Mainz. Rainer Reuhl aus Mainz ist als Geschäftsführender Vorsitzender des Diözesankirchensteuerrates im Bistum Mainz wiedergewählt worden. Es ist seine zweite vierjährige Amtszeit. Bei der Konstituierenden Sitzung des Gremiums am Dienstagabend, 17. September, in der Aula des Mainzer Priesterseminars wurde außerdem Ena Kube aus St. Margareta-Froschhausen zur stellvertretenden Geschäftsführenden Vorsitzenden gewählt. Kube ist als ehrenamtliche Vertreterin des Kirchortes „Schule“ neu im Kirchensteuerrat; sie ist im Schulelternbeirat der Marienschule in Offenbach engagiert.
Aufgabe des Geschäftsführenden Vorsitzenden ist unter anderem die Leitung der Sitzungen des Diözesan-Kirchensteuerrats, die in der Regel zweimal jährlich tagt. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf gratulierte Reuhl und Kube zu ihrer Wahl, gemeinsam mit der Bevollmächtigten des Generalvikars, Ordinariatsdirekotrin Stephanie Rieth, welche die Sitzung bis zur Wahl von Reuhl geleitet hatte sowie dem Finanzdirektor und Ökonom des Bistums Mainz, Carsten Erdt. Der Kirchensteuerrat hat in seiner Sitzung außerdem statutengemäße Zuwahlen vorgenommen und die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses gewählt.
In der Sitzung wurden außerdem die Mitglieder vorgestellt bzw. gewählt, die vom Bischof bzw. dem Kirchensteuerrat in den Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR) des Bistums entsandt werden. Der Kirchensteuerrat bestätigte für diese Aufgabe im Amt: Ute Kipping-Karbach aus Klein-Winternheim und Helga Wilk aus Mainz und wählte die frühere hessische Ministerin Lucia Puttrich neu in das Gremium. Sie folgt auf den früheren Landtags-Vizepräsidenten aus Rheinland-Pfalz, Heinz-Hermann Schnabel. Bischof Kohlgraf hat in den DVVR berufen: Prinz Michael zu Salm-Salm aus Wallhausen und Patrick Hofmacher, den Geschäftsführer der Malteser Werke aus Köln. Beide waren bereits zuvor Mitglied im DVVR.
In den im Jahr 2020 verabschiedeten Statuten für den DVVR wird festgelegt, dass der DVVR nur noch aus externen Mitgliedern bestehen soll. Mitarbeiter des Bistums Mainz können als Sachverständige ohne Stimmrecht an den Sitzungen des DVVR teilnehmen. Mit der 2020 erfolgten Änderungen der Statuten ist der DVVR ein echtes Aufsichtsgremium, zur Kontrolle der Bistumsfinanzen, da der Bischof nicht mehr frei über die Besetzung des DVVR entschieden kann: Drei Mitglieder werden vom Kirchensteuerrat benannt und nur zwei vom Bischof.
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und nimmt den von externen Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss des Bistums und des Bischöflichen Stuhls zu Mainz entgegen. Zudem beschließt der Diözesankirchensteuerrat die Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den neuen Statuten aus dem Jahr 2024 unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie die Bevollmächtigte und jeweils drei Vertreter aus den vier Bistumsregionen Oberhessen, Mainlinie, Rheinhessen und Südhessen als Vertreter der Kirchengemeinden. Neu ist im Statut des Kirchensteuerrates außerdem, dass aus den drei Kirchorten „Caritas“, „Schule“ und Kindertagesstätten“ jeweils zwei Ehrenamtliche Mitglied des Rates sind. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und zwei Vertreter aus der Konferenz der Leiter der Pastoralräume und neuen Pfarreien sowie vier Mitglieder des Rates der Katholikinnen und Katholiken. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl.