Kirchensteuerrat verabschiedet Jahresabschluss 2019

Gesamterträge von 329,3 Millionen Euro / Jahresfehlbetrag wird mit Rücklagen ausgeglichen / Wegen Corona bis zu 20 Prozent weniger Kirchensteuereinnahmen für 2020 erwartet

Mainz, 9. Juni 2020: Die kombinierte Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses und des Kirchensteuerrates fand im Ketteler-Saal des Erbacher Hofers statt. (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Di. 9. Juni 2020
Von:
tob (MBN)

Mainz. Bei der Sitzung der Vollversammlung des Kirchensteuerrates hat die Finanzverwaltung des Bistums Mainz den zusammengefassten Jahresabschluss 2019 für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde, wie bereits in den vergangenen Jahren, nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form aufgestellt. 

Nach einer Aussprache wurde der Abschluss, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, von den Mitgliedern des Kirchensteuerrates verabschiedet. Die Sitzung, die als kombinierte Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses und des Kirchensteuerrates abgehalten wurde, fand am Dienstagabend, 9. Juni, im Ketteler-Saal des Erbacher Hofes in Mainz unter Vorsitz von Bischof Peter Kohlgraf statt. 

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Bilanzsumme des Bistums Mainz beläuft sich auf 1,323 Milliarden Euro. Neben dem Sachanlagevermögen (274,5 Millionen Euro) sind die Finanzanlagen (956,1 Millionen Euro) größter Aktivposten. Den Finanzanlagen stehen Verpflichtungen in etwa gleicher Höhe insbesondere aus der Altersversorgung für 388 Geistliche sowie 574 verbeamtete Lehrer und Beamte in der Verwaltung sowie die Bauerhaltung gegenüber. Das Bistum Mainz und die Pfarreien unterhalten rund 1.700 Immobilien.  

Die Gesamterträge für 2019 summieren sich im Jahresabschluss auf 329,3 Millionen Euro (Vorjahr: 314,3 Millionen Euro). Die Kirchensteuereinnahmen sind mit 236,1 Millionen Euro höher ausgefallen als im Vorjahr (217,8 Millionen Euro). Für 2019 ergibt sich ein rechnerischer Jahresfehlbetrag von 24,7 Millionen Euro, der vor allem aus der handelsrechtlich vorgegebenen Anpassung des Rechnungszinses der Pensions- und Beihilferückstellungen resultiert (47,8 Millionen Euro). Dieser Jahresfehlbetrag konnte durch Entnahme aus den Ergebnis- und Zweckrücklagen des Bistums Mainz gedeckt werden. Die Eigenkapitalquote sinkt von 40,7 Prozent auf 37,2 Prozent.

Bereits im April Haushaltssperre erlassen

Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, der Generalvikar und Ökonom des Bistums Mainz ist, machte deutlich, dass sich die zusätzlichen finanziellen Belastungen durch die Corona-Krise derzeit noch nicht vollständig abschätzen ließen. „Während das abgeschlossene Jahr 2019 von der finanziellen Entwicklung her grundsätzlich im Rahmen der Planungen lag, ist die Entwicklung in diesem Jahr für uns noch eine große Unbekannte. Allerdings müssen wir von ganz massiven Rückgängen bei der Kirchensteuer ausgehen. Deshalb haben wir bereits frühzeitig im April eine Haushaltssperre für das Bistum Mainz erlassen.“ Alle nicht beauftragten Maßnahmen über 10.000 Euro bedürfen im Bistum Mainz seitdem einer erneuten Prüfung und Genehmigung.

Schon im vergangenen Jahr sei deutlich gewesen, „dass wir mit Nachdruck die Ausgaben des Bistums Mainz strukturell an die zukünftigen finanziellen Möglichkeiten anpassen müssen“, betonte Weihbischof Bentz. „Die zu erwartenden Einnahmeeinbrüche durch Corona werden die bisherige Entwicklung beschleunigen. Das heißt, dass es auch für das Bistum Mainz wahrscheinlich schneller als geplant Konsolidierungsmaßnahmen braucht, um nachhaltig stabile wirtschaftliche Verhältnisse zu gewährleisten“, betonte Bentz. „Wir können als Bistum nicht dauerhaft über unsere Verhältnisse leben und müssen nachfolgenden Generationen geordnete Strukturen hinterlassen.“ 

DVVR wird „echtes Aufsichtsgremium“ für Bistumsfinanzen

In der Sitzung sind außerdem die neuen Statuten des Diözesanvermögensverwaltungsrates (DVVR) und im Zusammenhang mit diesen auch die neuen Statuten für den Diözesankirchensteuerrat angehört worden, die nach Abschluss eines umfangreichen Beteiligungsprozesses durch den Mainzer Bischof Peter Kohlgraf in Kraft gesetzt werden: „Ich bin froh und dankbar, dass mit den neuen Statuten für den DVVR ein wichtiger Baustein für eine noch bessere Kontrolle der Kirchenfinanzen umgesetzt wird. Die zusätzliche Kompetenz in Finanzfragen ist für mich eine große Entlastung und Unterstützung in der Verantwortung für die Finanzen des Bistums“, sagte Bischof Kohlgraf.

In den neuen Statuten für den DVVR wird festgelegt, dass dieses Gremium nur noch aus externen Mitgliedern bestehen soll. Mitarbeiter des Bistums Mainz können als Sachverständige ohne Stimmrecht an den Sitzungen des DVVR teilnehmen. „Durch diese Neuaufstellung wird der DVVR ein echtes Aufsichtsgremium, mit dem wir eine ganz klare und eindeutige Kontrolle der Bistumsfinanzen erreichen“, betonte Weihbischof Bentz. „Der Bischof ist künftig nicht mehr frei bei der Besetzung des DVVR: Drei Mitglieder werden vom Kirchensteuerrat benannt und nur zwei vom Bischof. Durch diese Auswahl wird der DVVR direkt über den Kirchensteuerrat von den Kirchensteuerzahlern legitimiert.“

Kirchensteuerentwicklung im Jahr 2020

Für das laufende Jahr 2020 geht der Finanzdirektor des Bistums Mainz, Christof Molitor, von zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise aus, die sich allerdings noch nicht vollständig abschätzen ließen: „Zusätzlich zu unserem geplanten Jahresfehlbetrag von 32,3 Millionen Euro müssen wir in diesem Jahr mit einem Rückgang der Kirchensteuer um bis zu 20 Prozent rechnen: Das sind 45 bis 50 Millionen Euro weniger Kirchensteuereinnahmen. Dies ist vor allem eine Folge der stark ausgeweiteten Kurzarbeit. Wer wegen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld bezieht, muss darauf keine Kirchensteuer zahlen.“ Mit rund 230 Millionen Euro macht die Kirchensteuer rund 70 Prozent der Einnahmen des Bistums Mainz aus. Hinzu kommen unter anderem auch Einnahmeausfälle bei Bildungs- und Tagungshäusern, Stornokosten und ausfallende Elternbeiträge für Betreuungen in Kitas und Schulen.

Im laufenden Jahr 2020 haben sich die Kirchensteuereinnahmen im Bistum Mainz bis einschließlich Mai gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Millionen Euro negativ entwickelt. Im ersten Quartal 2020 lag das Kirchensteueraufkommen noch in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Seit April 2020 zeigen sich verstärkt die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Finanzkrise 2008/2009 hat gezeigt, dass es einige Jahre dauert, bis das Vorkrisenniveau wieder erreicht wird. 

Stichwort: Diözesankirchensteuerrat

Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, und beschließt über die Rechnung und Entlastung der Finanzverwaltung des Bistums Mainz. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist Dr. Volker Kurz aus Mühlheim-Dietesheim. Hinzukommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.