Allerheiligen und Allerseelen im Mainzer Dom (1. & 2.11.)

Jahrestag für verstorbene Bischöfe und Mitglieder des Domstifts (4.11.)

Allerseelen 2017: Bischof Peter Kohlgraf segnet die Gräber im Kreuzgang des Mainzer Domes. (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Di. 29. Okt. 2019
Von:
am (MBN)

Mainz. Am Hochfest Allerheiligen (Freitag, 1. November) feiert der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf gemeinsam mit dem Mainzer Domstift um 10.00 Uhr im Mainzer Dom ein Pontifikalamt. Um 15.00 Uhr findet eine Pontifikalvesper mit Bischof Kohlgraf statt, mit anschließendem Gang zum Schrein der Mainzer Heiligen in der Ostkrypta. Die musikalische Gestaltung der Feiern an Allerheiligen übernehmen der Mainzer Domchor und die Mainzer Dombläser (nur Gottesdienst) unter Leitung von Domkapellmeister Professor Karsten Storck sowie Domorganist Professor Daniel Beckmann an der Orgel.

Am Fest Allerseelen (Samstag, 2. November) feiert Bischof Kohlgraf um 8.15 Uhr im Dom ein Pontifikalrequiem in Konzelebration mit dem Domstift, der sich ein Gang zu allen Gräbern im Dom, zum Domfriedhof und zur Bischofsgruft anschließt. Die Männerstimmen der Chöre am Dom unter Leitung von Domkapellmeister Storck sowie Domorganist Beckmann an der Orgel gestalten den Gottesdienst musikalisch. Um 18.00 Uhr findet im Ostchor eine Totenvesper mit Bischof Kohlgraf statt. Am Montag, 4. November, feiert Bischof Kohlgraf gemeinsam mit dem Domstift um 7.00 Uhr in der Ostkrypta des Domes einen Gottesdienst anlässlich des Jahrestages für verstorbene Bischöfe und Mitglieder des Domstifts mit Gang zur Bischofsgruft.

Stichwort: Allerheiligen (1.11.) / Allerseelen (2.11.)

An Allerheiligen (1. November) ehrt die Kirche nicht nur alle offiziell heiliggesprochenen Menschen, sondern auch die Menschen, die ein christliches Leben geführt haben, ohne dass ihre Lebensführung einer größeren Öffentlichkeit bekannt geworden ist. Allerheiligen ist zunächst kein Tag des Totengedächtnisses, sondern feiert das neue Leben, das die Heiligen führen und das allen Christen verheißen ist. Vielfach ist der Tag durch den Gang zu den Gräbern von Angehörigen geprägt. Der Allerseelentag am 2. November gilt dem Gedächtnis der Verstorbenen.

Bereits im vierten Jahrhundert ist bei Johannes Chrysostomos von Antiochien ein „Herrentag aller Heiligen“ bezeugt. Seit dem neunten Jahrhundert wird Allerheiligen am 1. November gefeiert. Allerseelen geht auf Abt Odilo von Cluny zurück, der 998 einen Gedenktag für alle verstorbenen Gläubigen von Klöstern anordnete, die Cluny unterstellt waren. Zusammen mit dem staatlichen Volkstrauertag zum Gedächtnis der Toten der Weltkriege und dem Totensonntag (auch: Ewigkeitssonntag), mit dem das evangelische Kirchenjahr am Sonntag vor dem ersten Advent endet, machen Allerheiligen und Allerseelen den Monat November zum Monat des Totengedenkens. Allerheiligen ist gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.