In wenigen Tagen ist Allerheiligen und Allerseelen. An diesen Tagen gehen wir traditionell auf die Friedhöfe und gedenken unserer Verstorbenen, meist verbunden mit einem Gottesdienst und einer Gräbersegnung.
Dies ist nun unter Coronabedingungen vielerorts nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Die Segnung von Gräbern ist nicht an den Priester oder Diakon gebunden , sondern kann von allen getauften und gefirmten Katholiken vollzogen werden.Wie diese Gräbersegnung erfolgen kann, beschreibt ein Artikel in der Zeitschrift Kirche und Leben:
www.kirche-und-leben.de/artikel/wie-familien-zu-allerseelen-ihre-graeber-selber-segnen-koennen
Das Offizialat Vechta hat eine Handreichung veröffentlicht, mit deren Hilfe die Angehörigen selbst die Gräber von verstorbenen Verwandten und Freunden segnen können. In der Handreichung sind Gebete, Bibeltexte und Zeiten der Stille so gestaltet worden, dass man eine Segnung leicht mit diesem Angebot beginnen kann. „An Allerheiligen versammeln wir uns am Grab, weil wir uns mit unseren Verstorbenen über den Tod hinaus verbunden fühlen und für sie beten wollen“, erklärt der Theologe Johannes W. Vutz aus dem Offizialat Münster. „Das geht auch ohne größeren Gottesdienst und im ganz kleinen Kreis.“
Handreichung des Offizialats Vechta/ Bistum Münster
Link zur Handreichung des Offizialats Vechta
Aus dem Bistum Hildesheim
Auch das Bistum Hildesheim hat eine Datei mit einem Vorschlag veröffentlicht
Anregungen kommen auch aus dem Bistum Passau
kurzes Gebet und Gräbersegnung der eigenen Angehörigen
Friedhofsgang für Familien mit Kindern
Wie wir unserer Verstorbenen gedenken können - für Familien mit Kindern
An Allerheiligen am 1. November ehrt die Kirche nicht nur alle offiziell heilig gesprochenen Menschen, sondern auch die Menschen, die ein christliches Leben geführt haben, ohne dass ihre Lebensführung einer größeren Öffentlichkeit bekannt geworden ist. Allerheiligen ist zunächst kein Tag des Totengedächtnisses, sondern feiert das neue Leben, das die Heiligen führen und das allen Christen verheißen ist. Vielfach ist der Tag durch den Gang zu den Gräbern von Angehörigen geprägt. Der Allerseelentag am 2. November gilt dem Gedächtnis der Verstorbenen. Bereits im vierten Jahrhundert ist bei Johannes Chrysostomos von Antiochien ein „Herrentag aller Heiligen“ bezeugt. Seit dem neunten Jahrhundert wird Allerheiligen am 1. November gefeiert. Allerseelen geht auf Abt Odilo von Cluny zurück, der 998 einen Gedenktag anordnete für alle verstorbenen Gläubigen von Klöstern, die Cluny unterstellt waren. Zusammen mit dem staatlichen Volkstrauertag zum Gedächtnis der Toten der Weltkriege und dem Totensonntag (auch: Ewigkeitssonntag), mit dem das evangelische Kirchenjahr am Sonntag vor dem Ersten Advent endet, machen Allerheiligen und Allerseelen den Monat November zum Monat des Totengedenkens. Allerheiligen ist gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.