Fronleichnam in kleinerem Rahmen (11.6.)

Keine gemeinsame Feier der Mainzer Innenstadtpfarreien

Eine große Fronleichnams-Prozession (wie auf dem Bild aus dem Jahr 2018) um den Mainzer Dom wird es in diesem  Jahr nicht geben. (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Do. 4. Juni 2020
Von:
tob (MBN)

Mainz. Die Feier des Hochfestes Fronleichnam am Donnerstag, 11. Juni, wird in Mainz in diesem Jahr nicht wie gewohnt begangen werden können. Die große Prozession um den Mainzer Dom und die Einladung an die Mainzer Innenstadtpfarreien mit dem Angebot zum Mittagessen in der Domstraße entfallen in diesem Jahr aufgrund der Corona-Krise. Darauf hat der Mainzer Domdekan, Prälat Heinz Heckwolf, in einem Schreiben an die Mainzer Gemeinden hingewiesen. 

Stattdessen wird der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf an Fronleichnam um 10.00 Uhr einen Gottesdienst im derzeit möglichen Rahmen im Mainzer Dom halten. An die Eucharistie mit höchstens 50 Teilnehmern schließt sich eine kurze eucharistische Anbetung mit sakramentalem Segen an. Auch für diesen Gottesdienst ist eine Anmeldung bei der Dom-Information werktags von 10.00 bis 14.00 Uhr unter Telefon 06131/253-412 erforderlich.

Stichwort: Fronleichnam

Zehn Tage nach Pfingsten feiern katholische Christen das Fronleichnamsfest, das „Hochfest des Leibes und Blutes Christi“. Im Mittelpunkt dieses Festes steht das eucharistische Brot, das für die Katholiken ein Realsymbol für die Gegenwart Christi ist. Diese Gegenwart wird an Fronleichnam in besonderer Weise gefeiert, indem das eucharistische Brot - eine in einem Gottesdienst konsekrierte Hostie - in einer so genannten Monstranz durch die Straßen getragen wird.

Das Wort Fronleichnam stammt aus dem Mittelhochdeutschen: „fron“ bedeutet „Herr“, „lichnam“ meint den lebendigen Leib. Die Einführung des Festes geht auf eine Vision der Augustinernonne Juliane von Lüttich (um 1191 bis 1258) zurück. Im Traum sah sie den Mond, der einen sichtbaren dunklen Fleck aufwies. Sie deutete dies als Zeichen dafür, dass der Kirche (symbolisiert durch den Mond) ein Fest zu Ehren der Eucharistie fehle. Bischof Robert von Lüttich führte das Fest für sein Bistum im Jahr 1246 ein. Im Jahr 1264 legte Papst Urban IV. fest, Fronleichnam am zweiten Donnerstag nach Pfingsten zu feiern. Fronleichnam ist heute in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie teilweise in Sachsen und Thüringen gesetzlicher Feiertag. 1277 gilt als das Jahr der ersten Fronleichnamsprozession, die in Köln stattfand.