Der Verwaltungsrat ist – gemäß Handbuch für Verwaltungsräte im Bistum Mainz – verantwortlich für
Der Verwaltungsrat wird für jeweils vier Jahre vom Pfarrgemeinderat gewählt und tagt in regelmäßigen Abständen. Die Sitzungen sind in aller Regel nicht öffentlich. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Pfarrer.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Pfarrei Johannes XXIII. wurden nach der Pfarrgemeinderatswahl 2019 gewählt.
Der Verwaltungsrat der Pfarrei Johannes XXIII. besteht aus folgenden Personen:
Als beratendes Mitglied wurde in den Verwaltungsrat berufen:
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Pfarrei St. Hildegard - St. Michael wurden nach der Pfarrgemeinderatswahl 2019 gewählt.
Der Verwaltungsrat der Pfarrei St. Hildegard - St. Michael besteht aus folgenden Personen: