Der Kirchensteuerrat des Bistums Mainz hat den Wirtschaftsplan der Diözese für das Jahr 2025 mit einem Volumen von rund 293,8 Millionen Euro verabschiedet. Die vergleichbaren Planzahlen von 2024 beliefen sich auf 306,1 Millionen Euro. Die Sitzung unter Vorsitz des Mainzer Bischofs Peter Kohlgraf fand am Samstag, 7. Dezember, im Erbacher Hof in Mainz statt. Geleitet wurde die Sitzung vom geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates, Rainer Reuhl aus Mainz.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung liegen die laufenden Erträge mit 274,4 Millionen Euro deutlich unter der Vorjahresplanung von 290,3 Millionen Euro. Der Summe der Erträge in Höhe von 293,4 Millionen Euro steht die Summe der Aufwendungen in Höhe von 293,8 Millionen Euro gegenüber. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von rund 400.000 Euro und nach Ausgleichsbuchungen innerhalb der Rücklagen ein Bilanzergebnis von 0 Euro.
Die Kirchensteuer ist die größte Ertragsposition im Bistum Mainz und wesentlich von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Dazu zählen vor allem die konjunkturelle Entwicklung verbunden mit der Situation am Arbeitsmarkt, der Inflation, den tariflichen Entwicklungen und als bistumsspezifischem Faktor dem Altersprofil der Katholiken im Bistum Mainz. Insbesondere das Altersprofil ist Ursache für eine unterproportionale Partizipation an der Kirchensteuer auf der Basis von Lohn- und Einkommensteuerentwicklung.
„Die Kirchensteuer-Erträge werden für 2025 auf 218 Millionen Euro geschätzt. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2024 mit 230,1 Millionen Euro ergibt sich ein deutlicher Rückgang von 5,3 Prozent (12,1 Millionen Euro)“, wie der Diözesanökonom des Bistums Mainz, Finanzdirektor Carsten Erdt, erläuterte. Auch gegenüber der aktualisierten Hochrechnung 2024 von 219,3 Millionen Euro würden die Erträge um 0,6 Prozent (1,3 Millionen Euro) sinken, so der Ökonom. Verglichen mit dem Ist-Wert 2023 von 221,3 Millionen Euro entspräche dies einer Reduktion von 1,5 Prozent (3,3 Millionen Euro). Diese Entwicklungen verdeutlichten die anhaltenden Herausforderungen für die Steuerbasis und die Unsicherheiten in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die Kirchen-Einkommensteuer zeigt für 2025 eine insgesamt rückläufige Tendenz mit einem erwarteten Rückgang um 3,0 Prozent gegenüber 2023. Besonders betroffen sind Baden-Württemberg (-2,3 Prozent) und Hessen (-4,1 Prozent), was sich mit den allgemeinen wirtschaftlichen Trends deckt. Für Rheinland-Pfalz sind dagegen moderate positive Effekte zu erwarten, die durch eine stabilere Binnenwirtschaft gestützt werden. „Insgesamt ist mit einem rückläufig erwarteten Kirchensteueraufkommen zu rechnen, das die Diözese 2025 vor die Herausforderung stellt, ihre Ausgaben und Investitionen entsprechend anzupassen“, sagte Erdt.
Der vorliegende Investitionsplan 2025 hat einen Umfang von 1,3 Millionen Euro (Vorjahr 2,0 Millionen Euro). Einen Schwerpunkt im Jahr 2025 bilden die Investitionen in notwendige Erneuerung von IT-Infrastruktur. Die weiteren Investitionen entfallen auf Ersatz- und Austausch-leistungen von Büroinfrastruktur sowie der Digitalisierung der Verwaltung der bistumseigenen Immobilien. „In Anbetracht der Haushaltslage für 2025 sind die Investitionen sorgfältig hinterfragt und beraten worden. Mit einer Investitionsquote von 0,4 Prozent bezogen auf das Haushaltsvolumen werden nur notwenige Maßnahmen durchgeführt. Maßnahmen darüber hinaus werden übergreifend im Rahmen weiterer Schwerpunktsetzungen und der mittelfristigen Finanzplanung zu beraten sein“, wie Finanzdirektor Erdt erläuterte.
„Für das Jahr 2025 wird von einer deutlichen Reduktion der Erträge durch den Rückgang der Kirchensteuereinnahmen ausgegangen. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Niveau der Einnahmen nicht mehr steigt“, sagte Erdt. Und weiter: „Für die korrekte Einordnung dieser Zahlen ist positiv festzustellen, dass das Bistum Mainz schon vor fünf Jahren begonnen hat, über jährliche Sparbemühungen von pauschal zwei Prozent obigen Trend abzubremsen.“ Die Bevollmächtigte des Generalvikars, Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth betonte: „Die Verantwortlichen für die verschiedenen Bereiche der Bistumsverwaltung haben sich in den letzten Jahren konsequent und mit großem Verantwortungsbewusstsein den Herausforderungen der radikal knapper werdenden Ressourcen gestellt. Jetzt sind wir an einem Punkt, der eine andere, weitreichendere Vorgehensweise erforderlich macht.“
Im Hinblick auf die künftige Finanzplanung sagte Erdt: „Die vergangenen fünf Jahre haben das Bistum für die Notwendigkeit von Einsparungen sensibilisiert, während dieser Zeit wurde mit dem Zielbild größerer Effizienz gespart. In dem nun anstehenden zweiten Schritt der mittelfristigen Finanzplanung ist es durch inhaltliche Schwerpunktsetzung und damit verbunden auch durch Reduktion von Leistungen, Verkauf von Immobilien und Absenkung der fixen Kosten im Bistumshaushalt notwendig, zu weiteren nachhaltigen Einsparungen zu kommen.“ Rieth ergänzte: „Diese Aufgabe können wir nur in gemeinsamer Anstrengung und Verantwortung lösen. Eine Maßnahme ist ein Organisationsentwicklungsprozess für das Bischöfliche Ordinariat, mit dem wir schon begonnen haben. Er wird unter anderem die Aufgabe der inhaltlichen Schwerpunktsetzung in Abhängigkeit zur mittelfristigen Finanzplanung begleiten und ermöglichen.“
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und nimmt den von externen Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss des Bistums und des Bischöflichen Stuhls zu Mainz entgegen. Zudem beschließt der Diözesankirchensteuerrat die Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den neuen Statuten aus dem Jahr 2024 unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie die Bevollmächtigte und jeweils drei Vertreter aus den vier Bistumsregionen Oberhessen, Mainlinie, Rheinhessen und Südhessen als Vertreter der Kirchengemeinden. Neu ist im Statut des Kirchensteuerrates außerdem, dass aus den drei Kirchorten „Caritas“, „Schule“ und Kindertagesstätten“ jeweils zwei Ehrenamtliche Mitglied des Rates sind. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und zwei Vertreter aus der Konferenz der Leiter der Pastoralräume und neuen Pfarreien sowie vier Mitglieder des Rates der Katholikinnen und Katholiken. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl.