„Gehen Sie zur Wahl“ (9. & 10.11.)

Bischof Peter Kohlgraf ruft zur Teilnahme an den Pfarrgemeinderatswahlen auf

Logo der diesjährigen Pfarrgemeinderatswahlen (c) Bistum Mainz
Datum:
Mo. 4. Nov. 2019
Von:
am (MBN)

Mainz. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat zur Teilnahme an den Pfarrgemeinderatswahlen in den Pfarreien des Bistums Mainz am Samstag, 9., und Sonntag, 10. November, aufgerufen.

„Gehen Sie am 9. und 10. November 2019 zur Wahl. Nur so erhalten die neuen Pfarrgemeinderäte den Rückhalt aus der Gemeinde, den sie für ihre wertvolle Arbeit benötigen. Schon jetzt danke ich Ihnen allen für Ihr lebendiges Zeugnis und Ihre Bereitschaft zur Mitgestaltung der Kirche heute und morgen im Bistum Mainz“, schreibt Kohlgraf in seinem Grußwort zur diesjährigen Pfarrgemeinderatswahl (PGR-Wahl). Im Bistum Mainz sind rund 650.000 Katholikinnen und Katholiken aufgerufen, an die Wahlurnen zu gehen.

Der Bischof würdigt zudem das Motto der Wahl „Kirche gemeinsam gestalten“. Er schreibt: „Das Motto der diesjährigen trifft genau, worauf es in den nächsten Jahren ankommt. Es geht darum, Frauen und Männer zu finden, denen die Kirche am Herzen liegt, die im Pfarrgemeinderat gerne Verantwortung für ihre Kirche übernehmen wollen, und die Freude daran haben, Kirche vor Ort zu gestalten.“ Und weiter: „Vielfältige Begabungen und Fähigkeiten werden in Zukunft notwendig sein, damit Kirche in der Welt von heute und für die Menschen sichtbar und spürbar wird. Pfarrgemeinderäte geben der Kirche ein Gesicht und eine Stimme. Wir brauchen Gestalterinnen und Gestalter und Visionärinnen und Visionäre, die mit anderen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen beraten, wo der Weg der Kirche geleitet vom Heiligen Geist hinführen kann.“

Zum 14. Mal Pfarrgemeinderatswahlen

Rund 2.700 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für die Pfarrgemeinderatswahlen im Bistum Mainz aufstellen lassen. Aufgabe der Laien-Gremien ist es, das Leben der Pfarreien mitzugestalten. Gewählt wird in 320 Pfarreien und Filialen sowie 18 muttersprachlichen Gemeinden. Allgemeine Briefwahl führen rund 80 Prozent der Pfarreien durch. Bei diesem Wahlverfahren werden jedem Wahlberechtigten die Unterlagen für die Briefwahl nach Hause zugestellt. Dieses Verfahren hat zu einer Erhöhung der Wahlbeteiligung geführt.

Von allen Pfarreien und Filialen werden 150 Pfarreien zudem Gesamtpfarrgemeinderäte wählen, insgesamt werden es 60 Gesamtpfarrgemeinderäte sein. Mit etwa 60 Prozent stellen die Frauen die Mehrheit der Kandidatinnen und Kandidaten. Wie bereits in den vergangenen Jahren findet die Wahl an einem gemeinsamen Termin mit den benachbarten Diözesen Fulda und Limburg statt. Im Jahr 2015 hatten sich rund 16,6 Prozent der Katholikinnen und Katholiken an den Pfarrgemeinderatswahlen beteiligt. Erstmals gibt es im Bistum Mainz die Möglichkeit, dass Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter durch eine eigene Jugendversammlung direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt werden können.

Wahlabend im Rechenzentrum (10.11.)

Anlässlich der Pfarrgemeinderatswahlen im Bistum Mainz wird die Diözese bereits am Sonntagabend, 10. November, ein vorläufiges Endergebnis der Wahl vorlegen können. Im Rechenzentrum des Bischöflichen Ordinariates am Bischofsplatz in Mainz werden ab 16.00 Uhr die Ergebnisse aus den einzelnen Gemeinden per Telefon, E-Mail oder Telefax erfasst. Ulrich Janson von der Diözesanstelle für Pfarrgemeinde-, Seelsorge- und Dekanatsräte rechnet mit einem ersten verlässlichen Trend ab 20.00 Uhr.

Das vorläufige Endergebnis wird gegen 22.00 Uhr erwartet. Die Ergebnisse sind - laufend aktualisiert - außerdem über die Internetseite www.pfarrgemeinderatswahlen.de online verfügbar. Die Pfarrgemeinden informieren das Bischöfliche Ordinariat nicht nur über das Wahlergebnis, sondern auch über die Wahlbeteiligung, die Altersstruktur der Gewählten sowie über den Anteil von Frauen und Männern in den neu gewählten Pfarrgemeinderäten.

Stichwort: Pfarrgemeinderat

Entstanden ist der Pfarrgemeinderat als Gremium der Laien nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965). Die Mitverantwortung aller Gemeindemitglieder für die Sen-dung der Kirche ist Leitidee des Gremiums. Die Räte sollen das Leben in den Gemeinden mitgestalten und Sorge für die Gemeindemitglieder tragen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung des Pfarrers in pastoralen Fragen. In den Statuten des Bistums Mainz heißt es dazu: „Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen. Im Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und Laien über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen.“

Nach einem Beschluss der Würzburger Synode im Jahr 1975 sind in Deutschland Pfarr-gemeinderäte in jeder Gemeinde verbindlich vorgeschrieben. Je nach Größe der Gemein-de werden zwischen drei und elf Mitglieder direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt. Außerdem kann der Rat weitere Mitglieder (bis zu einem Drittel der festgelegten Mitglieder-zahl) hinzuwählen. Kraft ihres Amtes gehören unter anderen Pfarrer, Diakone, sowie Pastoral- und Gemeindereferenten dem Pfarrgemeinderat an. Im Bistum Mainz fanden 1968 die ersten Pfarrgemeinderatswahlen statt. Das 50-jährige Jubiläum wurde 2018 im Bistum Mainz mit einer großen Sternwallfahrt zum Mainzer Dom begangen.

Hinweis: Diözesanstelle für Pfarrgemeinde-, Seelsorge- und Dekanatsräte, Bischöfliches Ordinariat Mainz, Postfach 1560, 55005 Mainz, Telefon: 06131/253-201, E-Mail: pgr@bistum-mainz.de, Internet: www.pfarrgemeinderatswahlen.de