Sämtliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte von Gruppen, Gremien und Kreisen
sind abzusagen.
Bis zum 27. März 2020 ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten an allen Gottesdienstorten eingestellt. Rechtzeitig vor dem Ablauf dieser Frist ergehen neue an den staatlichen und kommunalen Vorgaben orientierten Anweisungen.
Die Kirchen sollen nach Möglichkeit geöffnet bleiben, allerdings ausschließlich für das
persönliche Gebet. Anregungen hierzu finden Sie auf der Homepage unter www.bistummainz.
de/liturgie. Wir empfehlen, diese Hinweise in kleiner Zahl auch auszudrucken und
am Schriftenstand den Gläubigen zugänglich zu machen. >Wir wollen ab Sonntag einen Gebetszettel auslegen und sonntags um 10 Uhr die Glocken läuten und die Gläubigen zum persönlichen Gebet ermuntern.
Die Gläubigen werden gebten, die Gottesdienstübertragungen im Fernsehen, im Radio und im Internet zu nutzen. Eine Übersicht findet sich unter anderem auf der Internetseite des Bistum Mainz: www.bistummainz.de/gottesdienste. Wir empfehlen, mögliche Übertragungen der Einzelzelebrationen über Internet oder die Sozialen Medien zu prüfen. Es wäre auch zu überlegen, ob die Seelsorgerinnen und Seelsorger geistliche Anregungen zu den Sonntagen ihren Gemeinden auf den verschiedenen Kanälen zur Verfügung stellen.
Erstkommunion
Erstkommuniongottesdienste und –feiern sind abzusagen. Die Pfarrer bzw. Verantwortlichen sind aufgefordert, gemeinsam mit den Eltern einen Termin nach den Sommerferien zu bestimmen. Wir orientieren uns dabei an den Vorgaben der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen hinsichtlich der Verbote von Versammlungen und möchten dabei eine einheitliche Regelung für das Bistumsgebiet vorgeben.
Taufen
Die Feiern von Taufen (Nottaufen ausgenommen) sind bis Ostern untersagt. Zum Umgang
mit dem Taufsakrament im Anschluss an diese Zeit ergehen noch weitere Hinweise.
Trauungen
Hierzu ergeben noch einmal eigene Regelungen. Wir möchten jetzt schon darauf hinweisen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Mai öffentliche Gottesdienste untersagt bleiben, bzw. hohen Auflagen unterliegen. Daran werden wir gebunden sein, ohne schon jetzt verlässliche Aussagen machen zu können. Deshalb empfehlen wir, sich schon jetzt mit den Brautpaaren in Verbindung zu setzen und die Situation zu besprechen.
Beerdigungen
können nur noch ohne die Feier eines Requiems stattfinden. Die auch
bisher schon üblichen Hygienemaßnahmen (kein Händeschütteln etc.) sind einzuhalten.
Klären Sie bitte vor Ort, ob seitens der Kommune Trauerfeiern in Leichenhallen durchgeführt werden dürfen. Kirchen können dafür nicht verwendet werden. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen dürfen nur im engsten Familienkreis gehalten werden. In dieser
besonderen Situation sollen lokal gemeinsame Vereinbarungen mit den anderen Konfessionen getroffen werden. In besonderen Situationen (Nahangehörige sind in Quarantäne) sollen angemessene Lösungen in Absprache mit den Beerdigungsinstituten und den
Kommunen getroffen werden.
Pfarrbüros
Die Pfarrbüros sind zu den üblichen Zeiten besetzt, jedoch für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kontaktmöglichkeiten nur über Telefon und E-Mail.
Kindertageseinrichtungen
Der Betrieb in den Schulen und Kindertageseinrichtungen wird eingestellt, es wird jedoch ein Notbetrieb eingerichtet. Die Organisation erfolgt nach vorgegebenen Regeln in Eigenverantwortung der Träger.