Mainz. Der „Runde Tisch Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ im Bistum Mainz hat eine Handreichung zur Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten erarbeitet und fertiggestellt, die im Mai in gedruckter Form an Pfarreien und weitere Rechtsträger im Bistum versandt wird. Sie dient mit vielen Vorlagen, Ideen und Methoden als Unterstützung für Leitungsverantwortliche, auf deren Grundlage die Schutzkonzepte vor Ort erarbeitet werden. Die Umsetzung der Konzepte müssen die jeweiligen Rechtsträger gewährleisten.
„Wir sind durch die Präventionsordnung dazu verpflichtet, in unseren Einrichtungen ein institutionelles Schutzkonzept zu erarbeiten und vorzuhalten. Aber mehr als die Pflicht, sollte uns hier der Wunsch verbinden, unsere Einrichtungen zu sicheren Orten zu machen, an denen sich Kinder, Jugendliche oder hilfsbedürftige Erwachsene entfalten dürfen, ohne Schaden zu nehmen“, sagte Stephanie Rieth, die als Bevollmächtigte des Generalvikars Dr. Udo Markus Bentz für den Bereich Intervention und Prävention verantwortlich ist, bei einem Treffen des Runden Tischs.
Am Runden Tisch Prävention gegen sexualisierte Gewalt unter Leitung von Constanze Coridaß (Leitung der Koordinationsstelle Prävention) sind durch die Dezernentinnen und Dezernenten benannte Mitglieder vertreten, unter anderem aus den Arbeitsbereichen Jugend, Schule, Kirchenmusik, Gemeinden, Kindertagesstätten, Caritas und Orden. Als Expertinnen und Experten für die Arbeitsbereiche wirken sie mit an der Umsetzung der Präventionsordnung und sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. „Zielgruppengerecht und lebensweltorientiert – das sind die Rahmenkriterien, nach denen das Institutionelle Schutzkonzept zu erarbeiten ist. Der Runde Tisch hat diese Aspekte im Blick, vertritt sie und ermöglicht damit, dass eine Kultur der Achtsamkeit zu einem wesentlichen Bestandteil der alltäglichen Arbeit werden kann“, erklärt Rieth. Sie dankte dem Runden Tisch für die engagierte Erarbeitung der Handreichung, die als Hilfe und Leitfaden im Prozess der Erstellung für die Verantwortlichen gedacht sei, so Rieth.
Die Erstellung von institutionellen Schutzkonzepten, als Bündelung von Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt, ist ein verbindlicher Qualitätsstandard der Präventionsarbeit im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Sie reduzieren das Risiko sexualisierter Gewalt in der Einrichtung oder Organisation und tragen dazu bei, dass Handlungssicherheit vor Ort entsteht. Gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung werden Standards definiert, welche die Kirche in diesen Fragen mit allen Bereichen der Gesellschaft, wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten und Sport verbindet.