Ein Kardinal (von lat. „cardo“: „Türangel“) ist ein vom Papst verliehener Titel, der den Träger zur Papstwahl berechtigt und ihn zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche verpflichtet. Kardinäle sind die höchsten kirchlichen Würdenträger nach dem Papst. Vornehmste Aufgabe der Kardinäle ist die Wahl des Papstes. Wahlberechtigt sind jedoch nur jene Kardinäle, die jünger als 80 Jahre sind. Die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle ist auf höchstens 120 beschränkt. Das Kardinalskollegium zählt derzeit insgesamt 201 Mitglieder.
Durch die Ernennung zum Kardinal werden die Verdienste eines Bischofs oder eines Mitglieds der Päpstlichen Kurie gewürdigt. In vielen Fällen ist ein bedeutender Bischofssitz traditionell mit der Kardinalswürde verbunden, in Deutschland beispielsweise Köln, München und Berlin. Auf dem Mainzer Bischofsstuhl gab und gibt es bislang erst vier Kardinäle: Konrad I. von Wittelsbach (um 1130-1200), Albrecht von Brandenburg (1490-1545), Hermann Volk (1903-1988) und Karl Lehmann (geb. 1936, zum Kardinal ernannt im Jahr 2001).
Ein Kardinal braucht nach dem Kirchenrecht lediglich zum Priestergeweiht zu sein und soll sich „in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten“ auszeichnen. Wer Kardinal wird, bestimmt alleine der Papst. Ursprünglich stand das Wort „Kardinal“ für einen an einer Hauptkirche – auch außerhalb Roms – tätigen Geistlichen, später dann für den Vorsteher einer römischen Kirche. In dieser Tradition und um seine Verbundenheit mit dem Heiligen Stuhl deutlich zu machen, hat jeder Kardinal in Rom eine so genannte Titelkirche. Die Titelkirche San Leone I. wurde Kardinal Lehmann mit der Ernennungsurkunde verliehen, die Papst Johannes Paul II. dem Mainzer Bischof während des Konsistoriums am 21. Februar 2001 überreichte.
Kardinäle tragen zu besonderen Anlässen eine scharlachrote („porpora“) Soutane (Talar) und die Mozetta (Schulterumhang) sowie das scharlachrote Birett (Kopfbedeckung), das in einer besonderen Zeremonie vom Papst verliehen wird. Hinzu kommen das Zingulum (Gürtelband) und der Pileolus (Scheitelkäppchen) aus roter Moiréeseide. Die rote Farbe soll die Treue zum Papst bis hin zum Märtyrertum symbolisieren. Außerhalb der Liturgie trägt ein Kardinal eine schwarze Soutane mit roter Paspelierung (Nahtbesatz) und roten Knöpfen. Der früher übliche große Kardinalshut, mit jeweils zu den Seiten herabhängenden 15 roten Quasten („fiocchi“), erscheint heute nur noch im Wappen eines Kardinals.
am (MBN)