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An den Diözesangerichten besteht kein Anwaltszwang. Wer sich aber durch eine Anwältin oder einem Anwalt in seinem Verfahren vertreten lassen möchte, hat hier eine Liste der an unserem Gericht zugelassenen Anwältinnen und Anwälte. Weitere Informationen erhalten Sie über das Offizialat.