Wirtschaftsplan und Investitionsplan des Bistums Mainz für 2018

Weihbischof Bentz: „Nicht das Geld darf die Pastoral bestimmen, sondern umgekehrt“

Kirchensteuerrat (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Sa. 9. Dez. 2017
Von:
tob (MBN)
Mainz. Der Kirchensteuerrat des Bistums Mainz hat den Wirtschaftsplan der Diözese für das Jahr 2018 mit einem Volumen von 327,2 Millionen Euro verabschiedet.
Kirchensteuerrat (c) Bistum Mainz / Blum

Der vorgelegte Wirtschaftsplan entspricht den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB); die Planzahlen für 2017, die noch nicht vollumfänglich den HGB-Vorgaben entsprochen haben, wurden angepasst. Gegenüber den vergleichbaren Zahlen 2017 (335,9 Millionen Euro) ergibt sich ein Rückgang von rund 2,6 Prozent. Die Sitzung unter Vorsitz des Mainzer Bischofs Peter Kohlgraf fand am Samstag, 9. Dezember, im Erbacher Hof in Mainz statt. Er setzte die Beschlüsse des Gremiums am Ende der Beratungen in Kraft. Geleitet wurde die Sitzung vom geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates, Dr. Volker Kurz aus Mühlheim-Dietesheim.

Für 2018 rechnet das Bistum Mainz mit einem Fehlbetrag von rund 26,6 Millionen Euro. 2016 betrug das Defizit rund 18,6 Millionen Euro. Das Defizit ergibt sich im Wesentlichen durch die Notwendigkeit höherer Rückstellungen für die Pensionslasten, die aufgrund der weiteren Absenkung des HGB-Zinssatzes erforderlich sind. Das Bistum Mainz hat für die Pensionsverpflichtungen insbesondere für Priester und verbeamtete Lehrer entsprechende Rückstellungen gebildet. Der vorgelegte Investitionsplan hat ein Volumen von 77,2 Millionen Euro, nach 11,8 Millionen Euro in 2017. Der Anstieg ist hauptsächlich auf zwei große Baumaßnahmen an der St. Lioba-Schule in Bad Nauheim (27,7 Millionen Euro) und dem Theresianum-Gymnasium in Mainz (25,1 Millionen Euro) zurückzuführen.

Bentz: „Notwendig ist eine nachhaltige Konsolidierung des Wirtschaftsplanes"

Der Generalvikar des Bistums Mainz, Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, wies darauf hin, dass sich das Bistum bei den Finanzen in einer „Umbruchssituation" befinde: „Ein ‚Weiter so' ist auf keinen Fall möglich. Notwendig ist eine nachhaltige Konsolidierung des Wirtschaftsplanes. Es reicht nicht mehr, überall ein bisschen zu sparen. Bei der Konsolidierung soll aber nicht das Streichen von Geldern  im Vordergrund stehen, sondern die positive Möglichkeit des Gestaltens. Wir wollen überlegen, wie wir unsere Seelsorge im Rahmen unserer Möglichkeiten innovativ neu gestalten können", sagte Bentz, der auch Ökonom des Bistums Mainz ist: „Um das zu erreichen, werden bald Grundsatzentscheidungen zur Ausrichtung der Seelsorge im Bistum notwendig sein." Deshalb sei es notwendig, sich im Rahmen des ‚Pastoralen Weges im Bistum Mainz' gemeinsam Gedanken darüber zu machen, „wie wir künftig als Bistum Mainz gemeinsam Kirche sein wollen". Und weiter: „Nicht das Geld darf unsere Pastoral bestimmen, sondern umgekehrt." Deshalb sei es unerlässlich, dass die wirtschaftlichen Entscheidungen eng mit dem „Pastoralen Weg des Bistums Mainz" verknüpft seien, betonte Bentz.

Kirchensteuerentwicklung

Bis Ende November 2017 stiegen die Kirchensteuereinnahmen im Bistum Mainz um 5,3 Prozent gegenüber 2016, erläuterte Christof Molitor von der Finanzabteilung des Bischöflichen Ordinariates. Im Rahmen des Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahrens, dem sogenannten Kirchenlohnsteuerclearing, musste das Bistum Mainz jedoch rund 7,3 Millionen Euro an andere Diözesen zurückzahlen. Nach dieser Rückzahlung ergibt sich nur eine geringe Steigerung von rund 0,9 Prozent gegenüber den Planzahlen 2017. Für das kommende Jahr rechnet die Finanzverwaltung mit keinem weiteren Zuwachs der Kirchensteuereinnahmen. Einerseits würden die wirtschaftlichen Frühindikatoren auf eine weiterhin positive Konjunkturentwicklung und hohe Erwerbstätigenquote hindeuten, andererseits gibt es aber auch Gründe für eine zurückhaltende Prognose. Zu nennen sind neben den politischen Unwägbarkeiten bei der Bildung einer Bundesregierung und absehbaren Steuersenkungen vor allem das Altersprofil der Katholiken im Bistum Mainz. Insgesamt rechnet die Finanzverwaltung für den Wirtschaftsplan 2018 mit Kirchensteuereinnahmen in Höhe von rund 222,1 Millionen Euro.

Bistum Mainz verstärkt Nachhaltigkeitsmanagement

Beim Anlagevermögen baut das Bistum seit einigen Monaten gemäß dem Leitfaden der katholischen Kirchen in Deutschland „Ethisch nachhaltig investieren" das Nachhaltigkeitsmanagement aus. Zusammen mit der Firma „oekom research" werden im Rahmen einer nachhaltigen Investmentstrategie explizit definierte Ausschlusskriterien umgesetzt. Darüber hinaus unternimmt das Bistum erste Schritte in Richtung Divestment und trennt sich unter anderem von Investitionen in kohlefördernde und -aufbereitende Unternehmen. Basis sind jeweils die Informationen und Daten von „oekom research". Mit den Maßnahmen, die auch einen Renditeverzicht bedeuten, will das Bistum einen Beitrag zum kirchlichen Engagement gegen den Klimawandel leisten.

Stichwort: Diözesankirchensteuerrat

Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, und beschließt über die Rechnung und Entlastung der Finanzverwaltung des Bistums Mainz. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist Dr. Volker Kurz. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.