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Unterstützung einholen: Koordinationsstelle Intervention und Aufarbeitung

Stop-Schild

Das Bistum ist sich seiner Verantwortung bewusst.

In der Koordinationsstelle Intervention und Aufarbeitung werden aktuelle Meldungen von Verdacht auf sexualisierte Gewalt/ sexuellen Missbrauch im Bistum Mainz entsprechend der Interventionsordnung bearbeitet. Der Sachverhalt wird auf strafrechtliche Relevanz unter Hinzuziehung einer externen Rechtsanwältin geprüft. 

Sexualisierte Gewalt beschreibt jede Form von physischer und psychischer Gewalt mit sexuellem Bezug, häufig mit dem Zweck Macht und Gewalt auszuüben und findet häufig in Abhängigkeitsverhältnissen statt. Sexualisierte Gewalt ist weitreichender als die rechtliche Definition, da diese ausschließlich diejenigen Handlungen umfasst, die unter Strafe stehen. „Sexualisierte Gewalt“ bezieht alle strafbaren Handlungen ein, aber auch solche, die nicht unter Strafe stehen.

Betroffen von sexualisierter Gewalt können Kinder-, Jugendliche und Erwachsene aller Geschlechter sein.

  

Ausschreibung

Unabhängige Ansprechperson (m/w/d) im Missbrauchsfall und Beisitzer:innen (m/w/d)

Das Bistum Mainz verschließt die Augen nicht davor, dass es auch im kirchlichen Rahmen sexuelle Übergriffe gab und gibt. Umso wichtiger ist es uns, konsequent zu handeln. Daher steht für Betroffene von sexualisierter Gewalt durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst eine verlässliche und unabhängige Meldestelle zur Verfügung, die mit ehrenamtlich tätigen Ansprechpersonen besetzt ist.

Ansprechpartnerinnen

Anke Fery

Anke Fery

Aufarbeitungsbeauftragte
Lena Funk

Lena Funk

Interventionsbeauftragte
Carolin Bernhardt

Carolin Bernhardt

Projektreferentin EVV-Projekt/Institutionelle Schutzkonzepte

Lic. iur. can. Sophia Brauers

Kirchenrechtlerin

Irritierte Systeme

Wie können sich Pfarreien oder andere Einrichtungen Unterstützung einholen, wenn Verunsicherung und Irritation durch einen Fall von sexualisierter Gewalt da sind?

MIt diesem Anliegen können Sie sich an uns in der Interventionsstelle wenden. Wir arbeiten gerade an einer Handreichung, die nach Fertigstellung hier zur Verfügung gestellt wird.

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen für Betroffene der katholischen Kirche in Deutschland (UKA)

Zum 1. Januar 2021 wurde auf Beschluss der deutschen Bischöfe das erweiterte Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet. Es löst das bisherige Verfahren und die Zentrale Koordinierungsstelle ab. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Diözese entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Informationen des Bistums Mainz

Am 01.01.2021 ist eine neue Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids in Kraft getreten, die Bischöfe der 27 Diözesen in Deutschland haben diese in gemeinsamer Arbeit vereinbart. Hier geht es zum Text im Amtsblatt der Diözese Mainz.