Daraufhin hat das Bistum unverzüglich die zuständige Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hanau über die Vorwürfe informiert. Die Ermittlungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass der Betroffene in der Schweiz freigesprochen und damals die Anzeigenerstatter rechtskräftig wegen Verleumdung zu Geldstrafen und Schadensersatzleistungen verurteilt wurden. Die Staatsanwaltschaft Hanau hat ihre Ermittlungen eingestellt. Von einem Haftbefehl hatten weder der Betroffene noch das Bistum Mainz noch die Regierung des Kantons Freiburg/Schweiz Kenntnis. Letzteres ergibt sich daraus, dass der Betroffene vom Staatsrat des Kantons Freiburg „mit Dank für die geleisteten Dienste" entlassen wurde.
Der Betroffene, der aus dem Bistum Mainz stammt, hatte Ende 1990 um Aufnahme in den Dienst des Bistums Mainz gebeten und war 1993, nach Absolvierung des üblichen zweijährigen Pastoralkurses, zum Priester geweiht worden. Als Priesteramtskandidat hatte er in den 1960er Jahren im Bischöflichen Priesterseminar in Mainz Theologie studiert, sich dann aber für den Beruf des Lehrers entschieden, den er bis zu seiner Bitte um Aufnahme in den priesterlichen Dienst ausgeübt hat. 1990 war ein Gutachten eines schweizerischen Ordenspriesters über den Betroffenen eingeholt worden. Das ist ein übliches Verfahren bei Anwärtern auf das Priesteramt, die längere Zeit nicht im Priesterseminar gelebt haben. Dabei ging es nicht um einen Vorwurf der Pädophilie oder anderer Verfehlungen, sondern um die grundsätzliche Eignung zum Priesteramt.
Über den gesamten Vorgang hat das Bistum Mainz bereits im Jahr 2007 Vertreter der Presse informiert.