oder in Jugendverbänden zusammenhängen.
Hier findet ihr/finden Sie alle relevanten Informationen und Weiterleitungen zur Beantragung der Freistellung bei Eurem/Ihrem Arbeitgeber