Erstmals wurde ein Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in der für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form aufgestellt. Nach einer Aussprache wurde der Abschluss, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden ist, von den Mitgliedern des Kirchensteuerrates verabschiedet. Zu Beginn der Sitzung dankte Kohlgraf insbesondere Domkapitular Prälat Dietmar Giebelmann sowie Pfarrer Angelo Stipinovich, Ulla Bauer und Christoph Molitor von der Finanzverwaltung für ihre Arbeit in der Zeit der Sedisvakanz: „Sie haben uns eine gute Grundlage geschaffen, die uns jetzt ein erfolgreiches Weiterarbeiten ermöglicht.“ Auch der neue Generalvikar des Bistums Mainz, Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, schloss sich dem Dank an: „Sie haben in den vergangenen Wochen und Monaten Enormes geleistet. Es ist eine gediegene Basis, an der wir weiterarbeiten und Prioritäten setzen können.“
Die Bilanzsumme beläuft sich auf 1,17 Milliarden Euro. Zum 1. Januar 2016 wurden Grundstücke und Bauten in Höhe von 228,6 Millionen Euro erstmalig erfasst, damit sind zum ersten Mal das Gesamtvermögen und die Gesamtverpflichtungen des Bistums Mainz und des Bischöflichen Stuhls dargestellt. Vom Gesamtvermögen an Grundstücken und Bauten in Höhe von 257,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2016 entfallen knapp 90 Prozent auf kirchliche Gebäude wie Kirchen, Klöster, Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Bildungs- und Tagungshäuser. Neben dem Sachanlagevermögen sind die Wertpapiere des Anlagevermögens (820,4 Millionen Euro) größter Aktivposten. Dem stehen aber Verpflichtungen in gleicher Höhe insbesondere aus Altersversorgung für Geistliche und Lehrer sowie Bauerhaltung gegenüber. Das Bistum Mainz und die Pfarreien unterhalten rund 1.700 Immobilien. In 2016 wurden für Baumaßnahmen rund 27,6 Millionen Euro ausgegeben.
Die Gesamterträge summieren sich auf 295,7 Millionen Euro, wovon der Großteil aus Kirchensteuern stammt (208,3 Millionen Euro). Insgesamt ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 18,6 Millionen Euro. Der Verlust ist insbesondere auf die Verminderung des Rechnungszinses für die Pensions- und Beihilferückstellungen zurückzuführen, während die Kirchensteuereinnahmen nahezu konstant blieben. Der Verlust wurde durch Entnahmen aus den dafür gebildeten Zweckrücklagen ausgeglichen, so dass sich ein Bilanzgewinn von null Euro ergibt. Im laufenden Jahr 2017 haben sich die Kirchensteuereinnahmen im Bistum Mainz konjunkturell bedingt positiv entwickelt. Die positive Entwicklung hängt unter anderem mit der hohen Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland sowie mit relativ hohen Lohnzuwächsen der Beschäftigten zusammen. Wegen einer weiteren Verminderung des handelsrechtlich vorgegebenen Rechnungszinses für die Pensions- und Beihilferückstellungen wird allerdings auch für das Jahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag gerechnet.
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, und beschließt über die Rechnung und Entlastung der Finanzverwaltung des Bistums Mainz. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist Dr. Volker Kurz aus Mühlheim-Dietesheim. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.