Der Kirchensteuerrat des Bistums Mainz hat den Wirtschaftsplan der Diözese für das Jahr 2023 mit einem Volumen von rund 310,6 Millionen Euro verabschiedet. Der vorgelegte Wirtschaftsplan entspricht den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB). Die vergleichbaren Planzahlen von 2022 beliefen sich auf 353,5 Millionen Euro.
Wesentliche Gründe für den Rückgang des Volumens sind neben den Sparmaßnahmen im Bistum Mainz vor allem die Ausgliederung der Schulen in die 2022 gegründete St. Martinus-Schulgesellschaft und die angelaufene Übertragung der Trägerschaften von Kindertagesstätten in den ebenfalls 2022 gegründeten Zweckverband „Unikathe“. Die Sitzung unter Vorsitz des Mainzer Bischofs Peter Kohlgraf fand am Samstag, 10. Dezember 2022, im Erbacher Hof in Mainz statt. Geleitet wurde die Sitzung vom geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates, Rainer Reuhl aus Mainz.
Für 2023 rechnet das Bistum Mainz mit einem Jahresfehlbetrag von rund 4,2 Millionen Euro. Durch die steigenden Zinsen können 2023 voraussichtlich Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 8,9 Millionen Euro aufgelöst werden. Im Wirtschaftsplan 2022 wurde hierfür noch ein Aufwand von 36,5 Millionen Euro eingeplant. Der vorgelegte Investitionsplan hat ein Volumen von lediglich 742.000 Euro, nach 1,4 Millionen Euro in 2022.
In seiner Beschlussfassung hatte der Kirchensteuerrat - ebenso wie zuvor bereits der Diözesanvermögenverwaltungsrat (DVVR) des Bistums Mainz - die Bistumsleitung aufgefordert, weitere Einsparvorhaben zu benennen, um das strukturelle Defizit der Diözese zu reduzieren. Bis 2030 sei es erforderlich, ein Einsparpotential von mindestens 50 Millionen Euro zu identifizieren, das aber aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wahrscheinlich noch höher ausfallen werde, erläuterte der Mainzer Weihbischof und Generalvikar, Dr. Udo Markus Bentz, der Ökonom des Bistums Mainz ist. Bereits jetzt seien Einsparungen in Höhe von 37 Millionen Euro beschlossen worden, deren Umsetzung nun aber auch Zeit brauchten.
„Während wir uns nun in der Realisierungsphase dieser Einsparungen befinden, braucht es gleichzeitig neue Einsparungspakete. Wir müssen uns in unseren Gremien, vor allem im Diözesanpastoralrat, darüber verständigen, in welchen seelsorglichen Feldern wir uns künftig wie engagieren und anschließend diese auch mit den dafür notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten. Bei all unseren Überlegungen müssen wir als Kirche bedenken, wie wir einer gewissen ,Selbstverzwergung‘ vorbeugen, sondern in der Breite der Gesellschaft wirksam bleiben. Kirche hat immer eine Sendung über sich selbst hinaus. Geistliche Vertiefung, Profilierung des inhaltlichen Wirkens und Konzentration angesichts sich verändernder Ressourcen sind der Mix, mit dem wir Zukunft gestalten“, betonte Bentz.
Von Seiten der Leitungskonferenz im Bischöflichen Ordinariat liegt der Vorschlag vor, die allgemeine Budgetabschmelzung um zwei Prozent, die seit 2020 in Kraft ist, ab dem Wirtschaftsplan 2025 bis zum Jahr 2030 auszudehnen. Bentz betonte, dass die weiteren Einsparziele, die in den Bistumsgremien diskutiert werden, sich an verschiedenen Prinzipien orientieren: Neben der Budgetierung solle gerade bei Zuschüssen an Verbände, Vereine und Einrichtungen eine befristete Maßnahmen- und Projektförderung erfolgen, anstelle von dauerhaften Subventionen. Dieses Vorgehen erleichtere nicht nur die Steuerung der Bistumsfinanzen, sondern fördere auch die Eigenverantwortlichkeit. Neben Trägerübertragungen im Kindertagesstättenbereich sollen außerdem durch Organisationsentwicklungsprozesse Doppelstrukturen im Bistum abgebaut werden. Auch für die Schließung von Einrichtungen als „ultima ratio“ dürfe es in dieser Phase „keine Denkverbote“ geben, fordert Bentz.
Der Weihbischof verwies darüber hinaus auch auf anstehende Investitionsvorhaben in den kommenden Jahren: Im Rahmen der Umstrukturierung der Tagungshäuser und des Weggangs der Missionsbenediktiner vom Kloster Jakobsberg stehe nun der Ausbau des Jakobsberges zum Geistlichen Zentrum des Bistums an. In der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit wird es weitere Investitionen geben. Auch im IT-Bereich seien größere Investitionen erforderlich. Das betreffe unter anderem die Einführung digitaler Personalakten sowie die Einführung einer einheitlichen Software für die Organisation und Verwaltung in den Pfarreien. Bentz hob hervor, dass der Anteil von zentralen Dienstleistungen des Bistums für die Pfarreien zunehme und somit vor Ort eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben erfolge. Beispiele seien der Datenschutz, das zentrale Rechnungswesen oder die Ausweitung des Geschäftsträgermodells für die Kindertagesstätten. In diesem Kontext werde auch die Planung und Umsetzung eines neuen Diözesanarchivs anzugehen sein.
Der Diözesankirchensteuerrat hat außerdem beschlossen, dass die Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,85 Millionen Euro aus dem Kirchensteueranteil der Energiepreispauschale Bedürftigen im Bistum Mainz zukommen wird. Das Geld wird über bereits bestehende Kanäle der Caritas im Bistum Mainz wie die Allgemeine Lebensberatung und weitere Beratungsangebote im Bistum ab 2023 verteilt, wie Diözesancaritasdirektorin Nicola Adick deutlich machte. Bistum und Caritas sind bereits in der Vorbereitung und werden informieren, sobald die Gelder in Form eines Energie-Härtefallfonds zur Verfügung stehen. Daneben werden Projekte und Hilfeangebote für Menschen gefördert, die von der Energiekrise besonders betroffen sind.
Die Prognose zur konjunkturellen Entwicklung ist in diesem Jahr mit einer extremen Unsicherheit behaftet. Trotz erwartbarer Tarifsteigerungen geht die Finanzverwaltung aufgrund der Anpassung des Einkommensteuertarifs im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes von einem unveränderten Kirchensteueraufkommen in 2023 aus. Die Einnahmen aus der Kirchensteuer werden in Höhe von 233,7 Millionen Euro veranschlagt, erläuterte der Finanzdirektor des Bistums Mainz, Christof Molitor. Positiv sei, dass das Kirchensteueraufkommen bis Ende Oktober 2022 mit 3,2 Millionen Euro rund 2,5 Prozent über dem Vorjahreswert liege. Bereinigt um die Sondereffekte aus der Energiekostenpauschale und Clearingzahlungen liege das bereinigte Kirchensteueraufkommen allerdings unter dem Vorjahresniveau, sagte Molitor.
Die Bistumsleitung sei sich bewusst, „dass die stark gestiegenen Energie- und Betriebskosten Kirchengemeinden und andere Einrichtungen vor große finanzielle Herausforderungen stellen“, hob Molitor hervor. „Deshalb wurde im Wirtschaftsplan ein Risikofonds mit einem Volumen von 10 Millionen Euro eingeplant. Diese Mittel können von kirchlichen Einrichtungen zum Ausgleich finanzieller Härten im Bistum beantragt werden.“
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und nimmt den von externen Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss des Bistums und des Bischöflichen Stuhls zu Mainz entgegen. Zudem beschließt der Diözesankirchensteuerrat die Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie derzeit noch jeweils ein gewählter Vertreter der Verwaltungsräte aus den ehemaligen 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und aus den Pastoralraumkonferenzen sowie vier Mitglieder des Katholikenrates.