Ewige Profess

  • E

In der Ewigen Profess bindet sich ein Kandidat für die Aufnahme in einen Orden auf Lebenszeit an seine Gemeinschaft. Diese öffentlich abgelegten Gelübde haben die drei so genannten „Evangelischen Räte" zum Inhalt: Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam. Diese Gelübde werden als Selbstbindung eines Menschen verstanden, der sein Leben ganz von Gott her bestimmen lassen will und daher auf bestimmte menschliche Bindungen wie Besitz, Partnerschaft oder Macht verzichtet.

Vor der lebenslangen Bindung in der Ewigen Profess, die frühestens mit 24 Jahren möglich ist, stehen als Erprobungszeiten ein mindestens einjähriges Noviziat und mindestens drei Jahre der Zeitlichen Profess. Häufig wird im Rahmen der Profess auch ein neuer Name angenommen, der so genannte Ordensname, und eine Ordentracht (Habit) wird überreicht. Während des Noviziates und nach dem Ablauf einer Zeitlichen Profess ist ein Ausscheiden aus der Ordensgemeinschaft ohne Problem möglich, nach der Ewigen Profess muss dies der Papst erlauben.

am (MBN)