Mainz. Der Kirchensteuerrat des Bistums Mainz hat den Wirtschaftsplan der Diözese für das Jahr 2026 mit einem operativen Aufwand von rund 229,2 Millionen Euro verabschiedet. Die vergleichbaren Planzahlen von 2025 beliefen sich auf 222,8 Millionen Euro. Die Sitzung unter Vorsitz des Mainzer Bischofs Peter Kohlgraf fand am Samstag, 13. Dezember, im Erbacher Hof in Mainz statt. Geleitet wurde die Sitzung vom geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates, Rainer Reuhl aus Mainz.
Insgesamt belaufen sich die Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2026 auf 286,6 Millionen Euro (279,3 Millionen Euro im Wirtschaftsplan 2025). Es ergibt sich ein Jahresergebnis in Höhe von rund 16,8 Millionen Euro, das vollständig den Rücklagen zugeführt wird, so dass sich ein Bilanzergebnis von 0 Euro ergibt. Der Diözesanökonom des Bistums Mainz, Finanzdirektor Carsten Erdt, verwies darauf, dass mit dem vorliegenden Wirtschaftsplan für 2026 die Neuausrichtung der Planung und Bewirtschaftung des Bistumshaushaltes erfolgt: Die drei wesentlichen Ziele dieser methodischen Professionalisierung seien eine strategische Rahmensetzung der Kirchensteuer auf inhaltlich abgrenzbare Bereiche, die Abgrenzung des operativen Ergebnisses vom Vorsorgeaufwand (etwa für Pensions- und Beihilferückstellungen) und die Förderung der Eigenverantwortung, hob Finanzdirektor Erdt hervor.
„Die Kirchensteuer bleibt die zentrale Ertragssäule des Bistums Mainz, folgt aber einem weiter rückläufigen Trend trotz stabilerer Konjunktur“, betonte der Diözesanökonom. Besonders das vergleichsweise hohe Durchschnittsalter der katholischen Bevölkerung und der Mitgliederrückgang führten dazu, dass „mit einem weiteren Rückgang des Kirchensteueraufkommens gegenüber 2025 gerechnet werden muss“, sagte Erdt.
„Die Kirchensteuer-Erträge werden für 2026 auf 218 Millionen Euro geschätzt plus zusätzlicher Kirchensteuer-Mehreinnahmen in Höhe von rund drei Millionen Euro aus dem Jahr 2025. Verglichen mit dem Ist-Wert aus dem Jahr 2024 von 224,1 Millionen Euro bedeutet das im Jahr 2026 eine Reduktion von rund 2,7 Prozent, erläuterte Erdt. Diese Entwicklungen verdeutlichten die anhaltenden Herausforderungen für die Steuerbasis und die Unsicherheiten in den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Weiter sagte der Diözesanökonom: „Die Finanzplanung 2026 sollte bewusst von einem Rückgang der Kirchensteuer ausgehen und die Ausgaben konsequent daran ausrichten“, sagte Erdt.
Einen Schwerpunkt des Investitionsplans 2026 mit einem Umfang von 6,1 Millionen Euro (Vorjahr: 1,3 Millionen Euro) bilden die Investitionen in das Kloster Jakobsberg in Ockenheim, das vom Bistum Mainz im Jahr 2025 übernommen wurde und zum Geistlichen Zentrum des Bistums Mainz wird. Fünf Millionen Euro sind dafür im kommenden Jahr vorgesehen.
Die Bevollmächtigte des Generalvikars, Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, verwies auf den Organisationsentwicklungsprozess (OE-Prozess), der Ende 2024 im Bischöflichen Ordinariat begonnen wurde: „Der Prozess soll dazu beitragen, unter Berücksichtigung knapper werdender ökonomischer Ressourcen die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des Bistums nachhaltig zu stärken.“ Und weiter: „Es geht um Kulturveränderung und die Veränderung von ,Glaubenssätzenʼ. Ziel ist es, die Organisation flexibel und anpassungsfähig für die Zukunft zu machen und eine Neubestimmung dessen zu erarbeiten, was wir unter den Kernaufträgen von Kirche verstehen. Dabei ist die Frage leitend: Wie können diese Kernaufträge auch in Zukunft durch das Ordinariat ermöglicht werden.“ Mit der Implementierung von ersten Maßnahmen im OE-Prozess solle im Jahr 2026 begonnen werden, sagte Rieth.
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und nimmt den von externen Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss des Bistums und des Bischöflichen Stuhls zu Mainz entgegen. Zudem beschließt der Diözesankirchensteuerrat die Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den neuen Statuten aus dem Jahr 2024 unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, die Bevollmächtigte als seine Stellvertreterin sowie der Generalvikar und jeweils drei Vertreter aus den vier Bistumsregionen Oberhessen, Mainlinie, Rheinhessen und Südhessen als Vertreter der Kirchengemeinden. Neu ist im Statut des Kirchensteuerrates außerdem, dass aus den drei Kirchorten „Caritas“, „Schule“ und „Kindertagesstätten“ jeweils zwei Ehrenamtliche Mitglied des Rates sind. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und zwei Vertreter aus der Konferenz der Leiter der Pastoralräume und neuen Pfarreien sowie vier Mitglieder des Rates der Katholikinnen und Katholiken. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl.