Diakone sind bereits in der Apostelgeschichte erwähnt. In der frühen Kirche wirkte der Diakon (griechisch: Diener) in der Armenpflege oder als Gehilfe des Bischofs beim Gottesdienst. Seit dem fünften Jahrhundert verlor das Amt an Bedeutung. Lange Zeit war der Diakon nur noch eine Durchgangsstufe auf dem Weg zur Priesterweihe. Das Sakrament der Weihe ist in der katholischen Kirche in drei Stufen gegliedert: die Diakonenweihe, die Priesterweihe und die Bischofsweihe. Das Zweite Vatikanische Konzil hat das eigenständige Amt des Diakons in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche „Lumen Gentium“ vom 21. November 1964 erneuert und sein spezifisches Profil betont.
Dort heißt es: „Mit sakramentaler Gnade gestärkt, dienen sie in der liturgischen Diakonie, in der Diakonie des Wortes und der Liebe in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium dem Volke Gottes. Sache des Diakons ist es, je nach Weisung der zuständigen Autorität, feierlich die Taufe zu spenden, die Eucharistie zu verwahren und auszuteilen, der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und sie zu segnen, die Wegzehrung den Sterbenden zu überbringen, vor den Gläubigen die Heilige Schrift zu lesen, das Volk zu lehren und zu ermahnen, Gottesdienst und Gebet der Gläubigen zu leiten, die Sakramentalien zu betreuen, den Beerdigungsritus vorzunehmen.“ (Lumen Gentium 29)
Das Zweite Vatikanische Konzil eröffnete auch verheirateten Männern die Weihe zu so genannten Ständigen Diakonen. Dabei wird zwischen dem „Diakon mit Zivilberuf“ und dem „Diakon im Hauptberuf“ unterschieden. In der Diözese Mainz wurden 1971 die ersten Männer zu Ständigen Diakonen geweiht. Die Bezeichnung „Ständiger Diakonat“ macht deutlich, dass es sich nicht um eine Durchgangsstufe zur Priesterweihe handelt. Der Diakon ist in besonderer Weise zum helfenden Dienst aufgerufen und kann mit verschiedenen pastoralen und karitativen Aufgaben betraut werden. In der Liturgie assistiert er unter anderem bei Eucharistiefeiern. Er leitet Wortgottesdienste und spendet das Sakrament der Taufe. Außerdem kann er mit Beerdigungen und Trauungen beauftragt werden. Das Mindestalter bei der Diakonenweihe für Ständige Diakone liegt bei 35 Jahren für Verheiratete. Eine Bedingung für den Ständigen Diakonat ist, dass die Ehefrau des Bewerbers die Entscheidung zur Diakonatsweihe mitträgt.
Bischöflicher Beauftragter für den Ständigen Diakonat im Bistum Mainz ist Pfarrer Dietmar Wieland. Im Bistum Mainz sind derzeit 37 Ständige Diakone mit Zivilberuf sowie 42 Ständige Diakone im Hauptberuf tätig. In Deutschland gab es Ende 2007 insgesamt 2.887 Ständige Diakone.
tob/am (MBN)