Mainz. „Ich lade dazu ein, den gerade im Bistum veröffentlichten Sterbesegen einer breiten Öffentlichkeit in den Gemeinden zukommen zu lassen und vielleicht auch einmal zum Thema im Pfarrbrief oder einer Predigt zu machen.“ Das sagte der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf am Samstag, 8. Oktober, beim Treffen der Diözesanversammlung im Erbacher Hof in Mainz.
„Jeder ist zum Segnen berufen“, betonte Kohlgraf. „Der Sterbesegen ist eine gute Hilfe, die Sprachlosigkeit angesichts des Todes zu überwinden. Viele Menschen sind für eine solche Hilfe dankbar, selbst wenn sie der Kirche fernstehen“, sagte Bischof Kohlgraf.
Der Sterbesegen ist im Bistum anlässlich des Welthospiztages am 8. Oktober veröffentlicht worden. Das vom Dezernat Seelsorge im Bischöflichen Ordinariat herausgegebene Faltblatt, das auch auf der Internetseite des Bistums abrufbar ist, enthält einen einfachen Gottesdienst für die Sterbestunde. Die Bitte um Segen für Sterbende und um Trost für die Angehörigen bilden den Schwerpunkt darin. Die Hilfe richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche, kann aber auch von Angehörigen genutzt werden.
Die Bevollmächtigte des Generalvikars, Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, informierte zum Stand der Aufarbeitung Sexuellen Missbrauchs im Bistum Mainz. Sie erläuterte die Ende September öffentlich gemachte Neuaufstellung des Betroffenenbeirates im Bistum Mainz. „Im Bistum Mainz muss die Frage der Betroffenenbeteiligung noch einmal neu bedacht werden. Dazu bin ich in Abstimmung mit Kerstin Claus, der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.“ Die Notwendigkeit zur Neuaufstellung zeige wie „herausfordernd und zumutend diese Aufgabe für Betroffene ist“. Rieth verwies darauf, dass die drei Mitglieder des Betroffenenbeirates aus dem Bistum Mainz weiter in der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bistums Mainz mitarbeiten werden, wohin sie vom gemeinsamen Betroffenenbeirat entsandt waren. Aktuell gehe sie nicht davon aus, dass bis zur Veröffentlichung des unabhängigen Aufklärungsprojektes „Erfahren.Verstehen.Vorsorgen (EVV)“ durch den Regensburger Rechtsanwalt Ulrich Weber im März kommenden Jahres bereits ein neuer Betroffenenbeirat für das Bistum Mainz gegründet werden könne.
Außerdem gab der Leiter der Koordinationsstelle für den Pastoralen Weg, Dr. Wolfgang Fritzen, einen Überblick über den aktuellen Stand der zweiten Phase des Pastoralen Weges im Bistum. So würden bis November die meisten Konstituierenden Pastoralraumkonferenzen durchgeführt sein. Die bisherigen Treffen bezeichnete er als „ermutigende Erfahrungen“, weil diese meistens in einer sehr konstruktiven Atmosphäre stattgefunden hätten. Im Rahmen von Kleingruppenarbeit gab es bei der Diözesanversammlung die Möglichkeit für einen intensiven Austausch zum Pastoralen Weg.
Am Freitagabend hatten sich die Delegierten unter anderem zum Synodalen Weg in Deutschland ausgetauscht. Daneben stand die Vorstellung der Arbeit der Frauenkommission im Bistum Mainz auf dem Programm. Darüber hinaus hatten Vertreter der Sachausschüsse der Diözesanversammlung über die Arbeit der Gremien berichtet. Bischof Kohlgraf würdigte anschließend die große Sachkompetenz, die durch die Mitglieder in die Sachausschüsse eingebracht werde.
Außerdem stellte sich die neue Präses der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Dr. Birgit Pfeiffer, mit einem Grußwort vor, dass von Dr. Susanne Barner verlesen wurde. Darin ging Pfeiffer unter anderem auf die Möglichkeiten ökumenischer Zusammenarbeit angesichts ähnlicher Sparnotwendigkeiten in katholischer und evangelischer Kirche ein: „Da liegt meines Erachtens auch noch ein großes Potential, das wir in ökumenischer Verbundenheit gemeinsam vorhalten sollten, seien es Räume, seien es diakonische und karitative Angebote.“ Und weiter: „Unsere Herausforderungen sind die gleichen, geht es nun um Kirchengebäude, die wir nicht weiter finanzieren können, Gemeindehäuser und Pfarrheime, die viele Stunden leer stehen, Kindertagesstätten, die einen hohen finanziellen Einsatz erfordern, kostenintensive Tagungshäuser, die aufwändige Begleitung der Menschen in der Seelsorge und vieles mehr. Wir sollten daher auch auf der Ebene der Kirchenleitungen intensiv schauen, welche strukturellen Entscheidungen wir besser abstimmen können und wo wir gemeinsam die christliche Botschaft und unsere Hoffnung in die Welt tragen können, die sie so bitter nötig hat.“
Die Diözesanversammlung des Bistums Mainz tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Sie gilt als „kleine Synode des Bistums“ mit seinen rund 670.000 Katholiken. Ihr gehören derzeit rund 110 Mitglieder an. Sie setzt sich unter dem Vorsitz des Bischofs aus den diözesanen Räten (Priesterrat, Katholikenrat und Delegierten der Konferenz der Leiter der Pastoralräume) und den Vertretern der Bistumsleitung zusammen. Hinzu kommen Vertreter der Orden, der Ständigen Diakone, der Pastoralreferentinnen und -referenten, der Gemeindereferentinnen und -referenten sowie des Diözesan-Caritasverbandes und des Beirates von Katholiken anderer Muttersprache. Außerdem können bis zu sieben Persönlichkeiten hinzugewählt werden. Die Organe der Diözesanversammlung sind der Vorstand mit dem Bischof als Vorsitzendem, der Diözesan-Pastoralrat (eine Art Hauptausschuss) und sieben Sachausschüsse. Geschäftsführende Vorsitzende der Diözesanversammlung ist seit 2020 Dr. Susanne Barner.
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