Mainz. Bei der Sitzung der Vollversammlung des Kirchensteuerrates hat die Finanzverwaltung des Bistums Mainz den zusammengefassten Jahresabschluss 2021 für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz vorgelegt. Weihbischof Bentz, Generalvikar und Ökonom des Bistums, fasste die Situation in ein Bild: „Die Gewässer, in denen das Bistum Mainz seit einiger Zeit ökonomisch unterwegs ist, sind aufgewühlt und stürmisch. Es kostet jetzt noch mehr Anstrengung, den eingeschlagenen Kurs der Konsolidierung und Restrukturierung konsequent zu halten. Aber wir halten Kurs! Die ersten positiven Folgen kann man schon jetzt erkennen.“
Der Jahresabschluss wurde, wie bereits in den vergangenen Jahren, nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form aufgestellt. Nach einer Aussprache wurde der Abschluss, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, von den Mitgliedern des Kirchensteuerrates verabschiedet. Die Sitzung fand am Dienstagabend, 28. Juni, im St. Hildegard Saal des Erbacher Hofes in Mainz unter Vorsitz von Bischof Peter Kohlgraf statt.
Die Bilanzsumme des Bistums Mainz beläuft sich auf 1,432 Milliarden Euro. Neben dem Sachanlagevermögen (281,1 Millionen Euro) sind die Finanzanlagen (1,057 Milliarden Euro) größter Aktivposten. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 93,4 Prozent (davon 21 Prozent in Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen und 79 Prozent in Finanzanlagen). Den Finanzanlagen stehen Verpflichtungen in etwa gleicher Höhe insbesondere aus der Altersversorgung für 367 Pfarrer und 561 verbeamtete Lehrer sowie die Bauerhaltung gegenüber (Rückstellungen insgesamt in Höhe von 875,3 Millionen Euro). Das Bistum Mainz und die Pfarreien unterhalten rund 1.700 Immobilien.
Die Gesamterträge für 2021 summieren sich im Jahresabschluss auf 323,9 Millionen Euro (Vorjahr: 317,3 Millionen Euro). Für 2021 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 7,5 Millionen Euro, der vor allem aus der handelsrechtlich vorgegebenen Anpassung des Rechnungszinses der Pensions- und Beihilferückstellungen resultiert. Im Wirtschaftsplan für 2021 war das Bistum noch von einem Fehlbetrag von 38 Millionen Euro ausgegangen. Positiv auf das Ergebnis haben sich vor allem die gegenüber dem Wirtschaftsplan höheren Kirchensteuereinnahmen (3,8 Millionen Euro) und höhere Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen (5,5 Millionen Euro) ausgewirkt. Die Personalaufwendungen lagen aufgrund einer hohen Zahl an nicht besetzten, aber genehmigten Stellen um 13,1 Millionen Euro unter dem Planansatz. Der Jahresfehlbetrag konnte durch Entnahme aus den Ergebnis- und Zweckrücklagen des Bistums Mainz gedeckt werden. Für das laufende Jahr 2022 erwartet die Finanzverwaltung einen Jahresfehlbetrag von 28 Millionen Euro. Die Eigenkapitalquote des Bistums sinkt von 35,4 Prozent auf 33,4 Prozent.
Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz bekräftigte, dass das Bistum seinen Kurs fortsetzt: „Wir arbeiten derzeit an einer mittelfristigen Finanzplanung mit weiteren Einsparungen. Wir prüfen aber auch intensiv, wie wir durch geeignete Maßnahmen verbesserte Erträge erzielen können. Unser Ziel ist es, genügend Gestaltungsspielraum zu bekommen für eine zukunftsfähige Seelsorge, die anders, aber weiterhin nahe bei den Menschen sein kann. Dazu müssen wir auch künftig eine solide und verantwortungsvolle Haushaltsplanung vorlegen. Schrittweise ist bis zum Jahr 2030 eine Reduzierung der jährlichen Ausgaben um 50 Millionen Euro erforderlich.“ Bislang sei bereits ein jährliches Einspar- und Ertragspotential von rund 36 Millionen Euro identifiziert worden. Große Posten seien dabei die Neustrukturierung des Bildungsbereiches, aber auch der Rückgang pastoraler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlage zu Buche. Der Abbau von Mehrfachstrukturen sowie intensivere Kooperationen zum Beispiel mit der evangelischen Kirche und anderen Partnern sind Teil der Neuorganisation.
Es werde aber auch seelsorgliche Bereiche geben, in denen mehr als bisher investiert werden soll, sagte der Weihbischof. Die Umsetzung der Optionen des Pastoralen Weges stehe dabei im Vordergrund. Bentz erläuterte die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Pastorale Schwerpunktsetzung“: Es sollen Grundsätze für eine wirtschaftlich verantwortbare Gestaltung der Seelsorge erarbeitet werden. Im Rahmen dieser Planungen, die im April bei einer Sondersitzung des Pastoralrates angestoßen worden waren, werde die Dezernentenkonferenz konkrete Vorschläge für eine mittelfristige Finanzplanung vorlegen, wie in den kommenden Jahren die noch erforderlichen jährlichen Einsparungen von 14 Millionen Euro erreicht werden sollen.
Bei der Sitzung wurde unter anderem die sich in Gründung befindliche St. Martinus-Schulgesellschaft vorgestellt, mit der die Schulen des Bistums organisatorisch, inhaltlich und betriebswirtschaftlich gesichert werden sollen. Für den Bereich der Kindertagesstätten erfolgt bereits zum 1. Juli die Gründung des Kita-Zweckverbandes „Unikathe“. Durch die Überführung aller Kitas im Bistum Mainz in einen eigenen Zweckverband sollen alle Aufwendungen und Erträge, die mit der Verwaltung und dem Betrieb von Kitas verbunden sind, transparent gemacht werden. Dies ist die Grundlage für faire Refinanzierungsgespräche mit den Kommunen.
Mit rund 229,5 Millionen Euro im Jahr 2021 (220,6 Millionen Euro im Jahr 2020) macht die Kirchensteuer mit rund 71 Prozent den wesentlichen Teil der Einnahmen des Bistums Mainz aus. Trotz einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr liegen die Kirchensteuereinnahmen im Jahr 2021 um 6,6 Millionen Euro unter den Kirchensteuern des Jahres 2019. Aufgrund der rückläufigen Katholikenzahl und der Altersstruktur der Gläubigen dauert es länger, bis die Kirchensteuereinnahmen wieder auf das Niveau vor der Corona-Pandemie steigen werden, sagte der Finanzdirektor des Bistums Mainz, Christof Molitor. Bis Ende Mai 2022 ist beim Kirchensteueraufkommen ein Plus von 3,4 Prozent zu verzeichnen.
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und beschließt die Ergebnisverwendung. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter, der Finanzdezernent sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Hinzukommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl aus Mainz.