Was ist ein Seelsorgerat ?

(§5 Statut für Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde in der Diözese Mainz):

In jeder Pfarrgruppe/jedem Pfarreienverbund ist ein Seelsorgerat zu bilden. Seine Mitglieder sind:

  • der/die amtierenden Pfarrer
  • der Pfarrvikar/die Pfarrvikare
  • der Kaplan/die Kapläne
  • der Diakon/ die Diakone
  • die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pfarrseelsorge
  • die Vorsitzende oder stellvertretenden Vorsitzenden der Pfarr-/ Filialgemeinderäte
  • die stellvertretenden Vorsitzenden der Verwaltungsräte
  • die Jugendvertreter
  • ein Religionslehrer
  • je ein Vertreter der kategorialen Dienste, die auf dem Territorium der Pfarrgruppe /des Pfarreinverbundes dienstansässig sind.
  • Weitere ehrenamtliche PGR-Mitglieder, wenn der Seelsorgerat dies beschließt

Aufgabe des Seelsorgerates:

(§ 7 Statut für Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde in der Diözese Mainz)

  • Der Seelsorgerat formuliert Ziele und Inhalte der Seelsorge im Raum der Pfarrgruppe/ des Pfarreienverbundes unter Berücksichtigung der Bistumsziele. Diese sind Gegenstand einen zwischen den Pfarreien zu schließenden Kooperationsvertrages, den der Seelsorgerat vorbereitet und formuliert.
  • Er überträgt die pastoralen Vorgaben des Bistums unter der besonderen Berücksichtigung der missionarischen Dimension auf die Ebene der Pfarrgruppe/ des Pfarreienverbundes. Dabei sind der Lebensraum und die Lebenssiuation der Menschen in der Pfarrgruppe/ im Pfarreienverbund zu sehen und in die Entwicklung einer pastoralen Konzeption mit einzubeziehen.
  • Er hält das Bewusstsein für die katechetischen, liturgischen und sozial-caritativen Dienst in der Pfarrgruppe/ im Pfarreinenverbund wach und fördert die Zusammenarbeit dieser Dienst auf der Ebene der Pfarrgruppe / des Pfarreienverbundes. Er trägt Sorge für die Gewinnung, Schulung und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Diensten.
  • Er hält Kontakt zu den sozialen, ambulanten, stationären und sonstigen Einrichtungen, zu den Religionslehrern und den Schulen sowie zu den Kindertageseinrichtungen, die sich nicht in kirchlicher Trägerschaft befinden.
  • Er beachtet die gesellschaftlichen Entwicklungen und Probleme des Alltags im Umfeld der pastoralen Einheit und berät über entsprechende Maßnahmen und Projekte.
  • Er entsendet Mitglieder in den Dekanatsrat gemäß den Vorgaben des Dekanatsstatutes.