Wir möchten, dass unsere Website für alle Menschen zugänglich ist – unabhängig von körperlichen oder technischen Möglichkeiten. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, die Inhalte und Funktionen barrierefrei und inklusiv zu gestalten.
Bei der Umsetzung beachten wir alle relevanten rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Diese ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 als Standard für Barrierefreiheit in der Informationstechnologie, sowie den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.1 AA.
Die technische Basis unserer Webseiten bildet das Open-Source-Content-Management-System OpenCms. Die Software bietet eine solide Grundlage für die Erstellung strukturierter und zugänglicher Inhalte. Damit ist diese Website überwiegend mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Unsere Webredakteur*innen werden regelmäßig in der Erstellung barrierefreier Inhalte geschult und angehalten, die Richtlinien der Barrierefreiheit bei der Content-Pflege zu berücksichtigen.
Unsere Webseiten sind weitgehend barrierefrei. Dies bedeutet, dass die Mehrheit der Inhalte und Funktionen den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA entspricht. Die WCAG 2.1 Level AA sind international anerkannte Richtlinien, die vier grundlegende Prinzipien der Barrierefreiheit definieren:
Informationen und Benutzeroberflächen-Komponenten müssen den Nutzer*innen auf Weisen präsentiert werden können, die sie wahrnehmen können. (z.B. Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos)
Benutzeroberflächen-Komponenten und Navigation müssen bedienbar sein. (z.B. Tastaturnavigation, ausreichende Zeitbegrenzungen)
Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. (z.B. Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit, Eingabehilfe)
Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken, zuverlässig interpretiert werden können. (z.B. valide HTML-Struktur)
Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Inhalte oder Funktionen nicht vollständig barrierefrei sind, z. B.:
Die Bewertung des Konformitätsgrades unserer Webseiten erfolgte durch eine umfassende Kombination aus Selbstbewertung und dem Einsatz der Eye-Able® Audit - WCAG Prüfsoftware.
Wir streben eine weitergehende Barrierefreiheit an und engagieren uns, verbleibende Hürden schrittweise abzubauen. Diese Website basiert auf dem Apollo-Template, das zu seiner Zeit barrierefrei angelegt war, nun aber schon viele Jahre im Einsatz ist. Daher kann es nicht mehr alle geforderten Punkte einlösen. Ziel ist es unsere Inhalte mittelfristig auf eine Website im neuen Mercury-Template umzustellen. Barrierefreiheit ist für uns ein Weg. Wir sind fest entschlossen, diesen gemeinsam mit unseren Nutzerinnen und Nutzern zu gehen – für eine digitale Welt, die für alle zugänglich ist.
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Ihre Rückmeldung hilft uns, besser zu werden!
E-Mail: internet@bistum-mainz.de
Telefon: 06131253122
Adresse: Bistum Mainz KdöR, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Internetredaktion, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz
Sollten Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihr Anliegen erhalten, können Sie sich an die "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF) wenden. Bei dieser Stelle können Sie geltend machen, dass Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen können, da ein Verstoß gegen Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorliegt. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Sie soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts am 28. Juni 2025 die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür die die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Tel: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de