Der Kirchensteuerrat des Bistums Mainz hat den Wirtschaftsplan der Diözese für das Jahr 2024 mit einem Volumen von rund 306,1 Millionen Euro verabschiedet. Der vorgelegte Wirtschaftsplan entspricht den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB). Die vergleichbaren Planzahlen von 2023 beliefen sich auf 315,3 Millionen Euro. Die Sitzung unter Vorsitz des Mainzer Bischofs Peter Kohlgraf fand am Samstag, 9. Dezember, im Erbacher Hof in Mainz statt. Geleitet wurde die Sitzung vom geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates, Rainer Reuhl aus Mainz.
Der Anstieg der Kapitalmarktzinsen hat zur Folge, dass das Finanzergebnis erstmals seit vielen Jahren wieder deutlich positiv ist. Durch den Zinsanstieg konnten im Wirtschaftsplan Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 17,4 Millionen Euro aufgelöst werden. Für den Wirtschaftsplan 2024 ergibt sich ein Jahresüberschuss von 3,9 Millionen Euro, der in die Zweckrücklage für den Bauerhalt der Schulen und in die Ergebnisrücklagen eingestellt wird. Der vorgelegte Investitionsplan hat ein Volumen von rund zwei Millionen Euro, nach lediglich 742.000 Euro in 2023. Größere Investitionen sind im Bereich der EDV (digitale Personalakte, Software-Umstellungen, Finanzverwaltung für die Kirchengemeinden) und dem Bildungszentrum Erbacher Hof geplant. Vorgesehen sind im Wirtschaftsplan außerdem 500.000 Euro für innovative pastorale Projekte im Rahmen des Pastoralen Wegs.
Mit Vorlage des ausgeglichenen Wirtschaftsplans für 2024 sei die erste Hälfte der mittelfristigen Finanzplanung bis 2030 abgeschlossen, sagte Bischof Kohlgraf: „Wir haben seit 2020 in nahezu allen Bereichen gravierende Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt.“ Und weiter: „Wir spüren, dass unsere Maßnahmen greifen. Allerdings werden einige Strukturmaßnahmen – etwa die 2022 gegründete St. Martinus-Schulgesellschaft sowie der Zweckverband ,Unikatheʼ für die Kindertagesstätten und die 2023 gegründete Tagungshausgesellschaft ,Bilden und Tagen Bistum Mainzʼ – erst in den kommenden Jahren ihre volle Wirkung entfalten.“
Weiter sagte Kohlgraf: „Wir dürfen uns aber nicht ausruhen auf der schwarzen Null, die in diesem Wirtschaftsplan erreicht ist. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen sind notwendig. Hätten wir nicht bereits vor Jahren erste Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen, dann wären wir heute trotz der positiven Zinsentwicklung im Minus“, betonte Kohlgraf. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis 2030 müssten im Bistum Mainz weitere strukturelle Einsparungen in Höhe von rund 25 bis 30 Millionen Euro erfolgen, sagte Bischof Kohlgraf.
Die Einnahmen aus der Kirchensteuer liegen für das Jahr 2023 aktuell um 4,6 Prozent über dem Vorjahreswert, wie der Finanzdirektor des Bistums Mainz, Christof Molitor, erläuterte. Die Zahlen enthielten allerdings zahlreiche Sondereffekte, so dass eine Prognose für 2024 erschwert werde. Teilweise müssen von dem höheren Kassenaufkommen Kirchensteuermittel an die Nachbardiözesen im Rahmen des Kirchensteuer-Clearingverfahrens weitergeleitet werden. Ohne Sondereffekte ist das Kirchensteueraufkommen leicht negativ. Mit einer Schätzung von Kirchensteuereinnahmen in Höhe von rund 230 Millionen Euro geht die Finanzverwaltung für das kommende Jahr mit einem Rückgang des Kirchensteueraufkommens um 4,31 Prozent aus.
Für Finanzdirektor Molitor war es die letzte Sitzung im Diözesankirchensteuerrat. Er gibt seine Aufgabe als Finanzdirektor zum Jahreswechsel an Carsten Erdt ab. Bischof Kohlgraf dankte Molitor für seinen Einsatz im Dienst des Bistums in den vergangenen 22 Jahren, in denen Molitor im Finanzdezernat tätig war, seit 2018 als Finanzdirektor. Molitor habe vieles auf den Weg gebracht, sagte Bischof Kohlgraf, unter anderem die Konsolidierungsmaßnahmen seit 2020. „Obwohl es auch schmerzhafte Einschnitte im Finanzbereich des Bistums gab, haben Sie stets Perspektiven eröffnet“, würdigte Bischof Kohlgraf Molitors Arbeit. Er sagte weiter: „Ich wünsche Ihnen Gottes Segen und hoffe, dass wir in Kontakt bleiben.“ Molitor dankte den Anwesenden „für ein gemeinsames Ringen um schwierige Entscheidungen“. Leben bedeute Veränderung, sagte er, und rief gleichzeitig dazu auf „zu schauen, was gut ist, und das Gute zu erhalten“. Er ermutigte dazu, „nach vorne zu schauen, das Profil der Kirche zu schärfen, und die Kirchorte, die da sind, stärker miteinander zu vernetzen“.
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und nimmt den von externen Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss des Bistums und des Bischöflichen Stuhls zu Mainz entgegen. Zudem beschließt der Diözesankirchensteuerrat die Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie derzeit noch jeweils ein gewählter Vertreter der Verwaltungsräte aus den ehemaligen 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und aus den Pastoralraumkonferenzen sowie vier Mitglieder des Katholikenrates.