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Familienforschung im Bistum Mainz

 

Kirchenbücher beginnen im ehemaligen Erzstift Mainz frühestens 1582 mit einer Verordnung zum Eherecht von Erzbischof Daniel Brendel von Homburg. Für viele Pfarreien setzen die Bücher jedoch aufgrund von Kriegen und Naturkatastrophen erst später ein.

Die Kirchenbücher enthalten Taufen, Heiraten und Sterbefälle (kirchliche Beerdigungen). In die älteren Bände können auch zusätzlich Erstkommunionen, Firmungen, Messstiftungen (Anniversarien), chronikalische Notizen aller Art und Informationen zu Pfarrei und Kommune eingetragen sein.

Die Bücher stehen für Nachforschungen im Rahmen der Schutzfristen zur Verfügung. Bei Taufen betragen diese 120 Jahre, bei Trauungen und Sterbefällen 100 Jahre.

Im Dom- und Diözesanarchiv Mainz liegt derzeit gut ein Drittel der älteren Kirchenbücher des Bistums. Im Rahmen des Pastoralen Weges werden die Pfarrarchive und Kirchenbücher im Dom- und Diözesanarchiv Mainz zentralisiert und für die Benutzung erschlossen.

In den kommenden Jahren wird eine Digitalisierung der Kirchenbücher durchgeführt und die Digitalisate werden dann online verfügbar sein.

Im linksrheinischen Gebiet des Bistums (Bundesland Rheinland-Pfalz, Region Mainz und Rheinhessen ohne Pastoralraum AKK-Mainspitze) wurde bereits 1798 durch die französische Besatzung eine staatliche Personenstandsregistrierung eingeführt. Geburten und Sterbefälle werden durch die Kommune registriert, vor einer kirchlichen Trauung ist eine Ziviltrauung erforderlich. Die zivilen Register liegen bei den jeweiligen Kommunen, die Zweitschriften dieser Register werden im Landeshauptarchiv Koblenz zentralisiert. Im Mainzer Brückenkopf Kastel und Kostheim wurde 1808 eine staatliche Personenstandsregistrierung eingeführt.

Ein Teil der rheinhessischen Kirchenbücher liegt bei den Kommunen oder im Landesarchiv Speyer. So werden die Kirchenbücher der Mainzer Stadtpfarreien aus der Zeit vor 1798 im Stadtarchiv Mainz verwahrt. Lediglich ein Band der Pfarrei St. Emmeran aus der Zeit um 1600 ist im Dom- und Diözesanarchiv Mainz deponiert.

Im rechtsrheinischen Gebiet des Bistums (Bundesland Hessen, Regionen Mainlinie, Oberhessen und Südhessen sowie der Pastoralraum AKK-Mainspitze ohne AKK) wurde 1876 eine staatliche Personenstandsregistrierung eingeführt. Die Zweitschriften dieser Register wurden im Personenstandsarchiv Neustadt in Hessen zentralisiert, digitalisiert und – im Rahmen der Schutzfristen – online auf der Webseite des Landesarchivs Hessen zur Verfügung gestellt.

Für Personenstandsnachweise sind die genannten staatlichen Register vom Zeitpunkt ihrer Einführung an rechtlich verbindlich.

Derzeit können die im Dom- und Diözesanarchiv Mainz deponierten Kirchenbücher im Original in unserem Lesesaal eingesehen werden, soweit keine konservatorischen Gründe entgegenstehen. Für die Einsichtnahme werden Gebühren erhoben.

Gern informieren wir Sie über den Verbleib und die Laufzeit von Kirchenbüchern und die Zugehörigkeit einzelner Ortschaften zu einer Pfarrei.

Nachforschungen können durch das Dom- und Diözesanarchiv Mainz nicht übernommen werden. Für ausführliche Recherchen wenden Sie sich bitte professionelle Anbieter:innen genealogischer Dienstleistungen.