Frankfurt/Mainz. Zum 1. Januar 2025 hat das gemeinsame Offizialat der Bistümer Mainz und Limburg seine Arbeit aufgenommen. Die Pläne für das Zusammenführen der beiden Offizialate hatten die Diözesen bereits 2022 öffentlich gemacht. Nach einer Zeit der Zusammenführung und der Genehmigung durch die oberste römische Gerichtsaufsichtbehörde der Katholischen Kirche („Apostolische Signatur“) ist nun die offizielle Gründung erfolgt. Sitz des gemeinsamen Kirchengerichtes ist im Haus am Dom in Frankfurt; am Mainzer Standort (Stefansberg 5) befindet sich die zweite Dienststelle mit der Geschäftsführung des Offizialates. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf ist Moderatorbischof des gemeinsamen Offizialates; das Offizialat in Freiburg ist Berufungsinstanz.
Das gemeinsame Offizialat der Bistümer Mainz und Limburg ist für alle Fälle zuständig, die vorher von den jeweiligen Kirchengerichten in Mainz und Limburg bearbeitet wurden. In der Hauptsache werden an Kirchengerichten Ehenichtigkeitsverfahren durchgeführt und in sehr viel geringerem Umfang etwa auch Weihedispensverfahren oder Strafverfahren; im Bistum Limburg kann das Offizialat auch als Wahlprüfungsgericht tätig werden. Geleitet wird das interdiözesane Kirchengericht von Domkapitular Olaf Lindenberg. Lindenberg hatte bereits mit dem Ruhestand des früheren Mainzer Offizials zum 1. Juli 2022 die Leitung des Mainzer Offizialates übernommen. Im Bistum Limburg hatte er die Aufgabe des Offizials bereits im Juli 2021 übernommen.
Mit 54 laufenden Ehenichtigkeitsverfahren zum Jahresbeginn gehört das gemeinsame Offizialat zu den größeren Kirchengerichten in Deutschland, erläutert Lindenberg: „In einem Ehenichtigkeitsverfahren wird geprüft, ob eine Ehe im rechtlichen Sinne gültig zustande gekommen ist.“ Motiv sei oft eine angestrebte kirchliche Heirat mit einem neuen Partner oder etwa traumatisierende Erfahrungen in der Ehe oder aber einfach der Entschluss im eigenen Leben „Ordnung zu schaffen“ und die Beziehung auf diese Weise zu klären, berichtet Lindenberg. Die meisten Ehenichtigkeitsverfahren werden innerhalb eines Jahres abgeschlossen.
Die Menschen, die sich an das Offizialat wenden, seien keineswegs nur Katholiken, erzählt Lindenberg, „und kommen aus allen gesellschaftlichen Schichten“. Kirchliche Mitarbeiter bildeten mittlerweile die Ausnahme. „Auch die Migrationsbewegungen spiegeln sich in der Arbeit des Offizialates“, betont Lindenberg: „Ein großer Anteil stammt aus den muttersprachlichen Gemeinden, insbesondere Osteuropa und Asien und Lateinamerika sowie chaldäische Christen aus Syrien und Irak.“ Die größere Internationalität wirke sich natürlich auch auf die Verfahren aus, erklärt der Offizial: „Es gibt sehr viele Verfahren, in denen mindestens eine Fremdsprache vorkommt. Das bedeutet, dass wir zunehmend auf Dolmetscher angewiesen sind. Da aber viele Zeugen oftmals weit entfernet wohnen, müssen wir oft andere Gerichte um Rechtshilfe angehen. Gerade im Ausland kann das eine erhebliche Verzögerung des Prozesses nach sich ziehen.“
„Menschen aus dem Rhein-Main-Gebiet müssen sich künftig nicht mehr um Fragen von Bistumsgrenzen kümmern. Das ist sicher ein großer Vorteil des gemeinsamen Kirchengerichtes“, hebt Offizial Lindenberg hervor. Aus dem Rhein-Main-Gebiet, das sich die beiden Bistümer teilen, stammen über zwei Drittel der betroffenen Paare und Zeugen, so dass Anhörungen wohnort- und arbeitsortnah geschehen können. Weiter sagt Lindenberg: „Der zweite Grund für das gemeinsame Offizialat liegt in der Bündelung von Ressourcen: Rechnet man die Beratung mit ein, werden für jedes Verfahren vier Richter benötigt sowie eine Ehebandverteidigung und eine Notarin. Das können wir für unseren Einzugsbereich gewährleisten.“ Grundlage für Kirchliche Gerichte ist das eigene Recht der Kirche, das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird (Art. 140 GG).