Der Pfarrgemeinderat ist als Gremium der Laien nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil entstanden. Die Mitverantwortung aller Gemeindemitglieder für die Sendung der Kirche ist Leitidee des Gremiums. Die Räte sollen das Leben in den Gemeinden mitgestalten und Sorge für die Gemeindemitglieder tragen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung des Pfarrers in pastoralen Fragen. Über die Aufgaben des Gremiums heißt es in den Statuten des Bistums Mainz: „Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen. Im Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und Laien über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen.“
Nach einem Beschluss der Würzburger Synode im Jahr 1975 sind in Deutschland Pfarrgemeinderäte in jeder Gemeinde verbindlich vorgeschrieben. Je nach Größe der Gemeinde werden zwischen vier und 14 Mitglieder direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt. Außerdem kann der Rat weitere Mitglieder (bis zu einem Drittel der festgelegten Mitgliederzahl) hinzuwählen. Kraft ihres Amtes gehören unter anderen Pfarrer, Diakone, sowie Pastoral- und Gemeindereferenten dem Pfarrgemeinderat an. Im Bistum Mainz fanden 1968 die ersten Pfarrgemeinderatswahlen statt.
Nach der PGR-Wahl 2019 gehören folgende Personen den beiden gemeinsam tagenden Pfarrgemeinderäten an:
Pfarrgemeinderat von Johannes XXIII.
Hauptamtliche kraft Amtes:
Gewählt wurden:
Als Vertreter der Pfarrei sind aktiv:
Pfarrgemeinderat von St. Hildegard - St. Michael
Hauptamtliche kraft Amtes:
Gewählt wurden:
Als Vertreter der Pfarrei sind aktiv: