Bei der Feier im Bischöflichen Ordinariat überreichte der Generalvikar die Ernennungsurkunde an seinen Nachfolger, Dr. Norbert Schwab, der Präsident des Landesarbeitsgerichtes in Mainz ist. Schwab wird sein Amt zum 1. April antreten.
Giebelmann dankte Rossmanith auch im Namen des Mainzer Bischofs, Kardinal Karl Lehmann, dafür, dass er sich als „Mann der ersten Stunde" sieben Jahre für das Amt zur Verfügung gestellt hat. Es sei wichtig, dass das Gericht durch qualifizierte Richter besetzt sei, die ihre Kompetenz im Alltag bewiesen hätten. Giebelmann dankte Schwab für seine Bereitschaft, in der Nachfolge von Rossmanith den Vorsitz des Gerichtes zu übernehmen. Das gemeinsame Gericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Trier und Speyer, war im Jahr 2005 errichtet worden. Geschäftsstelle des Gerichtes ist Mainz.
Das Kirchliche Arbeitsgericht entscheidet über Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) und der Ordnung der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsrechtes (KODA) ergeben. Richter und Beisitzer werden für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Stellvertretender Vorsitzender ist Curt Wolfgang Hergenröder. Das Gericht hat zwölf Beisitzer, die je zur Hälfte von der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite gestellt werden. Die Beisitzer der Dienstnehmerseite sind Thomas Eschbach (Speyer), Maria-Theresia Gresch (Mainz), Erich F. Heß (Trier), Thomas Klix (Limburg), Johannes Müller-Rörig (Limburg), und Peter Schmalen (Mainz). Auf der Dienstgeberseite sind es Michael Ling (Mainz), Markus Geißler (Trier), Peter Platen (Limburg), Monika Stauder-Winter (Mainz), Marcus Wüstefeld (Speyer) und Günther Zwingert (Mainz).