Der Haushalts- und Finanzausschuss der Diözese habe bei seiner Sitzung in der vergangenen Woche die Empfehlung ausgesprochen, dass der Kirchensteuerrat bei seiner turnusmäßigen Sitzung Anfang Oktober einen entsprechenden Beschluss fasst, sagte Giebelmann. Die Diözesanversammlung fand am Samstag, 26. September, im Erbacher Hof in Mainz statt.
Das Bistum Mainz hatte im Dezember des vergangenen Jahres einen Flüchtlingsfonds eingerichtet. Zweck und Ziel des Flüchtlingsfonds ist es, das ehrenamtliche Engagement der Pfarrgemeinden im Rahmen der örtlichen Flüchtlingshilfe finanziell zu unterstützen. Mit dem Geld werden primär Projekte der Pfarrgemeinden des Bistums Mainz unterstützt, die eine Willkommens- und Anerkennungskultur für die Flüchtlinge fördern. Wörtlich sagte Giebelmann: „Nach einem ersten Überblick engagieren sich in der Flüchtlingsarbeit der Diözese über 2.000 Menschen in den Einrichtungen und Gemeinden. Das ist unser größter Schatz."
Der Generalvikar machte in seiner Rede deutlich, „dass die Flüchtlingshilfe für uns im Bistum Mainz eine Querschnittsaufgabe ist, an der sich alle Pfarreien, Verbände, Einrichtungen und auch die Dezernate im Ordinariat beteiligen". Über den Flüchtlingsfonds hinaus unterstütze das Bistum unter anderem den Bau einer ökumenischen Initiative für Flüchtlinge in Egelsbach, den Umbau des Liobahauses für Flüchtlinge in Worms und den Umbau des Kapuzinerklosters in Dieburg. Dort werden unbegleitete Kinder und Jugendliche unterkommen. Allein der Caritasverband in Gießen betreue über 300 unbegleitete Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus arbeite das Bistum auch mit der Stadt Mainz an einem Konzept, um zusätzlichen Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, sagte Giebelmann.
Er wies darauf hin, dass auch das Gemeinnütziges Siedlungswerk Frankfurt (GSW), das Wohnungsunternehmen der Bistümer Limburg, Mainz und Fulda sowie deren Caritasverbänden, rund 350 Flüchtlingsfamilien Unterkunft gegeben habe und außerdem eine Unterkunft in Oberursel baue. Sieben Klöster im Bistum hätten bereits Flüchtlinge in ihre Gemeinschaft aufgenommen. Außerdem habe das Bistum zwei Häuser angemietet, um traumatisierten Frauen Schutz und Sicherheit zu geben, sagte Giebelmann.
Besonderen Wert legten Bistum und Caritas auf die Themen Bildung und Sprache, sagte Generalvikar Giebelmann. Deswegen bieten wir in unseren kirchlichen Schulen Sprachkurse an." Die Qualifizierung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern erfolge durch den Caritasverband. Insgesamt sind sieben Vollzeitstellen bei der Caritas allein mit dem Thema Integration befasst, erläuterte der Generalvikar. In Mainz sei die Caritas Träger des psychosozialen Zentrums, wo traumatisierte Flüchtlinge beraten und behandelt werden. Bei der konkreten Betreuung von Flüchtlingsunterkünften seien die Stiftung Juvente und die Malteserwerke verlässliche Partner. Wörtlich sagte Giebelmann: „Ich bin davon überzeugt, dass wir das Wort des Heiligen Vaters umsetzen und wirklich alle Pfarreien und klösterliche Gemeinschaften für eine Flüchtlingsfamilie Sorge tragen."
Der Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, ging in seinem Vortrag auf die Enzyklika „Laudato si" von Papst Franziskus ein, die im Juni veröffentlicht wurde. Den Text, der vor allem durch die Zusammenführung der Gesichtspunkte Umweltgefährdung und Armutsbekämpfung geprägt sei, bezeichnete Lehmann als „Meilenstein in der Entwicklung der katholischen Soziallehre". Auch wenn der Mensch die Krone der Schöpfung sei, dürfe er nicht alles nur auf sich und die Brauchbarkeit für sich selbst beziehen. Inder Enzyklika weite Papst Franziskus das sogenannte Gemeinwohlprinzip aus. Wörtlich sagte Lehmann: „Er hat mitten in unseren strittigen Diskussionen um den Klimawandel den Mut zu sagen, dass der Klimawandel entscheidend in der Verantwortung des Menschen besteht und nicht nur mit den Launen der Natur erklärt werden kann."
Und weiter: „Auf jeden Fall hat dies alles mächtige Konsequenzen für die Lebensqualität aller Menschen und verlangt eine Änderung unseres Lebensstils besonders der Industrienationen. Der Papst erlaubt kein Verschieben dieser notwendigen Änderungen. Die neue universale Solidarität braucht es jetzt sofort. Darum ist der Aufruf des Papstes auch so dringend. Er ist überzeugt, dass nur eine neue, ganzheitliche Spiritualität unser bisheriges Denken verändern kann." Deshalb sei das Anliegen der Enzyklika auch eine bleibende Aufgabe für Schule und Bildung, die Jugendarbeit und die pastoralen Gremien im Bistum, sagte Lehmann.
Weitere Themen des Tages waren die Änderung der Ehenichtigkeitsverfahren durch Papst Franziskus zum Dezember dieses Jahres. Der Offizial des Bistums Mainz, Domkapitular Dr. Peter Hilger, informierte über den aktuellen Diskussionsstand zum Thema. Constanze Coridaß von der Leitung des Bischöflichen Jugendamtes informierte über die Abschlussveranstaltung des Gesprächsprozesses der Deutschen Bischofskonferenz „Im Heute glauben". Geleitet wurde die Sitzung von der Geschäftsführenden Vorsitzenden der Diözesanversammlung, Dr. Hildegard Dziuk. Sie hatte zu Beginn dem neuen Mainzer Weihbischof, Dr. Udo Bentz, im Namen der Mitglieder der Diözesanversammlung zu seiner Weihe gratuliert und ihm alles Gute für sein Amt gewünscht.
Die Diözesanversammlung des Bistums Mainz - die es in vergleichbarer Form nur noch im Bistum Rottenburg-Stuttgart gibt - tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Sie ist nach den Worten des Bischofs von Mainz, Kardinal Karl Lehmann, so etwas wie eine „kleine Synode des Bistums" mit seinen rund 750.000 Katholiken. Ihr gehören rund 125 Mitglieder an. Sie setzt sich unter dem Vorsitz des Bischofs aus den diözesanen Räten (Priesterrat, Katholikenrat und Konferenz der Dekane) und den Vertretern der Bistumsleitung zusammen. Hinzu kommen Vertreter der Ordensfrauen, der Ständigen Diakone, der Pastoralreferentinnen und -referenten, der Gemeindereferentinnen und -referenten sowie des Diözesan-Caritasverbandes. Außerdem können bis zu sieben Persönlichkeiten hinzugewählt werden. Die Organe der Diözesanversammlung sind der Vorstand mit dem Bischof als Vorsitzendem, der Diözesan-Pastoralrat (eine Art Hauptausschuss) und neun Sachausschüsse, die bei der konstituierenden Sitzung gebildet wurden.