Ad-limina-Besuch

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Nach dem katholischen Kirchenrecht ist jeder Diözesanbischof alle fünf Jahre zu einem so genannten Ad-limina-Besuch im Vatikan verpflichtet. Hauptzweck dieser Reise ist es, dem Papst über die Situation im jeweiligen Bistum zu berichten. In der Deutschen Bischofskonferenz ist es üblich, dass die Diözesanbischöfe von ihren Weihbischöfen begleitet werden. Gleichzeitig wird der Besuch dazu genutzt, um Gespräche in den verschiedenen vatikanischen Behörden (den so genannten Dikasterien) zu führen. Die letzten Ad-limina-Besuche der deutschen Bischöfe fanden vom 6. bis 18. November 2006 in Rom statt.

Seinen Ursprung hat der Ad-limina-Besuch in der Pilgerfahrt zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus in Rom, auf lateinisch „Visitatio ad liminum Apostolorum“ – daraus erwuchs die Kurzformel „Ad limina“. Durchschnittlich machen sich im Jahr rund 500 Bischöfe auf den Weg in die Heilige Stadt. Zur Vorbereitung des Besuches schickt der Bischof dem Heiligen Stuhl einen „Bericht über die Situation der Diözese“, den der Bischof mit Hilfe seiner engsten Mitarbeiter abfasst.

Über den Besuch selber heißt es im „Direktorium für den Hirtendienst“ der Kongregation für die Bischöfe: „Die brüderlichen Begegnungen mit dem Papst und mit seinen engsten Mitarbeitern in der Römischen Kurie bieten dem Bischof nicht nur eine bevorzugte Gelegenheit, um die Situation der eigenen Diözese und seine Erwartungen vorzutragen, sondern auch, um ausführliche Informationen zu erhalten über die Hoffnungen, die Freuden und die Sorgen der Universalkirche und um geeignete Ratschläge und Anweisungen zu erhalten für die Probleme der eigenen Herde. Dieser Besuch stellt auch ein zentrales Ereignis für den Nachfolger des Petrus dar, der die Hirten der Teilkirchen (Bistümer) empfängt, um mit ihnen die Fragen zu behandeln, die ihre kirchliche Sendung betreffen. Der Ad-limina-Besuch ist daher ein Ausdruck der Hirtensorge für die ganze Kirche.“

am (MBN)