Mainz. Bei der Sitzung der Vollversammlung des Kirchensteuerrates hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris den zusammengefassten Jahresabschluss 2022 für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz vorgelegt. Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, Generalvikar und Ökonom des Bistums, fasste die Situation zusammen: „Das Jahr 2022 war geprägt von einer hohen Kostendynamik, die vor allem durch den Ukrainekrieg wesentlich getrieben wurde. Vor dem Hintergrund dieser schwierigen Situation treffen wir aus unserer Verantwortung heraus Vorsorge für die kommenden Jahre.“
Der Jahresabschluss wurde, wie bereits in den vergangenen Jahren, nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form aufgestellt. Nach einer Aussprache wurde der Abschluss, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, von den Mitgliedern des Kirchensteuerrates verabschiedet. Die Sitzung fand am Mittwochabend, 28. Juni, im Haus am Dom in Mainz unter Vorsitz von Bischof Peter Kohlgraf statt.
Weihbischof Bentz bekräftigte, dass das Bistum seinen Kurs fortsetzt: „Um dauerhaft eine solide und verantwortungsvolle Haushaltsplanung vorlegen zu können, muss das Bistum schrittweise 20 bis 25 Prozent seiner Ausgaben einsparen. Ausgehend von dem Jahr 2020 bedeutet das bis zum Jahr 2030 ein Einsparvolumen von mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr.“ Ein schnellerer Rückgang der Zahl der Katholiken im Bistum Mainz in Verbindung mit deutlich höheren Aufwendungen führe zu einer Ausweitung des notwendigen Einsparvolumens. „Die Bistumsleitung wird weitere Schritte zur Haushaltskonsolidierung einleiten und diese durch Fortschreibung des mittelfristigen strategischen Konsolidierungsprozesses absichern“, sagte Bentz. Und weiter: „Gemeinsam mit den diözesanen Gremien haben wir einen Auftrag zu verantworten, der kirchliches Handeln vor Ort mit und nah bei den Menschen ermöglicht. Bei allen nötigen Sparprozessen und Strukturveränderungen muss ‚mehr Leben‘ das leitende Prinzip all unserer Maßnahmen bleiben.“
Die Bilanzsumme des Bistums Mainz stieg im Geschäftsjahr 2022 um 41,8 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 94,8 Prozent (Stand 31.12.2021: 93,4 Prozent). Das Anlagevermögen setzt sich dabei aus immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen (20,0 Prozent) und Finanzanlagen (80,0 Prozent) zusammen. Der Anstieg des Finanzanlagevermögens resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von netto 49,3 Millionen Euro. Zum Stichtag war das Finanzanlagevermögen überwiegend in Wertpapierspezialfonds investiert. Die Finanzanlagen dienen insbesondere zur Deckung der Altersversorgungsverpflichtungen des Bistums und der Bauerhaltungsmaßnahmen. Für das Management des Kapitalanlagevermögens gemäß dem Leitfaden der Deutschen Bischofskonferenz „Ethisch nachhaltig investieren“ setzt das Bistum Mainz auf das Nachhaltigkeitsresearch der Firma MSCI. Unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine wurde das Portfolio auf russische Emittenten untersucht und die im geringen Umfang vorhandenen Bestände verkauft. Alle russischen Emittenten sind seither für Neuinvestitionen ausgeschlossen.
Das Bistum Mainz schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 58,3 Millionen Euro ab (im Vorjahr lag der Jahresfehlbetrag bei 7,5 Millionen Euro). Dieser Jahresfehlbetrag ist insbesondere auf einmalige Aufwendungen durch die Erhöhung der langfristigen Kostendynamik für die Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von ca. 62,5 Millionen Euro zurückzuführen. Ohne diesen Einmaleffekt, der der langfristigen Risikovorsorge dient, hätte sich ein Jahresüberschuss ergeben. Im Vorjahresvergleich ergibt sich damit eine deutliche Ergebnisverschlechterung um 50,7 Millionen Euro. Dieser Jahresfehlbetrag konnte vor allem durch Entnahmen aus den Pensions- und Beihilferücklagen (59,6 Millionen Euro) und aus den Ergebnisrücklagen gedeckt werden. Nach Einstellung von 1,5 Millionen Euro in die Bauerhaltungsrücklagen für Schulimmobilien ergibt sich ein Bilanzgewinn von 0 Euro.
Durch die Betriebsübertragungen der Schulen ergeben sich an vielen Stellen Veränderungen. Die öffentlichen Zuschüsse und Zuweisungen im Bereich der staatlichen Schulrefinanzierung fließen künftig der bistumseigenen Schulgesellschaft St. Martinus gGmbH zu. Umgekehrt übernimmt die Schulgesellschaft die Finanzierung des laufenden Betriebs der Schulen und zahlt dem Bistum eine Pauschale zur Bildung der Pensions- und Beihilferückstellungen für gestellte Bistumsbeamte. Die Verträge sehen eine reine Betriebsträgerschaft vor; die Liegenschaften verbleiben im Eigentum des Bistums. Die Schulgesellschaft zahlt dafür eine Pacht von jährlich 3,5 Millionen Euro. Die Pachtzahlungen werden in einer gesonderten Rücklage angespart, um daraus anfallende Instandhaltungsmaßnahmen zu finanzieren.
Das Bistum finanziert sich im Wesentlichen durch Erträge aus Kirchensteuern (228,2 Millionen Euro, im Vorjahr 229,5 Millionen Euro) sowie Erträge aus Zuwendungen und Zuschüssen (42,5 Millionen Euro, im Vorjahr 62,1 Millionen Euro), insbesondere der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen für Schulen in privater Trägerschaft des Bistums. Hinzu kommen Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (12,9 Millionen Euro, im Vorjahr 12,3 Millionen Euro) und sonstige Umsatzerlöse (32,6 Millionen Euro, im Vorjahr 26,0 Millionen Euro), unter anderem aus dem Betrieb von Tagungs- und Bildungshäusern sowie der Vermietung und Verpachtung. Die sonstigen Erträge in Höhe von insgesamt 12,5 Millionen Euro (Vorjahr: 6,3 Millionen Euro) sind hauptsächlich auf die Rückzahlung von Haushaltsmitteln und Betriebskosten der Kindertagesstätten zurückzuführen sowie einem Ertrag aus bereits wertberichtigten Darlehensforderungen in Höhe von 4,0 Millionen Euro.
Den Erträgen stehen Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen in Höhe von 88,7 Millionen Euro (Vorjahr: 85,9 Millionen Euro), Personalaufwendungen inkl. Aufwendungen für die Altersversorgung in Höhe von 235,3 Millionen Euro (Vorjahr: 150,4 Millionen Euro), Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 24,7 Millionen Euro (Vorjahr: 66,6 Millionen Euro) sowie sonstige Aufwendungen in Höhe von 34,4 Millionen Euro (Vorjahr: 33,2 Millionen Euro) und Abschreibungen in Höhe von 7,7 Millionen Euro (Vorjahr: 7,8 Millionen Euro) gegenüber. Die gewährten Zuweisungen und Zuschüsse inklusive Bauzuschüsse betreffen hauptsächlich Zuweisungen und Zuschüsse an Kirchengemeinden und Kindertagesstätten sowie an die Caritasverbände.
Menschen, die aufgrund der steigenden Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können seit Mitte März bei den örtlichen Beratungsstellen von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Zuschüsse für Energiekosten aus einem Nothilfefonds beantragen. Auf diese Weise gibt das Bistum Mainz zusätzliche Kirchensteuereinnahmen weiter, die durch die gesetzliche Energiepreispauschale im Herbst 2022 zugeflossen sind. Der größte Teil der zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von 1,8 Millionen Euro geht auf diese Weise als Direkthilfe an Menschen in Energienotlagen. Neben 1,2 Millionen Euro Direkthilfe, werden 340.000 Euro in die Stärkung der Sozialberatung vor Ort, 150.000 Euro in Projekte der Wohnungsnotfallhilfe und 160.000 in soziale Projekte zum Thema Energiesparen gehen. „Menschen, die bisher selbst über die Runden kommen mussten, erfahren Unterstützung in akuter finanzieller Belastung“, sagte Weihbischof Bentz.
Bereits im Vorfeld der Sitzung wurde den Mitgliedern des Kirchensteuerrats mitgeteilt, dass Finanzdirektor Molitor zum Ende des Jahres seine Tätigkeit für das Bistum Mainz aus persönlichen Gründen beenden wird. Bischof Kohlgraf dankte Molitor für „seinen großen Einsatz in der Finanzverwaltung des Bistums“: „Eine hohe Loyalität für kirchliche Belange hat Ihre Arbeit stets ausgezeichnet. Ich bedaure Ihren Weggang und wünsche Ihnen gleichzeitig alle Gute für Ihre neue berufliche Herausforderung ab dem kommenden Jahr.“ Auch Weihbischof Bentz bedankte sich bei Molitor für die vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit: „Sie haben in den vergangenen Jahren sehr vorausschauend und verlässlich die Modernisierung unserer Finanzverwaltung weiterentwickelt. Es ist uns gemeinsam gelungen, die wichtigsten Weichenstellungen angesichts der enormen Herausforderungen einer mittelfristigen Finanzplanung vorzunehmen. Dabei waren auch sehr schwierige Entscheidungen zu treffen, die Sie nicht gescheut haben. Wir werden auch zukünftig an den gesteckten Zielen konsequent weiterarbeiten. Derzeit führen wir bereits erste Gespräche, um eine gute Nachfolge sicherzustellen.“ Die offizielle Verabschiedung Molitors mit einer ausführlichen Würdigung wird in der zweiten Jahreshälfte erfolgen.
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und beschließt die Ergebnisverwendung. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter, der Finanzdezernent sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den bisherigen 20 Dekanaten des Bistums. Hinzukommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl aus Mainz.