Wir möchten, dass unsere Website für alle Menschen zugänglich ist – unabhängig von körperlichen oder technischen Möglichkeiten. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, die Inhalte und Funktionen barrierefrei und inklusiv zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Hinsichtlich des rechtlichen Rahmens orientieren wir uns dabei sowohl an den Vorgaben für öffentliche Stellen, wie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch an den Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) mit zugehöriger Verordnung, durch welche Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen definiert werden.
Die technische Basis unserer Webseiten bildet das Open-Source-Content-Management-System OpenCms. Die Software bietet eine solide Grundlage für die Erstellung strukturierter und zugänglicher Inhalte. Damit ist diese Website überwiegend mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Unsere Webredakteur*innen werden regelmäßig in der Erstellung barrierefreier Inhalte geschult und angehalten, die Richtlinien der Barrierefreiheit bei der Content-Pflege zu berücksichtigen.
Konformitätsstatus und angewandte Standards
- Einsatz strukturierter HTML-Elemente zur besseren Navigation
- Alt-Texte für neu eingefügte Bilder und Grafiken, die zum Verständnis des Inhalts wichtig sind
- Tastaturbedienbarkeit der grundlegenden Funktionen
Unsere Webseiten sind weitestgehend barrierefrei. Dies bedeutet, dass die überwiegende Mehrheit der Inhalte und Funktionen den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA entspricht. Die WCAG 2.1 Level AA sind international anerkannte Richtlinien, die vier grundlegende Prinzipien der Barrierefreiheit definieren:
Wahrnehmbar
Informationen und Benutzeroberflächen-Komponenten müssen den Nutzer*innen auf Weisen präsentiert werden können, die sie wahrnehmen können. (z.B. Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos)
Bedienbar
Benutzeroberflächen-Komponenten und Navigation müssen bedienbar sein. (z.B. Tastaturnavigation, ausreichende Zeitbegrenzungen)
Verständlich
Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. (z.B. Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit, Eingabehilfe)
Robust
Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken, zuverlässig interpretiert werden können. (z.B. valide HTML-Struktur)
Einsatz des Assistenz-Tools von Eye-Able
Dieses ermöglicht den Nutzer*innen eine personalisierte Anpassung der Benutzeroberfläche an ihre individuellen Bedürfnisse:
- Diverse Kontrast-Modi = Optimierung der Farbdarstellung (z.B. Hochkontrast, Invertiert, Dunkelmodus) zur Verbesserung der Lesbarkeit für sehbeeinträchtigte Personen.
- Flexible Schriftgrößen- und Schriftartanpassung = Stufenweise Vergrößerung oder Verkleinerung der Schrift sowie Auswahl verschiedener, lesefreundlicher Schriftarten.
- Lesemodus und Fokus-Modus = Reduzierung visueller Ablenkungen durch Ausblenden von Seitenleisten und Navigationsmenüs, um sich auf den Hauptinhalt zu konzentrieren.
- Vorlesefunktion (Text-to-Speech) = Vorlesen von Textinhalten auf der Webseite, um sehbehinderten Personen oder Personen mit Leseschwächen den Zugang zu erleichtern.
- Anpassung von Linienhöhe und Buchstabenabstand = Verbesserung der Lesbarkeit von Texten, insbesondere für Menschen mit Legasthenie.
- Farbfilter für Farbenblindheit = Simulation und Kompensation verschiedener Formen der Farbenblindheit (z.B. Protanopie, Deuteranopie, Tritanopie), um Farbinformationen zugänglich zu machen.
- Mauszeiger-Vergrößerung und -Anpassung = Vergrößerung und farbliche Anpassung des Mauszeigers für bessere Sichtbarkeit.
- Navigationshilfen = Verbesserung der Tastaturnavigation und Bereitstellung von Sprunglinks für eine effizientere Bedienung ohne Maus.
- Hervorhebung von Links und Überschriften = Visuelle Unterstützung zur besseren Orientierung auf der Seite.
Noch bestehende Barrieren
Trotz aller Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Inhalte oder Funktionen nicht vollständig barrierefrei sind, z. B.:
- Ältere Webseiten und PDF-Dokumente
- Eingebundene externe Inhalte (z. B. Karten)
- Fehlende Beschreibungen bei Bildern und komplexen Grafiken
- Fehlende Strukturierung bei Auszeichnung der Überschriften
Die Bewertung des Konformitätsgrades unserer Webseiten erfolgte durch eine umfassende Kombination aus Selbstbewertung und dem Einsatz der Eye-Able® Audit - WCAG Prüfsoftware.
Wir streben eine noch weitergehende Barrierefreiheit an und engagieren uns, verbleibende Hürden schrittweise abzubauen. Barrierefreiheit ist für uns kein Ziel, sondern ein Weg. Wir sind fest entschlossen, diesen Weg gemeinsam mit unseren Nutzerinnen und Nutzern zu gehen – für eine digitale Welt, die für alle zugänglich ist.
Feedback und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Ihre Rückmeldung hilft uns, besser zu werden!
E-Mail: internet@bistum-mainz.de
Telefon: 06131253122
Adresse: Bistum Mainz KdöR, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Internetredaktion, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz
Marktüberwachungsbehörde und Schlichtungsverfahren
Sollten Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihr Anliegen erhalten, können Sie sich an die "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF) wenden. Bei dieser Stelle können Sie geltend machen, dass Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen können, da ein Verstoß gegen Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorliegt. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Sie soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts am 28. Juni 2025 die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür die die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Tel: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de