Umgang mit Missbrauch geistlicher Autorität

Vortrag von Bevollmächtigter Rieth bei Symposium zu spirituellem Missbrauch

Die Bevollmächtigte des Generalvikars, Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, hier auf einem Archivbild. (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Mi. 18. Sept. 2024
Von:
tob (MBN)

Ludwigshafen. „Um wirksam gegen spirituellen Missbrauch vorgehen zu können, brauchen wir ein neu zu schreibendes Interventionsverfahren, das Handlungssicherheit gibt.“ Das sagte die Bevollmächtigte des Generalvikars, Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, am Mittwoch, 18. September bei einer Tagung in Ludwigshafen. 

Dabei sei es wichtig, Grenzen und Schnittstellen zum bereits existierenden Interventionsverfahren für Fälle sexualisierter Gewalt zu definieren. Die im Jahr 2023 erschienene Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz („Missbrauch geistlicher Autorität. Zum Umgang mit geistlichem Missbrauch“) biete zwar „eine wichtige moralische Einordnung mit wertvollen Impulsen, aber eben noch keine Handlungssicherheit“. Notwendig sei darüber hinaus auch ein Präventionskonzept für den Bereich des geistlichen Missbrauchs, das einhergehe mit einer grundsätzlichen Festlegung von Qualitätsstandards für die Seelsorge

Rieth ist im Bistum Mainz für die Bereiche Aufarbeitung, Intervention und Prävention zuständig. Ihr Vortrag stand unter der Überschrift „Zwischen moralischem Anspruch, Umsetzung und Wirksamkeit. Der Umgang mit Missbrauch geistlicher Autorität aus der Perspektive der (einer) Bistumsleitung.“ Rieth sprach im Rahmen des Symposiums zum Thema „Interventionsmöglichkeiten gegen spirituellen Missbrauch“, das vom 17. bis 20. September im Heinrich Pesch-Haus in Ludwigshafen stattfindet. Veranstalter sind das Bistum Speyer und das Zentrum für ignatianische Pädagogik.