Mariä Himmelfahrt (15. August)

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Das „Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel“ - kurz Mariä Himmelfahrt - am 15. August ist eines von drei Hochfesten zu Ehren Mariens. Daneben gibt es das „Hochfest der Gottesmutter Maria“ am 1. Januar und das „Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria“ am 8. Dezember. Die Aussage des Festes, dass Maria am Ende ihres Lebens mit Leib und Seele in die Herrlichkeit Gottes aufgenommen wurde, ist eine der vier Grundaussagen des katholischen Marienbildes. Die anderen drei betreffen Maria als Gottesmutter, als Jungfrau und als unbefleckt Empfangene. Im Sinne von „Entschlafung“ (lat.: dormitio) kennt die Ostkirche das Fest seit dem sechsten Jahrhundert. Seit dem achten Jahrhundert wird es in der Westkirche als Fest der Aufnahme in den Himmel gefeiert.

Papst Pius XII. hat die Glaubensüberzeugung von der Aufnahme Mariens in den Himmel am 1. November 1950 in der Apostolischen Konstitution „Munificentissimus Deus“ als Dogma verkündet. Dort heißt es: „Es ist von Gott geoffenbarte Glaubenslehre, dass die Unbefleckte Gottesmutter und immerwährende Jungfrau Maria nach Vollendung des irdischen Lebenslaufes mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen wurde.“ Bereits im 19. Jahrhundert hatten sich die Petitionen von Gläubigen an den Papst gehäuft, den Glauben an Marias vollkommene Vollendung zu dogmatisieren. Am 1. Mai 1946 hatte Pius XII. alle Bischöfe um ihr Votum dazu gebeten.

Das Fest will den Gläubigen Maria als Zeichen der Hoffnung und des Trostes vor Augen führen, wie es in der Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“ des Zweiten Vatikanischen Konzils aus dem Jahr 1964 zum Ausdruck kommt: „Wie die Mutter Jesu, im Himmel schon mit Leib und Seele verherrlicht, Bild und Anbeginn der in der kommenden Weltzeit zu vollendenden Kirche ist, so leuchtet sie auch hier auf Erden in der Zwischenzeit bis zur Ankunft des Tages des Herrn als Zeichen der sicheren Hoffnung und des Trostes dem wandernden Gottesvolk voran.“ (Lumen Gentium 68) Im Katechismus der Katholischen Kirche (966) heißt es zu dem Dogma: „Die Aufnahme der heiligen Jungfrau ist eine einzigartige Teilhabe an der Auferstehung ihres Sohnes und eine Vorwegnahme der Auferstehung der anderen Christen.“

Für das Verständnis des Festes ist es wichtig, sich die Intention von Papst Pius XII. zu vergegenwärtigen, wonach der Definitionsakt „zur Ehre des allmächtigen Gottes“, „zur Ehre seines Sohnes“, „zur Vermehrung der Herrlichkeiten seiner erhabenen Mutter und zur Freude und Begeisterung der ganzen Kirche“ beitragen solle. Außerdem ist mit der Verkündigung dieses Dogmas keine strittige Glaubensfrage - wie sonst bei fast allen Dogmen - entschieden worden.

In vielen Gegenden finden an Mariä Himmelfahrt Prozessionen und Wallfahrten statt, im Bistum Mainz unter anderem in Dieburg, Klein-Krotzenburg, Lichtenklingen und Pfaffen-Schwabenheim. Ein auch im Bistum Mainz häufiger Brauch ist die Kräuterweihe, die etwa seit dem zehnten Jahrhundert mit dem Fest verbunden ist. Dabei werden Kräuter und Feldblumen gesammelt, die dann als Zeichen für die durch Gott geschenkte Heilkraft und Schönheit der Natur gesegnet werden. Mariä Himmelfahrt ist nur im Saarland sowie in Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gesetzlicher Feiertag.

tob (MBN)