Drei Fragen - drei Antworten

Interview mit Finanzdezernent Karst zur Abgeltungssteuer

KARST (c) Bistum Mainz / Blum (Ersteller: Bistum Mainz / Blum)
Datum:
Mi. 29. Okt. 2008
Von:
tob (MBN)
Mainz. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 wird in Deutschland die Besteuerung von Kapitalerträgen neu geregelt. Welche Auswirkungen die anstehenden Änderungen für Kirchensteuerzahler haben, erläutert Finanzdirektor Thomas Karst im Interview. Karst ist Dezernent für Finanzen im Bischöflichen Ordinariat des Bistums Mainz.

MBN: Warum verschicken die Banken derzeit an ihre Kunden Anträge auf Einbehalt der Kirchensteuer?

Thomas Karst: Jeder Steuerbürger, der bei einer Bank Kapitalerträge erzielt, bekommt von diesen Einrichtungen ein Schreiben zugesandt, das ein Antragsformular auf Einbehalt der Kirchensteuer und allgemeine Hinweise zu dem Antrag enthält. Wer der Bank seine Konfession mitteilt, ermöglicht es, dass die Bank bereits die Kirchensteuer als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehält und abführt. Diese Kapitaleinkünfte sind damit abschließend besteuert und brauchen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben zu werden. Dies ist eine Entlastung für den Steuerbürger, weil die aufwendige Erklärung der Kapitalerträge in der Steuererklärung nicht mehr notwendig ist.

MBN: Was passiert, wenn ich meiner Bank keine Angaben über meine Konfessionszugehörigkeit machen will?

Karst: Falls der Kontoinhaber diesen vereinfachten Weg nicht wählt und der Bank die erbetenen Angaben zu seiner Konfession nicht mitteilt, muss er die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitalerträge in seiner Steuererklärung angeben, damit die Festsetzung der Kirchensteuer im Einkommensteuerbescheid erfolgen kann. In beiden Verfahren bleibt, wie bisher, die mögliche Freistellung von Kapitalerträgen, etwa beim Sparerpauschbetrag erhalten.

MBN: Was ändert sich denn eigentlich mit der Einführung der Abgeltungssteuer?

Karst: Schon bisher unterlagen die Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer und damit auch der Kirchensteuer. Die Versteuerung erfolgte im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem individuellen Steuersatz, der bis 45 Prozent gehen kann. Insofern ist die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer keine neue Steuer und auch keine neue Quelle für die Kirchensteuer; die Abgeltungsteuer vereinfacht nur den Ablauf und hat in vielen Fällen eine Ermäßigung der Einkommen- und damit auch der Kirchensteuer zur Folge. Künftig werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerlich gleichbehandelt. Soweit kapitalertragssteuerpflichtige Bürger einer kirchensteuererhebenden Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, entsteht auf die Kapitalerträge nicht nur die staatliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent sowie Solidaritätszuschlag, sondern es entsteht auch Kirchensteuer. Der Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird im vereinfachten Verfahren automatisch durch einen pauschalen Abschlag von der Abgeltungsteuer sichergestellt.

Hinweis: Die Bistümer in Deutschland haben detaillierte Informationen zum Thema Abgeltungsteuer und Kirchensteuer auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht (http://www.dbk.de/ in der Rubrik „Stichwörter/Abgeltungssteuer"). Informationen finden sich auch unter http://www.steuer-forum-kirche.de/ oder auf der Internetseite des Bistums Mainz (http://www.bistum-mainz.de/ in der Rubrik „Finanzen").