Bischof Kohlgraf übernimmt Dezernat „Pastorale Räte“

Bisherige Aufgabenbereiche des Bischofsvikars werden neu zugeordnet

Kohlgraf Pastorale Räte (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Di. 28. Nov. 2017
Von:
tob (MBN)
Mainz. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf wird die Leitung des Dezernates „Pastorale Räte“ im Bischöflichen Ordinariat Mainz ab dem kommenden Jahr selbst übernehmen. „Der ‚Pastorale Weg im Bistum Mainz’, den wir bei der Diözesanversammlung im September begonnen haben, ist eine zentrale Aufgabe, die wir im Bistum gemeinsam mit den Räten angehen“, betont Bischof Kohlgraf.

„Wenn ich nun die direkte Verantwortung für die Pastoralen Räte übernehme, möchte ich damit auch ein klares Zeichen für die Bedeutung dieser Aufgabe setzen. Ich freue mich darauf, mit den Menschen in der Diözese über die Zukunftsperspektiven von Kirche ins Gespräch zu kommen.“

Die Räte bilden die synodale Struktur des Bistums, in der sich die sogenannten Laien, also die Katholiken, die kein geistliches Amt haben, in die Gestaltung von Kirche einbringen. Neben den Pfarrgemeinde- und Seelsorgeräten (Pfarreiebene) und den Dekanatsräten (Dekanatsebene) gibt es den Katholikenrat als höchstes Laiengremium auf Bistumsebene. Darüber hinaus gibt es im Bistum Mainz die Diözesanversammlung, die als „kleine Synode des Bistums“ Vertreter von Priesterrat, Katholikenrat und Konferenz der Dekane sowie der einzelnen Berufsgruppen, der Ordensleute und des Caritasverbandes mit der Bistumsleitung zu gemeinsamen Beratungen zusammenführt. Kohlgraf wird unter anderem im ersten Halbjahr 2018 alle 20 Dekanate des Bistums bei jeweils eintägigen Besuchen kennenlernen. Neben der Diözesanstelle „Pfarrgemeinderäte / Seelsorgeräte / Dekanatsräte“ sind im Dezernat „Pastorale Räte“ auch die Geschäftsstelle Diözesanversammlung und Diözesanpastoralrat sowie die Geschäftsstelle für den Katholikenrat angesiedelt. Die neue Zuordnung war durch den Rücktritt von Bischofsvikar Prälat Dietmar Giebelmann zum 1. Januar 2018 notwendig geworden. Neben dem Dezernat Pastorale Räte werden auch die weiteren Aufgabenbereiche von Bischofsvikar Giebelmann ab dem kommenden Jahr neu zugeordnet.

Die bisherige „Stabsstelle Stiftungen“ bleibt als Abteilung im Zentraldezernat des Bischöflichen Ordinariates, für das Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz als Generalvikar zuständig ist. Die „Stabsstelle Migration und Integration“ wird künftig als Abteilung dem Dezernat „Caritas und Soziale Arbeit“ zugeordnet, für das der Mainzer Diözesancaritasdirektor, Domkapitular Prälat Hans-Jürgen Eberhardt, als Dezernent verantwortlich ist. Dadurch soll die Vernetzung der Migrations- und Integrationsarbeit des Bistums mit den bestehenden Strukturen im Caritasverband verbessert werden.

Über die neue Zuordnung der bisherigen Aufgabenbereiche des Bischofsvikars hinaus wird zum 1. Januar 2018 auch die „Stabsstelle Kindertageseinrichtungen“, die bisher im Zentraldezernat angesiedelt war, dem Dezernat „Caritas und Soziale Arbeit“ zugordnet. Mit dieser Maßnahme soll die Zusammenarbeit zwischen Caritas und Bistum im Blick auf die Kindertageseinrichtungen gestärkt werden.