Mainz. Der Kirchensteuerrat des Bistums Mainz hat den Wirtschaftsplan der Diözese für das Jahr 2021 mit einem Volumen von rund 361,1 Millionen Euro verabschiedet. Der vorgelegte Wirtschaftsplan entspricht den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB). Gegenüber den vergleichbaren Planzahlen 2020 (357,1 Millionen Euro) ergibt sich eine Steigerung von rund 1,1 Prozent.
Die Sitzung unter Vorsitz des Mainzer Bischofs Peter Kohlgraf fand am Samstag, 5. Dezember, als Videokonferenz statt. Kohlgraf hat die in einem schriftlichen Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse des Gremiums nun in Kraft gesetzt. In seiner Beschlussfassung hat der Kirchensteuerrat - ebenso wie zuvor bereits der Diözesanvermögenverwaltungsrat (DVVR) des Bistums Mainz - die Bistumsleitung aufgefordert, für den Wirtschaftsplan 2022 weitere Einsparvorhaben in Höhe von fünf Millionen Euro zu benennen, um das strukturelle Defizit der Diözese zu reduzieren. Geleitet wurde die Sitzung vom geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates, Rainer Reuhl aus Mainz.
Für 2021 rechnet das Bistum Mainz mit einem strukturellen Fehlbetrag von rund 38 Millionen Euro. Für das laufende Jahr 2020 erwartet die Bistumsleitung ein Defizit von rund 45 bis 50 Millionen Euro, das sich aus dem geplanten Defizit von 32,3 Millionen Euro und insbesondere geringeren Kirchensteuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie ergibt. Der Haushalt des Bistums ist bereits seit mehreren Jahren defizitär. Das Defizit ergibt sich im Wesentlichen durch die Notwendigkeit höherer Rückstellungen für die Pensionslasten, die aufgrund der weiteren Absenkung des HGB-Zinssatzes vorgeschrieben sind. Ausgeglichen wird das Defizit im Wirtschaftsplan 2021 durch eine Entnahme aus den dafür gebildeten Pensions- und Beihilferücklagen in Höhe von 47,8 Millionen Euro. Das Bistum Mainz muss für die Pensionsverpflichtungen insbesondere für Priester und verbeamtete Lehrer entsprechende Rückstellungen bilden. Der vorgelegte Investitionsplan hat ein Volumen von 2,3 Millionen Euro, nach 10,9 Millionen Euro in 2020. Als größere Maßnahme ist nur noch der Abschluss der Baumaßnahmen am Gymnasium Theresianum in Mainz vorgesehen.
Weihbischof Bentz: Einsparvolumen von 50 Millionen bis 2030
Der Mainzer Weihbischof und Generalvikar, Dr. Udo Markus Bentz, wies darauf hin, dass sich die notwendigen Sparmaßnahmen durch die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie „deutlich beschleunigt haben und wir jetzt schneller und trotzdem besonnen und mit klarer pastoraler Strategie handeln müssen“. Wörtlich sagte er: „Um dauerhaft eine solide und verantwortungsvolle Haushaltsplanung vorlegen zu können, müssen wir schrittweise 20 bis 25 Prozent unserer Ausgaben einsparen. Bis zum Jahr 2030 bedeutet das ein Einsparvolumen von rund 50 Millionen Euro pro Jahr. Uns geht es nicht alleine so. Die Sparbeschlüsse der Synode der EKHN und unsrer Nachbarbistümer zeigen in dieselbe Richtung.“
Und weiter sagte Bentz: „Kirche ist im Umbruch. Das spiegelt sich auch in den Zahlen wider. Deshalb geht es nicht darum, einfach nur Einsparpotentiale umzusetzen. Es geht darum, neuen Gestaltungsspielraum zu bekommen. Wir stehen in intensiven Diskussionen darüber, was wir künftig lassen, vor allem aber wie wir uns in Zukunft als Bistum in innovativer Weise seelsorglich, karitativ und in unsrer gesellschaftlichen Verantwortung engagieren. Was brauchen die Menschen und was können wir Ihnen als Kirche geben? Das bleibt der Dreh- und Angelpunkt.“
Bentz erläuterte, dass die Bistumsleitung die Vorgaben der Finanzaufsichtsgremien im Bistum Schritt für Schritt realisieren wird und mit dem Pastoralrat die inhaltliche Ausrichtung dieses Konsolidierungsprozesses berät. Auch die bereits angestoßenen Sparmaßnahmen sind Folge dieser Vorgaben der gewählten Gremienmitglieder und betreffen neben der Neustrukturierung des Bildungsbereiches etwa die Caritas, deren Haushaltszuweisungen bis 2024 ebenfalls jährlich um zwei Prozent gekürzt werden, die Kürzung des Bauetats sowie den kompletten Verzicht auf weitere Verbeamtungen. Daneben ergeben sich durch die Einführung von Schulgeld in Hessen ab dem laufenden Schuljahr auch Mehreinnahmen von rund drei Millionen Euro. Eine detaillierte Kosten- und Aufwandsanalyse der Pfarreien wird einer der nächsten Schritte dieses Konsolidierungsprozesses sein.
Negative Kirchensteuerentwicklung
Insgesamt liegt das Kirchensteueraufkommen im Bistum Mainz im laufenden Jahr bis Ende Oktober 2020 um 11,8 Millionen Euro bzw. 8,3 Prozent unter dem Vorjahreswert, erläuterte Finanzdirektor Christof Molitor. Bei Fortsetzung der moderat positiven Konjunkturentwicklung geht die Finanzverwaltung für das Jahr 2021 von einem Zuwachs der Kirchensteuereinnahmen um 3,5 Prozent aus. Insgesamt rechnet die Finanzverwaltung für den Wirtschaftsplan 2021 mit Kirchensteuereinnahmen in Höhe von rund 225,6 Millionen Euro. Damit liege die prognostizierte Höhe der Kirchensteuereinnahmen um circa minus 10,4 Millionen Euro bzw. minus 4,4 Prozent unter dem Ist-Wert aus dem Jahr 2019, betonte Molitor. Trotz einer konjunkturellen Stabilisierung sei derzeit nicht absehbar, wann die Wirtschafts- und Beschäftigungszahlen wieder das Niveau des Jahres 2019 erreichen werden. Die Finanzkrise 2008/2009 habe gezeigt, dass es vier Jahre dauere, bis das Steueraufkommen wieder das Vorkrisenniveau erreiche. Auch in der aktuellen Krise werde nicht mit einer schnellen Erholung des Steueraufkommens gerechnet, sagte Molitor.
Aus den Kirchensteuermitteln bezuschusst das Bistum Mainz seine pastoralen Aufgaben. So erhalten im Jahr 2021 die 134 Pastoralen Einheiten im Bereich „Allgemeine Seelsorge in den Gemeinden“ im kommenden Jahr 67,5 Millionen Euro, der Bereich Schulen, Hochschulen und Religionsunterricht rund 66,5 Millionen Euro (dabei ergeben sich im Wirtschaftsplan 2021 noch keine Einsparungen durch die im September 2020 angekündigte Neustrukturierung des Bildungsbereiches). Die Aufwendungen aus Kirchensteuermitteln für die 206 Kindertageseinrichtungen des Bistums belaufen sich im kommenden Jahr auf 23,4 Millionen Euro, dann folgen die Kategoriale Seelsorge (21,2 Millionen Euro) sowie „Soziale Dienste und Caritas“ mit 18,9 Millionen Euro aus der Kirchensteuer.
Stichwort: Diözesankirchensteuerrat
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, und nimmt den von externen Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss des Bistums und des Bischöflichen Stuhls zu Mainz entgegen. Zudem beschließt der Diözesankirchensteuerrat die Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie jeweils ein gewählter Vertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.