Das Thema „sexualisierte Gewalt“ ist Chefsache im Bistum Mainz

Beratergruppe erarbeitet Konzept zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch

(c) Bistum Mainz
Datum:
Mi. 6. März 2019
Von:
tob (MBN)

Mainz. Im Anschluss an die Veröffentlichung der MHG-Studie zu sexuellem Missbrauch im September 2018 in der Katholischen Kirche hat das Bistum Mainz inzwischen auf verschiedenen Ebenen Maßnahmen getroffen, um im Bistum gemeinsam mit den Betroffenen Wege der Aufarbeitung zu gehen.

Dafür ist eine auch mit Fachleuten von außerhalb besetzte Beratergruppe eingesetzt worden, die die weiteren konkreten Schritte bespricht. Der Beratergruppe gehören neben Bischof Peter Kohlgraf und Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bischöflichen Ordinariat Mainz an: Christine Ellrich von der Geschäftsführung des MädchenHauses Mainz, Dr. Brigitte Bosse vom Trauma-Institut Mainz, Rechtsanwältin Ute Bottmann von der Sozietät Dierlamm aus Wiesbaden sowie Kriminalkommissarin Ines Rose von der Kriminalinspektion Mainz. Die Gruppe hat bisher zweimal getagt.

In der folgenden Übersicht sind die wichtigsten bisher ergriffenen Maßnahmen und die getroffenen Entscheidungen für geplante Maßnahmen zusammengestellt. Auch künftig wird das Bistum Mainz die Öffentlichkeit über weitere Entwicklungen in diesem Bereich informieren.

Dr. Peter Schult wird neuer Ansprechpartner

Zum 1. April wird Dr. Peter Schult, Ginsheim, neuer Ansprechpartner des Bistums Mainz für Betroffene sexualisierter Gewalt. Er tritt die Nachfolge von Richard Seredzun an, der dieses Amt seit Februar 2003 innehatte. Schult nimmt diese Aufgabe gemeinsam mit Schwester Marie Bernadette Steinmetz RSM wahr. Schult ist Psychotherapeut und Supervisor und erfahren bei Krisenintervention und Trauma-Bearbeitung. Die beiden Ansprechpersonen sind im Bistum Mainz unabhängig von der Bistumsleitung. Sie stehen nicht in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bistum, arbeiten aber mit der Bistumsleitung in Übereinstimmung mit den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz konstruktiv zusammen.

Die Perspektive der Betroffenen ist leitend

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat wiederholt darauf hingewiesen, „dass das Thema sexualisierte Gewalt im Bistum Mainz Chefsache ist“. Mittlerweile hat Bischof Kohlgraf Gespräche mit Menschen geführt, die von sexuellem Missbrauch direkt oder indirekt betroffen sind; weitere Gespräche stehen an. Gerade aus diesen Gesprächen ist nochmals deutlich geworden, dass die Perspektive der Betroffenen nicht nur Voraussetzung für eine Aufarbeitung ist, sondern leitend für die Wege der Aufarbeitung sein muss. Eine allein juristische Herangehensweise, wie sie auch im Bistum Mainz bisher vorherrschend war, wird es nicht mehr geben. Beim Umgang mit Betroffenen geht es vor allem darum, dass diese Gehör finden und ihr Leid anerkannt und gewürdigt wird. Außerdem ist das Thema innerhalb des Bischöflichen Ordinariates auf eine breitere Basis gestellt worden: Mehr Mitarbeiter als früher sind in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Hinzu kommt die Beratung durch externe Fachleute. Die Entwicklung qualifizierter Standards der Präventionsmaßnahmen und der Interventionsprozesse sowie eine regelmäßige externe Evaluierung dieser Maßnahmen ist das erklärte Ziel der Bistumsleitung. Mit dem Katholikenrat hat das höchste Laiengremium im Bistum Mainz in einer Stellungnahme im vergangenen Jahr angekündigt, die Umsetzung von Maßnahmen zur Aufarbeitung immer wieder anzumahnen.

Gottesdienst für Betroffene von sexuellem Missbrauch

Mit einem Gottesdienst im Mainzer Dom am 18. November 2018 hatte das Bistum Mainz erstmals den von Papst Franziskus angeregten Gedenktag für die Betroffenen sexuellen Missbrauchs begangen. In seiner Predigt hatte Bischof Kohlgraf die Betroffenen um Vergebung gebeten. Wörtlich sagte er: „Wenn es manche Menschen nicht können, werde ich dies annehmen. Ich und alle, die Verantwortung tragen, haben kein Recht auf Vergebung. Wir, die Verantwortlichen müssen umkehren: Missbrauch nicht verschweigen, Unrecht benennen und solidarisch sein mit Betroffenen. Das heißt, die Menschen und Gott neu ernst nehmen - das will ich in mein Leben nehmen.“

Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften

Die Aufklärung von sexuellem Missbrauch im juristischen Sinne ist eine wesentliche Vor-aussetzung für die Aufarbeitung des Themas. Deshalb hat Weihbischof Bentz, der auch Generalvikar des Bistums ist, im Januar 2019 gegenüber den Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz und Hessen die vollumfängliche Kooperationsbereitschaft des Bistums Mainz bei der Aufarbeitung von Missbrauchsverdachtsfällen zum Ausdruck gebracht. Im Zuge dessen hat das Bistum am 8. Februar beiden Generalstaatsanwaltschaften Koblenz und Frankfurt Listen mit insgesamt 199 im Bistum dokumentierten Sachverhalten, die in einem sexuellen Kontext stehen bzw. stehen könnten, überlassen. Dabei wurden auch Fälle aufgelistet, die nicht Gegenstand der MHG-Studie vom September 2018 waren, etwa von Mitarbeitern, die nicht Geistliche sind. Weihbischof Bentz hat zugesichert, dass das Bistum Mainz alle verfügbaren Akten zur Verfügung stellen wird, die von den zuständigen Staatsanwaltschaften angefordert werden.

Entwicklung neuer Gesprächsformate geplant

Beim Bistum sind bislang 54 Anträge auf Anerkennung erlittenen Leids gestellt worden. Bisher wurde eine Gesamtsumme von 288.000 Euro für die gestellten Anträge gezahlt. Der niedrigste Betrag liegt bei 1.000 Euro, der höchste bei 13.000 Euro. Die Höhe der Zahlungen folgte stets mindestens den Empfehlungen der Zentralen Koordinierungsstelle bei der DBK, in einzelnen Fällen ging sie noch darüber hinaus.

Es zeigt sich, dass bisher nicht jedes Opfer bzw. jeder von sexuellem Missbrauch Betroffene einen solchen Antrag gestellt hat. Im Rahmen der Aufarbeitung soll es ausdrücklich auch darum gehen, Betroffene oder Menschen, die Kenntnis von Missbrauch haben, zu ermutigen, sich zu melden. Konkrete Gesprächsformate wie z.B. ein Hearing und Maßnahmen für Betroffene, für Menschen, die Kenntnis von Missbrauch haben, und für Pfarreien, in denen sich Missbrauch ereignet hat, sind derzeit noch in der Entwicklung.

Im Rahmen der konkreten Aufarbeitung soll es zum einen um die systemischen Fragen gehen und die daraus für das Bistum erwachsenden Konsequenzen, aber auch um Formen der Dokumentation. Eine glaubwürdige Aufarbeitung kann jedoch nicht allein unter Federführung des Bistums geschehen, um das es geht. Insofern wird das Bistum diesen Weg mit Fachleuten von außerhalb angehen.

Weitere Hilfen für die Opfer von sexuellem Missbrauch

Neben den Zahlungen in Anerkennung des Leids wurde den Betroffenen auch die Übernahme von Therapiekosten angeboten, wofür bislang rund 93.000 Euro aufgewendet worden sind. Einzelnen Betroffenen wurde noch weitergehende finanzielle Unterstützung gewährt. Jedem Opfer wurde das Gespräch mit der Bistumsleitung angeboten. In diesen Gesprächen konnten zum Teil zusätzliche individuelle Hilfsmaßnahmen vereinbart werden, wie zum Beispiel die Vermittlung in eine seelsorgliche Begleitung.

Gab es Defizite bei kirchenrechtlichen Verfahren?

Alle Missbrauchsverdachtsfälle werden ebenso daraufhin untersucht, ob es etwa Defizite bei den kirchenrechtlich vorgeschriebenen Verfahren gegeben hat. So ist etwa Mitte Januar 2019 ein kirchliches Vorermittlungsverfahren gegen einen Priester im Ruhestand des Bistums Mainz, der im Bistum Trier wohnt, eröffnet worden. Der über dreißig Jahre zurückliegende Sachverhalt war im Jahr 2010 bekannt geworden und wurde damals bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und eigenen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft abgesehen, weil das Verfahrenshindernis der Verjährung bestand. Dem Beschuldigten wird bis zum Abschluss des kirchlichen Voruntersuchungsverfahrens vorläufig ein Zelebrationsverbot erteilt und ihm geboten, sich von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten.

Das Kirchenrecht bietet die Möglichkeit, Fälle sexuellen Missbrauchs aufzuarbeiten und auch dann noch zu sanktionieren, wenn sie nach staatlichem Recht bereits verjährt sind.  Nach heutigem kirchlichem Recht müssen alle Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, die sich in einer kirchlichen Voruntersuchung bestätigen, der Römischen Glaubenskongregation gemeldet werden. Diese entscheidet dann über das weitere Vorgehen und hebt gegebenenfalls die Verjährung auf.

Verantwortung früherer Bistumsleitungen

In Gesprächen mit Betroffenen wird oft die Frage thematisiert, ob die Bistumsverantwortlichen früher angemessen mit den Missbrauchsvorwürfen umgegangen sind. Sollten sich im Zuge der Aufarbeitung Hinweise darauf ergeben, dass Täter gedeckt wurden oder Missbrauch vertuscht wurde, dann haben die Betroffenen ein Recht darauf, dies zu erfahren. Auch die Öffentlichkeit wird darüber informiert.