Präventionsbroschüre vorgestellt

Publikation wird an Pfarreien und Einrichtungen im Bistum Mainz verteilt

GIEBELMANN--LING--PRÄVENTION (c) Bistum Mainz / Matschak (Ersteller: Bistum Mainz / Matschak)
Datum:
Mo. 9. Mai 2011
Von:
am (MBN)
Mainz. Generalvikar Prälat Dietmar Giebelmann hat gemeinsam mit Professor Dr. Michael Ling, Justitiar des Bistums Mainz und Leiter der Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch, die Broschüre „Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bistum Mainz“ vorgestellt.

Die Vorstellung fand am Montag, 9. Mai, im Bischöflichen Ordinariat in Mainz statt. Die Publikation, die an die Pfarreien, Vereine und Einrichtungen im Bistum Mainz verschickt wird, enthält neben dem Text der „Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch" auch Hinweise und Hilfestellungen zu der Verordnung. Mit der Verordnung setze das Bistum Mainz „verbindliche Standards für die Präventionsarbeit", schreibt Giebelmann in seinem Vorwort; bei der Abfassung des Textes habe man sich an den Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz orientiert.

In der Präambel zu der Verordnung heißt es: „Kinder und Jugendliche haben - ebenso wie erwachsene Schutzbefohlene - ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und Wahrung ihrer sexuellen Integrität. Diesem Recht weiß sich die katholische Kirche im Bistum Mainz in besonderer Weise verpflichtet." Und weiter: „Präventionsarbeit erschöpft sich nicht in Einzelmaßnahmen. Sie muss integraler Bestandteil der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen sein. Deshalb ist Prävention eine dauernde Verpflichtung aller, die innerhalb der katholischen Kirche im Bistum Mainz Verantwortung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen tragen."

Für die Umsetzung der Präventionsverordnung sind die Träger der Einrichtungen verantwortlich, die unter anderem dafür sorgen müssen, dass diejenigen, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, regelmäßig über Fragen der Prävention von sexualisierter Gewalt geschult werden. Darüber hinaus müssen - neben der Aufstellung von verbindlichen Verhaltensregeln - haupt- und nebenamtlich Beschäftigte, die regelmäßig Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Hinweise:

  • Zum 1. November 2010 ist im Bistum Mainz eine Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch eingerichtet worden, die unter anderem Träger von Einrichtungen bei der Umsetzung der Präventionsordnung berät. Der Koordinationsstelle ist eine Beratergruppe mit Mitarbeitern aus den Bereichen Jugend, Schule, Gemeinde und Caritas zugeordnet.
  • Die Koordinationsstelle ist unter der E-Mail-Adresse praevention-missbrauch@bistum-mainz.de zu erreichen; weitere Hinweise und Hilfestellungen auch auf der Internetseite des Bistums Mainz unter www.bistum-mainz.de/praevention.