„Der Dritte Weg der Kirchen in arbeitsrechtlichen Fragen beinhaltet im Umgang mit Streitfragen auch professionelle und transparente Strukturen. Wir benötigen eine Professionalität, die auch vor einem weltlichen Gericht bestehen kann. Für diese Professionalität steht Rechtsanwalt Stefan Bender, der dieser Schlichtungsstelle seit einem Vierteljahrhundert vorsteht", sagte Giebelmann am Mittwoch, 27. November, bei einer Feierstunde im Bischöflichen Ordinariat Mainz.
Giebelmann dankte auch den anwesenden Gremien- und Interessenvertretern des kirchlichen Arbeitsrechts: „Die Eigenheit des kirchlichen Arbeitsrechts gerät immer wieder in die öffentliche Diskussion. Die Freiheit der Kirche, die Arbeitsverhältnisse in eigener Kompetenz zu regeln, setzt diese Professionalität voraus", sagte er. Die Arbeitsrechtliche Schlichtungsstelle kann von Mitarbeitern angerufen werden, wenn sie sich in arbeitsrechtlichen Fragen durch den Dienstgeber ungerecht behandelt fühlen; sie wurde im Bistum Mainz 1976 eingesetzt. Zur Schlichtungsstelle gehört neben dem Vorsitzender Bender auch der stellvertretende Vorsitzende, Richter Michael Schneider, sowie jeweils zwei Beisitzer von der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite.
Der so genannte Dritte Weg ist der kirchliche Sonderweg, um Fragen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechtes gemeinsam zu regeln - ohne die bei Tarifverhandlungen üblichen Mechanismen von Streik und Aussperrung. Der kirchliche Dienst steht unter dem Leitbild der Dienstgemeinschaft, das mit dem Konfrontationsmodell des Tarifvertragssystems unvereinbar ist. Das Leitbild der Dienstgemeinschaft wurzelt in der Überzeugung, dass Dienstnehmer wie Dienstgeber sich in gleicher Weise der Kirche und ihrem Sendungsauftrag verpflichtet wissen. Der „erste Weg" ist durch die einseitige Festlegung von Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber gekennzeichnet. Der „zweite Weg" bezeichnet das Modell des Tarifvertragssystems.