Mainz. Bei der Sitzung der Vollversammlung des Kirchensteuerrates hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris den zusammengefassten Jahresabschluss 2023 für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde, wie bereits in den vergangenen Jahren, nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form aufgestellt. Nach einer Aussprache wurde der Abschluss, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, von den Mitgliedern des Kirchensteuerrates verabschiedet. Die Sitzung fand am Dienstagabend, 25. Juni, im Erbacher Hof in Mainz unter Vorsitz von Bischof Peter Kohlgraf statt.
Der Ökonom des Bistums Mainz, Carsten Erdt, bekräftigte, dass das Bistum Mainz seinen Sparkurs fortsetzen werde: „Um dauerhaft eine solide und verantwortungsvolle Haushaltsplanung vorlegen zu können, muss das Bistum schrittweise rund 25 Prozent seiner Ausgaben einsparen. Ausgehend vom Jahr 2020 bedeutet das bis zum Jahr 2030 ein Einsparvolumen von mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr.“ Aktuell werde gerade ermittelt, welchen Netto-Effekt die seit dem Jahr 2020 unternommenen Maßnahmen erbracht haben, erläuterte Erdt: „Wir werden den notwendigen Prozess der Haushaltskonsolidierung auch für den kommenden Fünf-Jahres-Zeitraum fortsetzen. Dazu wird es weiterer Prüfungen von Personalbestand, Zuschüssen und Zuweisungen, einzelnen Aufgabenfeldern und Einrichtungen bedürfen, um unsere Strukturen den geringer werdenden finanziellen Möglichkeiten anzupassen.“ Die weitere Entwicklung wird in gemeinsamer Verantwortung zwischen dem Ökonomen, der Bevollmächtigten und dem Generalvikar in enger Abstimmung mit dem Bischof vorangetrieben. Die Bevollmächtigte des Generalvikars, Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, betonte: „Wir setzen unsere Arbeit der Pastoralen Schwerpunktsetzung fort, denn die Frage nach der Konkretisierung von Sparmaßnahmen setzt ein gemeinsames Bewusstsein darüber voraus, was die Menschen von der Kirche brauchen. Gemeinsam mit den diözesanen Gremien haben wir einen Auftrag zu verantworten, der kirchliches Handeln vor Ort mit und nah bei den Menschen ermöglicht. Bei allen nötigen Sparprozessen und Strukturveränderungen muss dies das leitende Prinzip all unserer Maßnahmen bleiben.“
Teilweise seien aber auch durch Reorganisationsmaßnahmen Investitionen und damit verbundene Mehrausgaben erforderlich, bekräftigte Rieth: „Die Einführung von digitalen Personalakten und einer einheitlichen Software für die Verwaltung in den Pfarreien sowie die digitale Vernetzung aller Haupt- und Ehrenamtlichen im Bistum sind große Projekte, die uns aktuell beschäftigen. Insgesamt steigt der Anteil zentraler Dienstleistungen, die das Bistum für die Pfarreien übernimmt, ohne das die entstehenden Kosten auf die Pfarreien umgelegt werden.“ Das beziehe sich etwa auf die Bereiche Datenschutz, Informationssicherheit, zentrales Rechnungswesen sowie das Geschäftsträgermodell für die Kindertageseinrichtungen im Bistum.
Das Bistum Mainz schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 48 Millionen Euro ab (im Vorjahr lag der Jahresfehlbetrag bei 58,3 Millionen Euro), erläuterte Ökonom Erdt. Dieser Jahresüberschuss ist insbesondere auf Auflösungen von Rückstellungen für die Beihilfen und einer Erholung des Rechnungszinses zurückzuführen. Bereinigt liegt das Jahresergebnis für 2023 bei 26,1 Millionen Euro und damit rund 25,5 Millionen Euro unter dem Vorjahresergebnis. Wesentlicher Grund für diese Abweichung vom Plan ist die hohe Zahl an nicht besetzten, aber genehmigten Stellen. Neben dem allgemeinen Fachkräftemangel ist auch ein Rückgang bei den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verzeichnen, der im Soll-Stellenplan nicht vollständig berücksichtigt wurde.
Das Bistum finanziert sich im Wesentlichen durch Erträge aus Kirchensteuern (221,3 Millionen Euro, im Vorjahr 228,2 Millionen Euro). Das bedeutet einen Rückgang um rund 6,9 Millionen Euro im Vergleich zu 2022. Diözesanökonom Erdt wies darauf hin, dass er aufgrund des demographischen Wandels und durch Kirchenaustritte auch weiterhin mit einem Rückgang des Kirchensteueraufkommens in den nächsten Jahren rechne.
Weitere wesentliche Einnahmen sind Erträge aus Zuwendungen und Zuschüssen (18 Millionen Euro, im Vorjahr 42,5 Millionen Euro), insbesondere der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen für Schulen in privater Trägerschaft des Bistums. Hinzu kommen Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (14,3 Millionen Euro, im Vorjahr 12,9 Millionen Euro) und sonstige Umsatzerlöse (43 Millionen Euro, im Vorjahr 32,6 Millionen Euro), unter anderem aus dem Betrieb von Tagungs- und Bildungshäusern sowie der Vermietung und Verpachtung. Die sonstigen Erträge in Höhe von insgesamt 35 Millionen Euro (Vorjahr: 12,5 Millionen Euro) sind hauptsächlich auf die Auflösung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zurückzuführen.
Die Bilanzsumme des Bistums Mainz stieg im Geschäftsjahr 2023 um 35,4 Millionen Euro auf rund 1,5 Milliarden Euro. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 95 Prozent (Stand 2022: 94,8 Prozent). Das Anlagevermögen setzt sich dabei aus immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen (18,8 Prozent) und Finanzanlagen (81,2 Prozent) zusammen. Der Anstieg des Finanzanlagevermögens resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von netto 46,9 Millionen Euro. Zum Stichtag war das Finanzanlagevermögen überwiegend in Wertpapierspezialfonds investiert. Die Finanzanlagen dienen insbesondere zur Deckung der Altersversorgungsverpflichtungen des Bistums und der Bauerhaltungsmaßnahmen. Für das Management des Kapitalanlagevermögens gemäß dem Leitfaden der Deutschen Bischofskonferenz „Ethisch nachhaltig investieren“ setzt das Bistum Mainz auf das Nachhaltigkeitsresearch der Firma MSCI. Unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine wurde das Portfolio auf russische Emittenten untersucht und die im geringen Umfang vorhandenen Bestände verkauft. Alle russischen Emittenten sind seither für Neuinvestitionen ausgeschlossen.
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und beschließt die Ergebnisverwendung. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter, der Finanzdezernent sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den bisherigen 20 Dekanaten des Bistums. Hinzukommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl aus Mainz.