Das hat Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, Generalvikar des Bistums Mainz, am Dienstag, 27. Februar, bekannt gegeben. „Es ist schön, dass wir diese Position mit einem erfahrenen Mitarbeiter aus dem Ordinariat besetzen können“, betont Bentz. „Professor van der Broeck hat sich während der kommissarischen Leitung der Rechtsabteilung in den vergangenen Monaten sehr gut eingearbeitet und sich durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit für die Position empfohlen. Bischof Kohlgraf ist gemeinsam mit mir davon überzeugt, mit der Ernennung eine gute Wahl getroffen zu haben.“
Andreas van der Broeck (Jahrgang 1967) arbeitet seit 2000 in der Rechtsabteilung des Bischöflichen Ordinariates in Mainz. Bereits seit 1995 ist er als Anwalt in einer Mainzer Kanzlei tätig. Seine Promotion legte er 1997 vor. Im Jahr 2005 wurde er zum stellvertretenden Justitiar des Bistums ernannt; im Jahr 2007 erfolgte seine Zulassung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. An der Katholischen Hochschule (KH) Mainz, wo er seit 2002 einen Lehrauftrag wahrnimmt, wurde er im Jahr 2008 zum Honorarprofessor ernannt. Im August 2009 wurde er außerdem Leiter der neu geschaffenen Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bischöflichen Ordinariat (bis Februar 2015). In dieser Funktion hat er für die Diözese Mainz als erstem deutschen Bistum ein Arbeitsschutzmanagementsystem eingeführt. Darüber hinaus ist van der Broeck im Bistum Mainz als Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Abtei Kloster Engelthal engagiert.