Stichworte zu kirchlichen Fachbegriffen

A B C D E F G H I J K

A

Nach dem katholischen Kirchenrecht ist jeder Diözesanbischof alle fünf Jahre zu einem so genannten Ad-limina-Besuch im Vatikan verpflichtet. Hauptzweck dieser Reise ist es, dem Papst über die Situation im jeweiligen Bistum zu berichten. In der Deutschen Bischofskonferenz ist es üblich, dass die Diözesanbischöfe von ihren Weihbischöfen begleitet werden. Gleichzeitig wird der Besuch dazu genutzt, um Gespräche in den verschiedenen vatikanischen Behörden (den so genannten Dikasterien) zu führen. Die letzten Ad-limina-Besuche der deutschen Bischöfe fanden vom 6. bis 18. November 2006 in Rom statt.

Seinen Ursprung hat der Ad-limina-Besuch in der Pilgerfahrt zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus in Rom, auf lateinisch „Visitatio ad liminum Apostolorum“ – daraus erwuchs die Kurzformel „Ad limina“. Durchschnittlich machen sich im Jahr rund 500 Bischöfe auf den Weg in die Heilige Stadt. Zur Vorbereitung des Besuches schickt der Bischof dem Heiligen Stuhl einen „Bericht über die Situation der Diözese“, den der Bischof mit Hilfe seiner engsten Mitarbeiter abfasst.

Über den Besuch selber heißt es im „Direktorium für den Hirtendienst“ der Kongregation für die Bischöfe: „Die brüderlichen Begegnungen mit dem Papst und mit seinen engsten Mitarbeitern in der Römischen Kurie bieten dem Bischof nicht nur eine bevorzugte Gelegenheit, um die Situation der eigenen Diözese und seine Erwartungen vorzutragen, sondern auch, um ausführliche Informationen zu erhalten über die Hoffnungen, die Freuden und die Sorgen der Universalkirche und um geeignete Ratschläge und Anweisungen zu erhalten für die Probleme der eigenen Herde. Dieser Besuch stellt auch ein zentrales Ereignis für den Nachfolger des Petrus dar, der die Hirten der Teilkirchen (Bistümer) empfängt, um mit ihnen die Fragen zu behandeln, die ihre kirchliche Sendung betreffen. Der Ad-limina-Besuch ist daher ein Ausdruck der Hirtensorge für die ganze Kirche.“

am (MBN)

Der Advent ist die Vorbereitungszeit auf Weihnachten am 25. Dezember, das Hochfest der Geburt des Herrn. Die Adventszeit umfasst die vier Adventssonntage vor Weihnachten und gehört zumWeihnachtsfestkreis, der bis zum Hochfest „Erscheinung des Herrn“ (Epiphanie) am 6. Januar dauert. Das Wort „Advent“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt „Ankunft“. Die Vorbereitung auf die Geburt Christi gehört ebenso zum Advent wie die Erwartung der Wiederkunft des Erlösers. Mit dem Ersten Advent beginnt das Kirchenjahr.

Die Dauer der Adventszeit ist bis heute nicht einheitlich. Auf dem Konzil von Trient (1545-1563) wurde sie auf vier Wochen festgelegt. In Mailand wird bis heute an einer sechswöchigen Adventszeit festgehalten. Seit Ende des vierten Jahrhunderts lässt sich zunächst in der gallischen und spanischen Kirche eine dreiwöchige Vorbereitung auf Weihnachten nachweisen. Im fünften und sechsten Jahrhundert dauerte der Advent dort 40 Tage, so lange wie die österliche Fastenzeit. Auch der Advent wurde als Bußzeit begangen, weil das Motiv der Wiederkunft Christi eine große Rolle spielte.

Das Brauchtum im Advent ist geprägt von der Lichtsymbolik. Die Erwartung von Christus als Licht der Welt findet ihren Ausdruck beispielsweise in den Kerzen des Adventskranzes, der sich nach dem Ersten Weltkrieg als Adventsschmuck durchgesetzt hat. Der evangelische Pfarrer Johann Heinrich Wichern hatte den ersten Adventskranz mit damals 24 Kerzen Mitte des 19. Jahrhunderts in einem Jugendheim in Hamburg aufgestellt. Daraus entwickelte sich der Adventskranz mit vier Kerzen, die an den Adventssonntagen nacheinander entzündet werden.

Im Advent führt das Bischöfliche Hilfswerk „Adveniat“ jedes Jahr eine Spendenaktion für die Kirche in Südamerika durch. In jedem Jahr gibt es darüber hinaus ein Schwerpunktland der Adveniat-Aktion. Die Weihnachtskollekten von Heiligabend und an den beiden Weihnachtsfeiertagen in den katholischen Pfarrgemeinden sind für die Arbeit des Hilfswerkes bestimmt.

tob (MBN)

An Allerheiligen (1. November) ehrt die Kirche nicht nur alle offiziell heilig gesprochenen Menschen, sondern auch die Menschen, die ein christliches Leben geführt haben, ohne dass ihre Lebensführung einer größeren Öffentlichkeit bekannt geworden ist. Allerheiligen ist zunächst kein Tag des Totengedächtnisses, sondern feiert das neue Leben, das die Heiligen führen und das allen Christen verheißen ist. Vielfach ist der Tag durch den Gang zu den Gräbern von Angehörigen geprägt. Der Allerseelentag am 2. November gilt dem Gedächtnis der Verstorbenen.

Bereits im vierten Jahrhundert ist bei Johannes Chrysostomos von Antiochien ein „Herrentag aller Heiligen“ bezeugt. Seit dem neunten Jahrhundert wird Allerheiligen am 1. November gefeiert. Allerseelen geht auf Abt Odilo von Cluny zurück, der 998 einen Gedenktag anordnete für alle verstorbenen Gläubigen von Klöstern, die Cluny unterstellt waren. Zusammen mit dem staatlichen Volkstrauertag zum Gedächtnis der Toten der Weltkriege und dem Totensonntag (auch: Ewigkeitssonntag), mit dem das evangelische Kirchenjahr am Sonntag vor dem Ersten Advent endet, machen Allerheiligen und Allerseelen den Monat November zum Monat des Totengedenkens. Allerheiligen ist gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

tob (MBN)

Der „Engel des Herrn“, nach dem lateinischen Anfangswort auch „Angelus“ genannt, ist ein Gebet der katholischen Kirche. Es wird morgens, mittags und abends zum Glockenläuten gesprochen. Daher stammt auch die Bezeichnung „Angelusläuten“. Der „Angelus“ setzt sich aus drei Betrachtungen zur Menschwerdung Christi, drei „Ave Maria“ und einem abschließenden Gebet zusammen. Der vollständige Gebetstext lautet:

Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft, und sie empfing vom Heiligen Geist.

Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade, der Herr ist mit dir. 
Du bist gebenedeit unter den Frauen, 
und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus. 
Heilige Maria, Mutter Gottes, 
bitte für uns Sünder jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.

Maria sprach: Siehe, ich bin die Magd des Herrn, mir geschehe nach Deinem Wort.

Gegrüßet seist du, Maria ...

Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt.

Gegrüßet seist du, Maria ...

Bitte für uns, Heilige Gottesmutter, auf dass wir würdig werden der Verheißungen Christi.

Allmächtiger Gott, gieße deine Gnade in unsere Herzen ein. Durch die Botschaft des Engels haben wir die Menschwerdung Christi, deines Sohnes, erkannt. Lass uns durch sein Leiden und Kreuz zur Herrlichkeit der Auferstehung gelangen. Darum bitten wir durch Christus, unsern Herrn. Amen.

In der Osterzeit wird statt des „Ave Maria“ das „Regina Coeli“ („Freu dich, du Himmelkönigin“) gebetet.

Die heute übliche Form des Angelus hat sich schrittweise ab dem 13. Jahrhundert entwickelt. Im 16. Jahrhundert wurde das Mittagsläuten eingeführt. Seit dieser Zeit wird das dreimalige Läuten am Tag so gedeutet, dass das Morgenläuten an die Auferstehung, das Mittagsläuten an den Leidensweg und das Abendläuten an die Menschwerdung Christi erinnern soll. Die heutige Form des „Angelus“ wurde 1571 von Papst Pius V. eingeführt.

am (MBN)

Die Fastenzeit ist die 40-tägige Vorbereitungszeit der Kirche auf Ostern, das Fest der Auferstehung Jesu von den Toten. Die Fastenzeit wird auch österliche Bußzeit genannt. Sie beginnt mit dem Aschermittwoch und endet mit dem Karsamstag. Insgesamt umfasst sie 46 Kalendertage, allerdings sind die sechs Sonntage vom Fasten ausgenommen, da an jedem Sonntag in der Kirche die Auferstehung gefeiert wird. Charakteristisch für diese Zeit sind seit ältester Zeit Tauferinnerung bzw. -vorbereitung sowie Fasten und Buße. Neben dem Aschermittwoch ist nur noch der Karfreitag als strenger Fastentag vorgeschrieben.

Am Aschermittwoch lassen sich katholische Christen beim Gottesdienst mit Asche ein Kreuz auf die Stirn zeichnen als Symbol der Vergänglichkeit allen Lebens. Die Austeilung der Asche ist Appell zur Umkehr und zur Vorbereitung auf Ostern. Sie erfolgt mit den Worten: „Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staube zurückkehrst.“ Seit dem zwölften Jahrhundert wird die verwendete Asche aus Palmzweigen des Vorjahres gewonnen.

In der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils „Sacrosanctum concilium“ (1964) heißt es zur Fastenzeit: „Die vierzigtägige Fastenzeit hat die doppelte Aufgabe, einerseits vor allem durch Tauferinnerung oder Taufvorbereitung, andererseits durch Buße, die Gläubigen, die in dieser Zeit mit größerem Eifer das Wort Gottes hören und dem Gebet obliegen sollen, auf die Feier des Pascha-Mysteriums vorzubereiten.“ (SC 109) Die Bischöfe schreiben jeweils zur Fastenzeit einen Hirtenbrief, der in den Gemeinden an einem der Sonntage verlesen wird. Die liturgische Farbe in den Gottesdiensten der Fastenzeit ist violett.

Bereits aus dem zweiten Jahrhundert gibt es Berichte darüber, dass sich Christen durch ein zweitägiges Trauerfasten auf das Osterfest vorbereitet haben. Im dritten Jahrhundert wurde es auf die ganze Karwoche ausgedehnt. Seit dem vierten Jahrhundert ist die 40-tägige Fastenzeit vor Ostern fester Brauch der Kirche. Der Zeitraum von 40 Tagen ist biblischen Ursprungs und leitet sich vor allem von der 40-tägigen Gebets- und Fastenzeit her, die Jesus nach seiner Taufe im Jordan auf sich nahm (Mt 4,1-11). Das Alte Testament berichtet an anderen Stellen unter anderem, dass Mose während der 40 Tage auf dem Berg Sinai nichts aß und trank (Ex 24,18). Von Elias wird erzählt, dass er 40 Tage zum Berg Horeb wanderte, ohne etwas zu essen (1 Kön 19,8).

Das durch Fasten Ersparte als Almosen zu geben, hat durch die Sammlung des Bischöflichen Hilfswerkes Misereor für die Dritte Welt eine weltweite Dimension erhalten. Eine weitere Aktion in der Fastenzeit ist im Bistum Mainz seit einigen Jahren die Aktion „AutoFasten“, bei der evangelische und katholische Kirche gemeinsam zu einem überlegteren Umgang mit dem Auto aufrufen.

tob (MBN)

B

Die Stadt Bad Wimpfen gehört seit der Säkularisierung 1803 als einzige Gemeinde im heutigen Baden-Württemberg zum Bistum Mainz. Etwa 2.000 der rund 7.000 Einwohner sind katholisch. Nach dem Ende des Erzbistums Mainz wurde Bad Wimpfen als Exklave Teil des neu gegründeten Bistums Mainz. Die 1821 gezogenen Mainzer Kirchengrenzen decken sich bis heute mit dem Gebiet des ehemaligen Großherzogtums Hessen-Darmstadt, zu dem Bad Wimpfen als Exklave gehörte.

Lange Zeit hatte auch die evangelische Pfarrei des Ortes als Exklave zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gehört, bis sie 1968 Teil der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wurde. Bei einer Volksabstimmung im Jahr 1951 votierte eine Mehrheit der Bevölkerung für eine Zugehörigkeit zum heutigen Baden-Württemberg, die heute de facto gegeben ist. Staatsrechtlich ist die Zugehörigkeit aber nach wie vor unklar, da kein Staatsvertrag zwischen Hessen und Baden-Württemberg geschlossen wurde. Vor der Säkularisierung war Bad Wimpfen Teil des untergegangenen Bistums Worms.

tob (MBN)

„Im Auftrag des Bischofs von Mainz bildet die Arbeitnehmerpastoral eine Brücke zwischen beruflichem Alltag und kirchlichem Leben“, heißt es zur Aufgabe der Betriebsseelsorge in der Neukonzeption der Betriebsseelsorge aus dem Jahr 2004. Und weiter: „Sie ist bestrebt, den einzelnen Menschen mit seinen Sorgen und Nöten im Blick zu halten und ihm vorwiegend als arbeitendem Menschen Begleiter zu sein.“ Die Betriebsseelsorge im Bistum Mainz ist dem Referat „Berufs- und Arbeitswelt“ zugeordnet, innerhalb der Zielgruppenseelsorge im Seelsorgedezernat des Bischöflichen Ordinariates. Dem Referat „Berufs- und Arbeitswelt“ sind die Fachgebiete „Arbeitswelt und Wirtschaft“, „Arbeitnehmer und Betriebsseelsorge“ und „Arbeitslosenseelsorge“ zugeordnet. Leiter des Referates „Berufs- und Arbeitswelt“, das eng mit den Pfarrgemeinden und den katholischen Sozialverbänden zusammenarbeitet, ist seit dem Jahr 2002 Thomas Domnick.

Die Neukonzeption der Betriebsseelsorge formuliert als Ziel der Arbeit: „Das Ziel der Pastoral in der Berufs- und Arbeitswelt ist es, Kirche im Betrieb präsent zu machen und an der Evangelisierung mitzuwirken. Darüber hinaus den Menschen anzuregen und in seinem Bemühen zu fördern, die Berufs- und Arbeitswelt so mitzugestalten, dass die technisch-wirtschaftliche Entwicklung auch ein echter Fortschritt für den Menschen wird. Sie will erreichen, dass möglichst viele Menschen ihre Arbeit und ihre weiteren Aufgaben im Betrieb vom Glauben her durchdenken und aus dem Geist des Evangeliums handeln.“

Die erste Betriebsseelsorge-Stelle wurde 1964 in Rüsselsheim eingerichtet. 1972 kam die Regionalstelle Oberhessen hinzu. Es folgten Offenbach (1974), Mainz (1976) und Darmstadt (1979). Im Jahr 1983 kam die Stelle „Arbeitslosenseelsorge“ hinzu. Im gleichen Jahr wurde auch das „Sofortprogramm“ ins Leben gerufen, das Betriebe mit 1.500 Euro pro Ausbildungsjahr unterstützt, wenn diese zusätzlich ausbilden oder einem Jugendlichen mit schwierigen Voraussetzungen einen Ausbildungsplatz bieten. Seit 1983 wurden durch Kirchensteuermittel und Spenden über vier Millionen Euro für das „Sofortprogramm“ aufgebracht und damit über 770 zusätzliche Ausbildungsplätze gefördert.

Als letzte Regionalstelle wurde 1987 Worms eingerichtet. Im Jahr 2004 wurde die Aktion „SymPaten“ ins Leben gerufen. Die Aktion bietet Jugendlichen, die noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, Wegbegleiter beim Übergang von der Schule ins Berufsleben an. In besonderer Weise geprägt wurde die Arbeit der Betriebsseelsorge durch Monsignore Manfred Gärtner, der das Referat „Berufs- und Arbeitswelt“ ab 1978 bis zu seinem Tod im Jahr 2000 leitete.

Initiative Arbeit

Dem Referat „Berufs- und Arbeitswelt“ ist außerdem die im Jahr 2006 gegründete „Initiative Arbeit e.V.“ zugeordnet. Sie fungiert als Trägerverein für das „Gelbe Haus“ in Offenbach und das „Ketteler-Cardijn-Werk“ in Griesheim. Das 1984 gegründete „Gelbe Haus“ in Offenbach unterstützt Jugendliche aus Haupt- und Sonderschulen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben durch Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen sowie Angebote zur Freizeitgestaltung. Das Ketteler-Cardijn-Werk in Griesheim wurde 1989 gegründet. Es will Menschen nach längerer Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug helfen, ihren Lebensunterhalt wieder durch eigene Arbeit zu bestreiten. Dazu gehören unter anderem berufsfortbildende und arbeitsplatzbeschaffende Maßnahmen.

Zur Website der Betriebsseelsorge

Ein Bischof (griechisch „episkopos“ - Aufseher, Schiedsrichter) ist Vorsteher eines Bistums. Durch die Bischofsweihe ist er Mitglied des Bischofskollegiums, in dem die Bischöfe mit dem Papst an der Spitze als Nachfolger der Apostel die Kirche leiten. Der Bischof hat die Aufgabe, im Namen und in der Vollmacht Christi seinem Bistum als Lehrer, Priester und Hirte zu dienen: Als Lehrer verkündet er verbindlich das Wort Gottes, als Priester spendet er die Sakramente (vor allem Priesterweihe und Firmung), und als Hirte leitet er das Bistum mit gesetzgebender, verwaltender und richterlicher Gewalt. Das Bischofsamt ist die höchste Stufe des Weihesakramentes in der Kirche, das sich in Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe gliedert.

Die bischöflichen Insignien (Auszeichnungen) sind Zeichen, die den Rang und liturgischen Stand anzeigen. Sie haben symbolische Bedeutung und deuten Amt und Dienst des Bischofs. Der Bischofsstab wird dem Bischof nach seiner Weihe als Zeichen seines Hirten- und Leitungsamtes übergeben. In der altchristlichen Kunst trägt Christus als der gute Hirte einen Stab. Der Bischofsring ist Symbol der Treue, mit dem sich der Bischof an die Kirche bindet und den er darum ständig trägt (außer an Karfreitag). Er wird als Zeichen der Ehe mit der Kirche verstanden. Das Brustkreuz (Pektorale) ist kein äußerer Schmuck, sondern Ausdruck des Bekenntnisses und Vertrauens des Bischofs in die Kraft, die aus dem Kreuz Christi erwächst. Es gehört seit 1570 verpflichtend zur bischöflichen Amtskleidung. Die Mitra ist die liturgische Kopfbedeckung der Bischöfe, die gekennzeichnet ist durch die aufragenden Schilde (cornua) und die beiden rückwärtigen Bänder (vittae). Zunächst war sie dem Papst vorbehalten. Ab Mitte des elften Jahrhunderts wird sie Bischöfen und Äbten zugestanden.

Über die Aufgaben des Bischofs schreibt das Zweite Vatikanische Konzil in „Christus Dominus“ (1965), dem Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche unter anderem: „Da es der Kirche aufgegeben ist, mit der menschlichen Gesellschaft, in der sie lebt, in ein Gespräch zu kommen, ist es in erster Linie Pflicht der Bischöfe, zu den Menschen zu gehen und das Gespräch mit ihnen zu suchen und zu fördern. Damit immer Wahrheit mit Liebe, Einsicht mit Güte gepaart ist, muss sich dieser Heilsdialog sowohl durch Klarheit der Rede als auch zugleich durch Demut und Sanftmut auszeichnen, ferner durch gebührende Klugheit, die jedoch mit Vertrauen verbunden sein muss, das ja die Freundschaft fördert und somit darauf hinwirkt, die Geister zu einen.“ (CD 13)

Die so genannten Weihbischöfe sind dem Bischof vor allem zur seelsorglichen Leitung des Bistums an die Seite gegeben und handeln in dessen Auftrag. Unbeschadet seiner rechtlichen Vollmachten im Einzelnen, die er vom Bischof erhält, ist der Weihbischof ein Bischof im vollen theologischen Sinn.

tob (MBN)

Am 3. Februar feiert die katholische Kirche das Fest des heiligen Blasius, an dessen Gedenktag seit dem 16. Jahrhundert der so genannte Blasiussegen als Segen vor allem gegen Halskrankheiten erteilt wird. Der Priester spendet dabei jedem Gläubigen nach dem Gottesdienst mit zwei vor dem Gesicht gekreuzten, brennenden Kerzen den Segen mit folgenden Worten: „Auf die Fürsprache des heiligen Bischofs und Märtyrers Blasius bewahre Dich der Herr vor Halskrankheiten und allem Bösen. Es segne Dich Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist.“

Der Segen geht zurück auf zwei Legenden aus dem Leben des Heiligen. Zum einen soll Blasius im Gefängnis durch seinen Segen einem Jungen geholfen haben, der an einer Fischgräte zu ersticken drohte. Zum anderen ist überliefert, dass eine arme Frau Blasius um Hilfe gebeten habe, weil ein Wolf ihr ein Schwein geraubt habe. Daraufhin habe der Wolf das Schwein zurückgebracht. Nachdem sie das Schwein geschlachtet hatte, brachte sie Blasius Kopf und Füße zusammen mit einer Kerze ins Gefängnis. Blasius trug der Frau auf, jedes Jahr in einer Kirche, die seinem Namen geweiht sei, eine Kerze zu opfern, um seinen Segen zu erhalten.

Im Orient ist die Verehrung von Blasius als Schutzheiliger bei Halskrankheiten schon seit dem sechsten Jahrhundert belegt. Blasius lebte als Arzt in Sebaste in Kleinasien, wo er schließlich Bischof wurde. Wahrscheinlich ist er 316 in Sebaste als Märtyrer gestorben – man nimmt an, dass er enthauptet wurde. Blasius wird als einer der 14 Nothelfer verehrt. Unter anderem ist er Patron der Ärzte, Hutmacher und Weber.

Segnungen sind Zeichenhandlungen. Sie sollen das Leben von Menschen aus dem Glauben heraus deuten und gestalten. Mit dem Blasiussegen soll deutlich werden, dass die Erlösung, die dem Menschen von Gott zugesagt ist, Leib und Seele meint. Beim Blasiussegen erbittet der Gläubige die Nähe Gottes auf die Fürsprache eines Heiligen hin.

tob (MBN)

Aufgabe der Bonifatius-Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von kirchlichen und pastoralen Zwecken und Initiativen auf der Ebene der Pfarreien im Bistum Mainz. Sie dient als Gemeinschaftsstiftung für Pfarreien und Verbände im Bistum Mainz. Die Bonifatius-Stiftung bietet als Dachstiftung Beratung und Unterstützung bei Vorbereitung und Durchführung von Stiftungsvorhaben bis hin zur vollständigen Stiftungsverwaltung. Die Entscheidung über die Verwendung der Stiftungserträge erfolgt dabei stets durch die Gremien der Unterstiftungen. Die Bonifatius-Stiftung wurde im April 2005 gegründet und mit einem Anfangsvermögen von 30.000 Euro aus Bistumsmitteln ausgestattet. Mittlerweile ist das Stiftungskapital auf rund 1,5 Millionen Euro angewachsen. Aktuell (August 2008) gibt es aktuell 13 Unterstiftungen der Bonifatius-Stiftung; fünf Unterstiftungen befinden sich derzeit noch in der Gründungsphase.

Vorstandsvorsitzender der Bonifatius-Stiftung ist der Mainzer Generalvikar, Prälat Dietmar Giebelmann; zum Vorstand gehören darüber hinaus als stellvertretender Vorsitzender der Justitiar und Stiftungsbeauftragte des Bistums Mainz, Professor Michael Ling, und Caritasdirektor i.R. Wilhelm Schulze. Vorsitzende des Kuratoriums ist Helga Hammer, Vizepräsidentin a.D. des rheinland-pfälzischen Landtages. Weitere Mitglieder des Kuratoriums sind: Weihbischof Dr. Werner Guballa, Ordinariatsdirektor Eberhard Hüser, der ehemalige Justitiar des Bistums Mainz, Ltd. Rechtsdirektor i.R. Heinz Brauburger, Ute Kipping-Karbach aus Klein-Winternheim, Mitglied des Diözesankirchensteuerrates, und Andreas Roth, Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Die Dekanate des Bistums Mainz sind durch drei Vertreter aus den Regionen vertreten: Dekan Januarius Mäurer aus Gießen (Region Oberhessen), Dekan Manfred Simon aus Worms (Region Rheinhessen) und Dekan Erhard Weilbächer aus Dieburg (Region Südhessen).

Hinweis: Geschäftsstelle der Bonifatius-Stiftung, Bettina Kolbe M.A., Postfach 1560, 55005 Mainz, Tel.: 06131/253-108, Fax: -113, E-Mail: bonifatius-stiftung@bistum-mainz.de, Internet: http://www.bonifatius-stiftung.de/

tob (MBN)

Im Sakrament der Buße (auch: Sakrament der Versöhnung) bekennt der Christ vor Gott und der Kirche seine Schuld und erlangt nicht nur Vergebung, sondern auch Kraft zur Umkehr und für einen Neuanfang. Das Bußsakrament wird von einem Priester in einem persönlichen Beichtgespräch erteilt. Als eines der sieben Sakramente in der Katholischen Kirche ist das Bußsakrament ein Zeichen, durch das der Mensch seinen Glauben bezeugt und in dem gleichzeitig Gott für den Menschen erfahrbar wird. Während die Taufe das Grundsakrament von Umkehr und Neubeginn für den Christen ist, wurde das Bußsakrament von den Kirchenvätern vielfach als „zweite mühsame Taufe" oder „zweite Planke des Heils nach dem Schiffbruch" verstanden.

Voraussetzungen dafür, dass der Priester durch die Lossprechung (Absolution) dem Gläubigen die Versöhnung mit Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden gewähren kann, sind Reue, Schuldbekenntnis und Wiedergutmachung von Schäden oder Ärgernis, die durch die Sünde entstanden sind. Der Priester erteilt die Lossprechung mit den Worten: „Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."

Die Kirche führt ihre Vollmacht zur Vergebung der Sünden auf den auferstandenen Herrn zurück: „Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert." (Joh 20,22-23) Nach dem Kirchenrecht ist jeder Gläubige „nach Erreichen des Unterscheidungsalters verpflichtet, seine schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr aufrichtig zu bekennen" (can. 989).

Die Beichte ist in den vergangenen Jahrzehnten in eine tiefe Krise geraten und die Beichtpraxis stark zurückgegangen. Neben vielen Missverständnissen und auch negativen Erfahrungen mit der Beichte liegt ein wichtiger Grund dafür vor allem darin, dass es heute vielen Menschen schwer fällt, eigenes Versagen als Schuld vor Gott und somit als Sünde anzuerkennen. Die Rede von einer persönlichen Schuld wird immer seltener. Vielfach wird die Schuld bei anderen Menschen, der Veranlagung, dem sozialen Milieu oder inzwischen sogar in den Genen gesucht. Eine leichte Wiederbelebung der Beichtpraxis gerade bei Jugendlichen ist bei den Weltjugendtagen zu beobachten, auf denen immer ein „Zentrum der Versöhnung" zur Beichte einlädt; oder auch mit der Einladung zu einer „Nacht der Versöhnung" für Firmbewerber, wie sie etwa im Dekanat Gießen regelmäßig angeboten wird.

tob (MBN)

C

40 Tage nach Ostern feiern die Christen das Fest „Christi Himmelfahrt“. Die Aussage des Himmelfahrtstages ist unmittelbar mit dem Osterfest verbunden: Jesus ist erhöht und bei Gott. So heißt es im Evangelium nach Markus: „Jesus, der Herr, wurde in den Himmel aufgenommen und setzte sich zur Rechten Gottes.“ Im katholischen Erwachsenenkatechismus heißt es zur Bedeutung des Festes: „Die Himmelfahrt Jesu darf selbstverständlich nicht nach Art einer Weltraumfahrt verstanden werden. Die Wolke, die Jesus den Blicken der Jünger entzieht, ist schon im Alten Testament ein Symbol der machtvollen Erscheinung und Gegenwart Gottes. Gemeint ist also, dass Jesus in die raum- und zeitüberschreitende Welt Gottes, in die Herrlichkeit Gottes eingegangen ist. (...) Die Himmelfahrt wie die Erhöhung stellt kein von der Auferstehung gelöstes Geschehen dar, sondern hebt nur einen bestimmten Aspekt hervor.“

In der Apostelgeschichte wird das Geschehen folgendermaßen geschildert: „Als er das gesagt hatte, wurde er vor ihren Augen emporgehoben, und eine Wolke nahm ihn auf und entzog ihn ihren Blicken. Während sie unverwandt ihm nach zum Himmel emporschauten, standen plötzlich zwei Männer in weißen Gewändern bei ihnen und sagten: Ihr Männer von Galiläa, was steht ihr da und schaut zum Himmel empor? Dieser Jesus, der von euch ging und in den Himmel aufgenommen wurde, wird ebenso wiederkommen, wie ihr ihn habt zum Himmel hingehen sehen.“ (Apg 1,9-11)

Noch bis Ende des vierten Jahrhunderts wurden Himmelfahrt und die Sendung des Heiligen Geistes am Pfingsttag gefeiert. Aber bereits in dieser Zeit bildete sich ein eigenständiges Fest heraus. Christi Himmelfahrt ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag.

am (MBN)

D

In den katholischen Kirchen stehen Krippen und Tannenbäume traditionell bis zum 2. Februar, dem Fest der Darstellung des Herrn. Das Fest wird 40 Tage nach Weihnachten (25. Dezember) gefeiert. Zwar gehört das Fest nicht zum Weihnachtsfestkreis, ist aber darauf hingeordnet. Seinen Ursprung hat das Fest in der Erzählung aus dem Lukas-Evangelium (Lk 2,22-40): Entsprechend der alttestamentlichen Bestimmungen brachten Maria und Josef ihren Sohn Jesus in den Tempel nach Jerusalem, um das Kind Gott zu weihen. Der erstgeborene Sohn wurde als Eigentum des Herrn betrachtet und musste durch ein Geldopfer ausgelöst werden. Außerdem galten Frauen vierzig Tage lang nach der Geburt eines Jungen als unrein. Eine Reinigung konnte laut Gesetz erst durch ein Brandopfer im Tempel nach Ablauf dieser Zeit erfolgen.

Bis zur Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurde das Fest vor allem als Marienfest verstanden. Bekannt war es unter den Namen Mariä Reinigung und Mariä Lichtmess. Die Bezeichnung Mariä Lichtmess bzw. Lichtmess geht auf die mit dem Fest verbundene Kerzenweihe und Lichterprozession zurück und ist auch heute an vielen Orten noch gebräuchlicher als die Bezeichnung „Darstellung des Herrn“. Erste Hinweise auf die Feier des Festes sind für das fünfte Jahrhundert aus Jerusalem bezeugt. In Rom wurde das Fest ab dem siebten Jahrhundert gefeiert. Die Kerzenweihe entstand im zehnten Jahrhundert in Gallien.

tob (MBN)

Der so genannte Dritte Weg ist der kirchliche Sonderweg, um Fragen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechtes ohne die bei Tarifverhandlungen üblichen Mechanismen von Streik und Aussperrung gemeinsam zu regeln. Der kirchliche Dienst steht unter dem Leitbild der Dienstgemeinschaft, das mit dem Konfrontationsmodell des Tarifvertragssystems unvereinbar ist. Das Leitbild der Dienstgemeinschaft wurzelt in der Überzeugung, dass Dienstnehmer wie Dienstgeber sich in gleicher Weise der Kirche und ihrem Sendungsauftrag verpflichtet wissen. Der „erste Weg" ist durch die einseitige Festlegung von Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber gekennzeichnet. Der „zweite Weg" bezeichnet das Modell des Tarifvertragssystems.

tob (MBN)

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) ist der Zusammenschluss der katholischen deutschen Bischöfe. Sie dient der Förderung gemeinsamer seelsorglicher Aufgaben, der gegenseitigen Beratung, der Koordinierung der kirchlichen Arbeit, dem gemeinsamen Erlass von Entscheidungen, der Pflege von Verbindungen zu anderen Bischofskonferenzen sowie dem Kontakt zum Vatikan. Dem Gremium gehören residierende Bischöfe sowie Weihbischöfe unter 75 Jahren aus 27 deutschen Diözesen an. Die erste Bischofskonferenz in Deutschland war die Fuldaer Bischofskonferenz (institutionalisiert 1867), die heutige DBK wurde nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil 1965 gegründet und geht unter anderem auf diese Vorgängerorganisation zurück.

Oberste Instanz der DBK ist die zweimal jährlich tagende Vollversammlung. Das Treffen im Frühjahr findet an wechselnden Orten statt, im Herbst tagen die Bischöfe stets in Fulda. Dort befindet sich das Grab des heiligen Bonifatius, der als „Apostel der Deutschen“ gilt. Weitere Organe der Bischofskonferenz sind der Vorsitzende, der von der Vollversammlung für sechs Jahre gewählt wird, der Ständige Rat (Versammlung aller Diözesanbischöfe), das Sekretariat sowie insgesamt 14 Bischöfliche Kommissionen.

Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz waren Kardinal Julius Döpfner, Erzbischof von München und Freising (1965 bis 1976), Kardinal Joseph Höffner, Erzbischof von Köln (1976 bis 1987) und Kardinal Karl Lehmann, Bischof von Mainz (1987-2008); seit Februar 2008 ist Dr. Robert Zollitsch, Erzbischof von Freiburg, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Stellvertretender Vorsitzender der DBK ist derzeit der Bischof von Aachen, Dr. Heinrich Mussinghoff; Sekretär der Bischofskonferenz ist seit 1996 P. Dr. Hans Langendörfer SJ.

Berliner Bischofskonferenz

Mit der Verfestigung der deutschen Teilung nach dem Mauerbau 1961 wurde die Teilnahme der ostdeutschen Bischöfe an den Vollversammlungen der Deutschen Bischofskonferenz durch die Behörden der DDR verhindert. Die pastoralen Erfordernisse führten zu eigenen Versammlungen der Bischöfe der DDR – zunächst unter dem Namen „Berliner Ordinarienkonferenz“ – und 1976 zur Errichtung der „Berliner Bischofskonferenz“. 1990 erfolgte die Vereinigung beider Konferenzen durch ein Dekret des Heiligen Stuhls. Seit diesem Zeitpunkt gibt es nur noch die Deutsche Bischofskonferenz.

Hinweis: Weitere Informationen zur DBK auch im Internet unter http://www.dbk.de  

am (MBN)

Über 500 Vertreter setzen sich im Bistum in den Mitarbeitervertretungen (MAV) im Rahmen des „Dritten Weges" unter anderem für arbeitsrechtliche Fragen kirchlicher Mitarbeiter ein. Die einzelnen MAVen sind in der DiAG-MAV zusammengeschlossen. Aus den verschiedenen Arbeits- und Berufsgruppen im Bistum werden Vertreter in die DiAG-MAV entsandt. Die Amtsperiode aller Mitarbeitervertretungen beträgt vier Jahre. Im Bistum Mainz sind rund 10.000 Frauen und Männer in 176 kirchlichen Einrichtungen tätig. Aufgabe der DiAG-MAV ist unter anderem der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch mit den in ihr vertretenen MAVen.

Hinweis: Aktuelle Hinweise zur Wahl unter der Internetadresse http://www.diag-mav-mainz.de/

tob (MBN)

Diakone sind bereits in der Apostelgeschichte erwähnt. In der frühen Kirche wirkte der Diakon (griechisch: Diener) in der Armenpflege oder als Gehilfe des Bischofs beim Gottesdienst. Seit dem fünften Jahrhundert verlor das Amt an Bedeutung. Lange Zeit war der Diakon nur noch eine Durchgangsstufe auf dem Weg zur Priesterweihe. Das Sakrament der Weihe ist in der katholischen Kirche in drei Stufen gegliedert: die Diakonenweihe, die Priesterweihe und die Bischofsweihe. Das Zweite Vatikanische Konzil hat das eigenständige Amt des Diakons in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche „Lumen Gentium“ vom 21. November 1964 erneuert und sein spezifisches Profil betont.

Dort heißt es: „Mit sakramentaler Gnade gestärkt, dienen sie in der liturgischen Diakonie, in der Diakonie des Wortes und der Liebe in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium dem Volke Gottes. Sache des Diakons ist es, je nach Weisung der zuständigen Autorität, feierlich die Taufe zu spenden, die Eucharistie zu verwahren und auszuteilen, der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und sie zu segnen, die Wegzehrung den Sterbenden zu überbringen, vor den Gläubigen die Heilige Schrift zu lesen, das Volk zu lehren und zu ermahnen, Gottesdienst und Gebet der Gläubigen zu leiten, die Sakramentalien zu betreuen, den Beerdigungsritus vorzunehmen.“ (Lumen Gentium 29)

Das Zweite Vatikanische Konzil eröffnete auch verheirateten Männern die Weihe zu so genannten Ständigen Diakonen. Dabei wird zwischen dem „Diakon mit Zivilberuf“ und dem „Diakon im Hauptberuf“ unterschieden. In der Diözese Mainz wurden 1971 die ersten Männer zu Ständigen Diakonen geweiht. Die Bezeichnung „Ständiger Diakonat“ macht deutlich, dass es sich nicht um eine Durchgangsstufe zur Priesterweihe handelt. Der Diakon ist in besonderer Weise zum helfenden Dienst aufgerufen und kann mit verschiedenen pastoralen und karitativen Aufgaben betraut werden. In der Liturgie assistiert er unter anderem bei Eucharistiefeiern. Er leitet Wortgottesdienste und spendet das Sakrament der Taufe. Außerdem kann er mit Beerdigungen und Trauungen beauftragt werden. Das Mindestalter bei der Diakonenweihe für Ständige Diakone liegt bei 35 Jahren für Verheiratete. Eine Bedingung für den Ständigen Diakonat ist, dass die Ehefrau des Bewerbers die Entscheidung zur Diakonatsweihe mitträgt.

Derzeit 37 Ständige Diakone mit Zivilberuf im Bistum Mainz

Bischöflicher Beauftragter für den Ständigen Diakonat im Bistum Mainz ist Pfarrer Dietmar Wieland. Im Bistum Mainz sind derzeit 37 Ständige Diakone mit Zivilberuf sowie 42 Ständige Diakone im Hauptberuf tätig. In Deutschland gab es Ende 2007 insgesamt 2.887 Ständige Diakone.

tob/am (MBN)

Der Anfang der Dieburger Wallfahrt liegt im Dunkeln. Das heute noch in Dieburg verehrte Gnadenbild entstand um das Jahr 1420. Der Künstler der Pietà ist unbekannt. Sie stellt Maria als Inbegriff von Leid und Schmerz dar, wie ihr toter Sohn an ihrer Brust lehnt. Am 7. April 1498 weihte der Mainzer Weihbischof Erhard die Dieburger Pietà. Verehrt wurde diese schmerzhafte Muttergottes in der 1232 erbauten Muttergotteskapelle neben der Pfarrkirche. Ob dort vorher ein anderes Gnadenbild verehrt wurde, ist nicht überliefert.

Der von 1670 bis 1679 in Dieburg tätige Pfarrer Johann Caspar Diemer erwarb sich besondere Verdienste um die Wiederbelebung der Wallfahrt nach dem Dreißigjährigen Krieg. Auf ihn geht die jetzige Form der Wallfahrt im Wesentlichen zurück. Er bestimmte das Fest Mariä Geburt am 8. September als Hauptwallfahrtstag, da ihm dieser Termin nach Abschluss der landwirtschaftlichen Arbeiten als besonders günstig erschien. Für das 18. Jahrhundert wird von einer größeren Zahl wunderbarer Heilungen vor dem Gnadenbild berichtet. 1697 wurde die Marienkapelle im Zuge der Erweiterung der angrenzenden Wallfahrtskirche abgerissen. 1930 entstand im Rahmen einiger baulicher Erneuerungen ein Außenaltar an der Wallfahrtskirche. 

Der Standort der heutigen Wallfahrtskapelle war Mittelpunkt des römischen Dieburg gewesen. Bereits im neunten Jahrhundert wurde dort eine dreischiffige Basilika erbaut, auf deren Grundmauern das Hauptschiff der heutigen Wallfahrtskirche steht. Heute wird die Wallfahrt an Mariä Himmelfahrt (15. August) mit Kräuterweihe in Dieburg üblicherweise als „Kleine Wallfahrt“ bezeichnet und die Wallfahrt an Mariä Geburt (8. September) als „Große Wallfahrt“.

tob (MBN)

Das Mainzer Diözesanbauamt ist für alle Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Bistumseinrichtungen zuständig. Es ist Teil des Dezernates Bau- und Kunstwesen, zu dem auch die kirchliche Denkmalpflege mit dem Dom- und Diözesanmuseum und die Abteilung Orgeln und Glocken gehören. Allein in den 340 Pfarreien gibt es einen Bestand von rund 500 Kirchen, etwa 500 Pfarr- und Gemeindehäusern sowie 200 Kindertagesstätten. Für die Bauberatung und Baubetreuung sind die Architekten des Diözesanbauamtes die ersten Ansprechpartner für die Pfarreien und Einrichtungen im Bistum. Geleitet wird das Dezernat Bau- und Kunstwesen seit dem 1. September 2003 von Baudirektor Johannes Krämer. Der erste Leiter des Diözesanbauamtes war der Gießener Architekt Karl Josef Dicke, der am 1. Juli 1957 von Bischof Albert Stohr berufen wurde. Ihm folgten Paul Schotes (1971 bis 1995) und Manfred Stollenwerk (1995 bis 2003).

tob (MBN)

Der Diözesan-Kirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen. Wichtige Aufgaben sind Vorbereitung und Verabschiedung des Haushaltsplanes des Bistums Mainz. Außerdem setzt der Rat die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, beschließt die Haushaltsrechnung und entlastet die Finanzverwaltung. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre.

Mitglieder sind der Bischof von Mainz, Kardinal Karl Lehmann, als Vorsitzender, Generalvikar Dietmar Giebelmann, der Ökonom des Bistums ist, als sein Stellvertreter und Finanzdezernent Eberhard von Alten sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.

tob (MBN)

Die Diözesanversammlung des Bistums Mainz – die es in vergleichbarer Form nur noch im Bistum Rottenburg-Stuttgart gibt – tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Sie ist nach den Worten des Bischofs von Mainz, Kardinal Karl Lehmann, so etwas wie eine „kleine Synode des Bistums“ mit seinen rund 790.000 Katholiken. Ihr gehören 125 Mitglieder an. Sie setzt sich unter dem Vorsitz des Bischofs aus den diözesanen Räten (Priesterrat, Katholikenrat und Konferenz der Dekane) und den Vertretern der Bistumsleitung zusammen. Hinzu kommen Vertreter der Ordensfrauen, der Ständigen Diakone, der Pastoralreferentinnen und -referenten, der Gemeindereferentinnen und -referenten sowie des Diözesan-Caritasverbandes. Außerdem können bis zu sieben Persönlichkeiten hinzugewählt werden

Die Organe der Diözesanversammlung sind der Vorstand mit dem Bischof als Vorsitzendem, der Diözesan-Pastoralrat (eine Art Hauptausschuss) und 13 Sachausschüsse, die bei der konstituierenden Sitzung gebildet wurden. Sie reichen von „Katechese/Weitergabe des Glaubens“ und „Liturgie“ über „Caritas“, „Berufs- und Arbeitswelt“ und „Ehe und Familie“ bis zu „Gerechtigkeit und Frieden“, „Bewahrung der Schöpfung“ und „Lebensschutz“, „Ökumene“ und „Staat und Gesellschaft“.

tob (MBN)

Das Dom- und Diözesanarchiv in Mainz übernimmt als Archiv des Bistums die schriftliche Überlieferung des Bischöflichen Ordinariates, des Domkapitels sowie der kirchlichen Einrichtungen im Bistum. Es unterstützt außerdem die wissenschaftliche und heimatkundliche Erforschung des Bistums Mainz und seiner Pfarreien. So hat das Archiv beispielsweise bei der Gesamtausgabe der Werke von Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler viele bedeutende Originale zur Verfügung stellen können.

Daneben unterstützt das Archiv die Bistumsverwaltung bei juristischen Problemen sowie historischen Fragestellungen, etwa bei Bau- oder Restaurierungsmaßnahmen. Außerdem ist das Diözesanarchiv auch Anlaufstelle für Privatleute aus aller Welt, die mehr über die Herkunft ihrer Familie erfahren möchten. Auf Dauer erhaltenswertes Schriftgut aus dem Bistum wird ins Archiv übernommen und zugänglich gemacht. Das Diözesanarchiv berät die Pfarrämter bei der Führung ihrer aktuellen Akten (Registratur) und der Pflege ihres eigenen Pfarrarchivs. Es übernimmt Pfarrarchive in der Regel nur dann, wenn eine Seelsorgestelle nicht besetzt ist.

Im Archiv lagern unter anderem:

  • Urkunden vom Mittelalter bis in die Gegenwart
  • die so genannten „Alte Kästen“ (Inhalt: geistliche Verwaltung aus dem Erzbistum Mainz und dem Bistum Worms vom Mittelalter bis ca. 1800)
  • die „Pfarrakten“ (Inhalt: Korrespondenz des Ordinariates mit den Pfarrämtern von ca. 1790 bis 1970)
  • die „Generalakten“ (Inhalt: Generalakten des Ordinariates, d.h. nicht pfarreibezogene Akten von ca. 1800 bis 1970)
  • Unterlagen des „Domkapitels“ (Inhalt: Überlieferung des Domkapitels von ca. 1800 bis 1986)
  • Unterlagen der „Dotation“ (Inhalt: Finanz- und Vermögensverwaltung des Bistums von ca. 1800 bis 1945)
  • „Pfarrarchive“ (Inhalt: schriftliche Überlieferung aus den Pfarreien seit dem 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart)
  • „Dekanatsarchive“ (Inhalt: die beim Sitz des Dekans entstandene Überlieferung der Dekanatsverwaltungen des 19. und 20. Jahrhunderts)
  • „Amtsnachlässe“ und „Nachlässe“ (Inhalt: vorwiegend von Personen aus der Bistumsleitung und Mitgliedern des Weltklerus der Diözese des 19. und 20. Jahrhunderts)
  • „Kirchenbücher“ (seit dem 16. Jahrhundert bis ca. 1875, allerdings nicht flächendeckend)
  • „Vereine und Organisationen sowie Einrichtungen“ (Inhalt: Überlieferung der jeweiligen Registraturbildner des 19. und 20. Jahrhunderts)
  • „Sammlungen“ (Inhalt: u.a. Presseausschnitte, Fotos, Karten und Pläne, Plakate, Filme des 19. und 20. Jahrhunderts).

Das Archiv verfügt über einen Lesesaal mit zwölf Arbeitsplätzen und ist montags bis freitags geöffnet. Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen. Außerdem verfügt das Archiv über eine landes- und kirchengeschichtliche Dienstbibliothek, die auch den Benutzern zur Verfügung steht.

Hinweis: Dom- und Diözesanarchiv, Heringsbrunnengasse 4, Rochusstift, 55116 Mainz, Tel.: 06131/253-157 und -432, Fax: 06131/253-807, E-Mail: archivSymbol für den elektronischen Schriftverkehrbistum-mainz.de  - Öffnungszeiten: montags bis freitags 8.30 bis 12.00 Uhr sowie montags und mittwochs von 13.00 bis 17.00 Uhr.

tob (MBN)

Das Mainzer Domkapitel ist ein Klerikerkollegium zur Feier der Liturgie an der Bischofskirche und zu weiteren satzungsmäßigen Aufgaben im Bistum. Besondere Bedeutung hat das Domkapitel bei der Wahl eines neuen Bischofs. Daneben wirkt das Gremium beratend an der Leitung und Verwaltung des Bistums mit. Die Mitglieder sind in der Regel Dezernenten im Bischöflichen Ordinariat. Außerdem sind sie für Verwaltung, Erhalt und Unterhalt der Bischofskirche zuständig. Das Domkapitel ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Satzungsautonomie und eigenem Vermögenshaushalt.

Nach den Statuten des Domkapitels geht bei Tod oder Ausscheiden eines Bischofs aus dem Amt (Sedisvakanz) die Leitungsbefugnis für das Bistum zunächst unmittelbar auf den dienstältesten Weihbischof über. Innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz wählt das Domkapitel einen Diözesanadministrator, der weitgehend die Amtsbefugnisse des Bischofs ausübt, bis ein neuer Bischof ernannt ist.

Das Domkapitel reicht außerdem eine Vorschlagsliste mit geeigneten Nachfolgekandidaten beim Vatikan ein. Aus dieser Liste und anderen Vorschlägen benennt Rom drei Kandidaten. Das Domkapitel wiederum wählt einen von diesen drei Kandidaten in geheimer Abstimmung zum Bischof. Daraufhin ernennt der Papst den Gewählten. Als Besonderheit sehen das Badische Konkordat und das Reichskonkordat vor, dass von den drei vom Vatikan benannten Kandidaten mindestens einer einen Bezug zum Bistum Mainz haben muss.

Zu den Insignien, welche die Stellung der Domkapitulare sichtbar machen, gehört das Kapitelkreuz, das an einem rot-weißen Band um den Hals getragen wird. Die Farben Rot und Weiß sind die Farben des Domkapitels, des Bistums Mainz und Hessens. Das weiß emaillierte Kreuz zeigt auf der Vorderseite den Dom- und Bistumspatron St. Martin und auf der Rückseite ein goldenes „L“. Es erinnert an Großherzog Ludwig I. von Hessen, der das Kreuz 1829 gestiftet hat. Über dem Kreuz ist eine goldene hessische Krone angebracht. Die Chorkleidung der Domkapitulare besteht aus Talar, lang herunterhängendem Gürtelband (Zingulum), kurzem violettem Schulterumhang (Mozetta) mit Kapuze, weißem Chorrock und einer violetten Kopfbedeckung, dem Birett. 

Das Mainzer Domkapitel hat sieben Mitglieder: Domdekan Heinz Heckwolf als Vorsitzender und sechs Domkapitulare. Dies sind: Generalvikar Prälat Dietmar Giebelmann, Offizial Prälat Dr. Peter Hilger, Monsignore Hans-Jürgen Eberhardt, Prälat Jürgen Nabbefeld, Monsignore Horst Schneider und Weihbischof Ulrich Neymeyr. Spätestens mit Erreichen der Altersgrenze von 75 Jahren verzichten die Mitglieder des Domkapitels auf ihr Amt. Als Emeritierte behalten sie das Recht, die Insignien des Domkapitels zu tragen. Zurzeit sind dies drei emeritierte Domkapitulare: Prälat Ernst Kalb, Prälat Josef Seuffert und Prälat Günter Emig.

Daneben gibt es eine nicht festgelegte Zahl von Ehrendomkapitularen: Pfarrer i.R. Heinrich Bardong, Propst i.R. Eckehart Wolff, Propst Engelbert Prieß und Pfarrer Klaus Forster. Das Domkapitel wird außerdem von vier Dompräbendaten bei der Feier der Liturgie unterstützt: Dompfarrer Dr. Franz-Rudolf Weinert, Prälat Dr. Klaus-Leo Klein, Vizeoffizial Gerold Reinbott und Bischofskaplan Pfarrer Johannes Zepezauer. Emeritierter Dompräbendat ist Monsignore David Nikolaus Becker. Gemeinsam bilden alle Domherren das so genannte Domstift.

Geschichtlich nachweisbar ist das Mainzer Domkapitel erstmals seit dem Jahr 970. Doch bereits seit den Anfängen des Bistums Mainz hat es einen Kreis von Geistlichen gegeben, der den Bischof unterstützte und ihn bei Abwesenheit vertrat. Das vierte Laterankonzil 1215 gewährt dem Mainzer Domkapitel das ausschließliche Recht zur Bischofswahl. 1252 erhält das Kapitel vom Papst das Recht zur Selbstergänzung. Im Jahr 1405 besteht das Mainzer Domkapitel aus 24 geistlichen Kapitularen. Nach der Übergabe der Stadt Mainz an die Franzosen im Jahr 1798 wird der Dom beschlagnahmt und das Erzbistum Mainz aufgelöst. Das Domkapitel folgt dem Erzbischof 1805 nach Regensburg. Im neuen Bistum Mainz umfasst das von Bischof Joseph Ludwig Colmar (1802-1818) errichtete Domkapitel zwei Generalvikare, acht Domkapitulare und zwei Ehrendomkapitulare. Die Zahl der Mitglieder ist bei der Neugründung 1821 durch Papst Pius VII. auf sieben festgelegt worden und seitdem unverändert geblieben. Im Jahr 2000 hat das Domkapitel seine Statuten erneuert – sie ersetzt die Satzung von 1924.

tob (MBN)

Am 6. Januar feiern die katholischen Christen das Hochfest der Erscheinung des Herrn, auch Epiphanie (von griechisch „epiphaneia“ – „Erscheinung“) genannt. Für die Kirche ist Epiphanie die Erscheinung Gottes in der Welt in Jesus Christus. In der Volksfrömmigkeit des Mittelalters traten jedoch mehr und mehr die Heiligen Drei Könige in den Vordergrund, so dass Epiphanie heute im deutschen Sprachraum fast ausschließlich Dreikönigsfest genannt wird.

Im Evangelium nach Matthäus (Mt 2,1-12) heißt es, dass Sterndeuter (auch Weise oder Magier) aus dem Osten einen Stern gesehen hatten, dem sie bis nach Bethlehem, dem Geburtsort Jesu, gefolgt waren, um dem neu geborenen „König der Juden“ zu huldigen. Aufgrund der drei Geschenke Gold, Weihrauch und Myrrhe wurde schon im dritten Jahrhundert auf drei Magier beziehungsweise drei Könige geschlossen. Seit dem neunten Jahrhundert sind Namen für die Könige bekannt: Caspar, Melchior und Balthasar.

Eng verbunden mit den Tagen zwischen Neujahr und Epiphanie ist die Aktion Dreikönigssingen. Als Heilige Drei Könige gekleidet, bringen Kinder den Segen „C + M + B“ in die Häuser – die Buchstaben C, M und B stehen für die lateinischen Worte „Christus mansionem benedicat“ – „Christus segne dieses Haus“. Zudem sammeln die Sternsinger Spenden für Not leidende Kinder in aller Welt. Die bundesweite Aktion existiert seit 1958 und wird vom Aachener Kindermissionswerk und dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) getragen.

am (MBN)

E

Eine Enzyklika ist ein kirchliches Rundschreiben (von griechisch „kyklos“, zu deutsch „Kreis“). Seit Papst Benedikt XIV. (1740 bis 1758) versteht man unter einer Enzyklika ein gedrucktes Lehrschreiben des Papstes. Es richtet sich in der Regel an die ganze Kirche, manchmal auch an „alle Menschen guten Willens“ – so zuerst bei Papst Johannes XXIII. im Jahr 1963 in seiner Friedensenzyklika „Pacem in terris“. Gegenstand einer Enzyklika sind Fragen der Glaubens- und Sittenlehre, der Philosophie oder der Sozial-, Staats- und Wirtschaftslehre.

Enzykliken, die normalerweise in lateinischer Sprache veröffentlicht werden, werden nach ihren Anfangsworten zitiert, die meist auch den Inhalt anklingen lassen. Sie gelten, soweit sie sich an die Gesamtkirche wenden, als Ausdruck der obersten Lehrgewalt des Papstes, stellen aber keine unfehlbare Lehräußerung dar. Enzykliken wollen Antworten auf Fragen der Zeit geben. Seit Ende des 19. Jahrhunderts haben die Päpste mehr als 100 Enzykliken veröffentlicht. Papst Johannes Paul II. hat während seiner 26-jährigen Amtszeit 14 Enzykliken verfasst. Die erste Enzyklika von Papst Benedikt XVI. trägt den Titel „Deus caritas est“ („Gott ist die Liebe“). Sie wurde am 25. Januar 2006 veröffentlicht. Zwar haben Enzykliken nicht den Status einer „Regierungserklärung“, trotzdem ist die erste Enzyklika eines Pontifikates oft programmatischen Inhalts.

Berühmt wurde beispielsweise die 1937 in deutscher Sprache veröffentlichte Enzyklika „Mit brennender Sorge“ von Papst Pius XI., mit der er sich gegen die nationalsozialistische Ideologie wandte. Bahnbrechend war auch die Enzyklika „Rerum novarum“ (1891) von Papst Leo XIII., mit der die katholische Soziallehre begründet wurde.

am (MBN)

In der Ewigen Profess bindet sich ein Kandidat für die Aufnahme in einen Orden auf Lebenszeit an seine Gemeinschaft. Diese öffentlich abgelegten Gelübde haben die drei so genannten „Evangelischen Räte" zum Inhalt: Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam. Diese Gelübde werden als Selbstbindung eines Menschen verstanden, der sein Leben ganz von Gott her bestimmen lassen will und daher auf bestimmte menschliche Bindungen wie Besitz, Partnerschaft oder Macht verzichtet.

Vor der lebenslangen Bindung in der Ewigen Profess, die frühestens mit 24 Jahren möglich ist, stehen als Erprobungszeiten ein mindestens einjähriges Noviziat und mindestens drei Jahre der Zeitlichen Profess. Häufig wird im Rahmen der Profess auch ein neuer Name angenommen, der so genannte Ordensname, und eine Ordentracht (Habit) wird überreicht. Während des Noviziates und nach dem Ablauf einer Zeitlichen Profess ist ein Ausscheiden aus der Ordensgemeinschaft ohne Problem möglich, nach der Ewigen Profess muss dies der Papst erlauben.

am (MBN)

Am 6. Januar feiern die katholischen Christen das Hochfest der Erscheinung des Herrn, auch Epiphanie (von griechisch „epiphaneia“ – „Erscheinung“) genannt. Für die Kirche ist Epiphanie die Erscheinung Gottes in der Welt in Jesus Christus. In der Volksfrömmigkeit des Mittelalters traten jedoch mehr und mehr die Heiligen Drei Könige in den Vordergrund, so dass Epiphanie heute im deutschen Sprachraum fast ausschließlich Dreikönigsfest genannt wird.

Im Evangelium nach Matthäus (Mt 2,1-12) heißt es, dass Sterndeuter (auch Weise oder Magier) aus dem Osten einen Stern gesehen hatten, dem sie bis nach Bethlehem, dem Geburtsort Jesu, gefolgt waren, um dem neu geborenen „König der Juden“ zu huldigen. Aufgrund der drei Geschenke Gold, Weihrauch und Myrrhe wurde schon im dritten Jahrhundert auf drei Magier beziehungsweise drei Könige geschlossen. Seit dem neunten Jahrhundert sind Namen für die Könige bekannt: Caspar, Melchior und Balthasar.

Eng verbunden mit den Tagen zwischen Neujahr und Epiphanie ist die Aktion Dreikönigssingen. Als Heilige Drei Könige gekleidet, bringen Kinder den Segen „C + M + B“ in die Häuser – die Buchstaben C, M und B stehen für die lateinischen Worte „Christus mansionem benedicat“ – „Christus segne dieses Haus“. Zudem sammeln die Sternsinger Spenden für Not leidende Kinder in aller Welt. Die bundesweite Aktion existiert seit 1958 und wird vom Aachener Kindermissionswerk und dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) getragen.

am (MBN)

F

Die Fastenzeit ist die 40-tägige Vorbereitungszeit der Kirche auf Ostern, das Fest der Auferstehung Jesu von den Toten. Die Fastenzeit wird auch österliche Bußzeit genannt. Sie beginnt mit dem Aschermittwoch und endet mit dem Karsamstag. Insgesamt umfasst sie 46 Kalendertage, allerdings sind die sechs Sonntage vom Fasten ausgenommen, da an jedem Sonntag in der Kirche die Auferstehung gefeiert wird. Charakteristisch für diese Zeit sind seit ältester Zeit Tauferinnerung bzw. -vorbereitung sowie Fasten und Buße. Neben dem Aschermittwoch ist nur noch der Karfreitag als strenger Fastentag vorgeschrieben.

Am Aschermittwoch lassen sich katholische Christen beim Gottesdienst mit Asche ein Kreuz auf die Stirn zeichnen als Symbol der Vergänglichkeit allen Lebens. Die Austeilung der Asche ist Appell zur Umkehr und zur Vorbereitung auf Ostern. Sie erfolgt mit den Worten: „Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staube zurückkehrst.“ Seit dem zwölften Jahrhundert wird die verwendete Asche aus Palmzweigen des Vorjahres gewonnen.

In der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils „Sacrosanctum concilium“ (1964) heißt es zur Fastenzeit: „Die vierzigtägige Fastenzeit hat die doppelte Aufgabe, einerseits vor allem durch Tauferinnerung oder Taufvorbereitung, andererseits durch Buße, die Gläubigen, die in dieser Zeit mit größerem Eifer das Wort Gottes hören und dem Gebet obliegen sollen, auf die Feier des Pascha-Mysteriums vorzubereiten.“ (SC 109) Die Bischöfe schreiben jeweils zur Fastenzeit einen Hirtenbrief, der in den Gemeinden an einem der Sonntage verlesen wird. Die liturgische Farbe in den Gottesdiensten der Fastenzeit ist violett.

Bereits aus dem zweiten Jahrhundert gibt es Berichte darüber, dass sich Christen durch ein zweitägiges Trauerfasten auf das Osterfest vorbereitet haben. Im dritten Jahrhundert wurde es auf die ganze Karwoche ausgedehnt. Seit dem vierten Jahrhundert ist die 40-tägige Fastenzeit vor Ostern fester Brauch der Kirche. Der Zeitraum von 40 Tagen ist biblischen Ursprungs und leitet sich vor allem von der 40-tägigen Gebets- und Fastenzeit her, die Jesus nach seiner Taufe im Jordan auf sich nahm (Mt 4,1-11). Das Alte Testament berichtet an anderen Stellen unter anderem, dass Mose während der 40 Tage auf dem Berg Sinai nichts aß und trank (Ex 24,18). Von Elias wird erzählt, dass er 40 Tage zum Berg Horeb wanderte, ohne etwas zu essen (1 Kön 19,8).

Das durch Fasten Ersparte als Almosen zu geben, hat durch die Sammlung des Bischöflichen Hilfswerkes Misereor für die Dritte Welt eine weltweite Dimension erhalten. Eine weitere Aktion in der Fastenzeit ist im Bistum Mainz seit einigen Jahren die Aktion „AutoFasten“, bei der evangelische und katholische Kirche gemeinsam zu einem überlegteren Umgang mit dem Auto aufrufen.

tob (MBN)

Das Sakrament der Firmung gehört mit Taufe und Eucharistie zu den so genannten Einführungssakramenten. Die Spendung der Firmung geschieht durch Handauflegung und Salbung der Stirn mit den Worten: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Der Ritus steht für den Empfang des Heiligen Geistes zur Stärkung des persönlichen Glaubens und als Zeichen für die Verbundenheit mit allen anderen Glaubenden.

Während der Firmung legt der Pate dem Firmling die Hand auf die Schulter. Damit drückt er aus, dass er ihn auf seinem Glaubensweg stärken will. In der Regel wird die Firmung im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren gespendet. Die Firmlinge bekräftigen in der Firmung ihre Entscheidung, Christ zu sein. Während bei der Taufe noch Eltern und Paten für sie entschieden haben, treten sie nun selbst für ihren Glauben ein. In diesem Sinn vollendet die Firmung die Taufe.

tob (MBN)

Zehn Tage nach Pfingsten feiern katholische Christen das Fronleichnamsfest, das „Hochfest des Leibes und Blutes Christi". Im Mittelpunkt dieses Festes steht das eucharistische Brot, das für die Katholiken ein Realsymbol für die Gegenwart Christi ist. Diese Gegenwart wird an Fronleichnam in besonderer Weise gefeiert, indem das eucharistische Brot - eine in einem Gottesdienst konsekrierte (zu deutsch: geweihte) Hostie - in einer so genannten Monstranz durch die Straßen getragen wird.

Das Wort Fronleichnam stammt aus dem Mittelhochdeutschen: „fron" bedeutet „Herr", „lichnam" meint den lebendigen Leib. Die Einführung des Festes geht auf eine Vision der Augustinernonne Juliane von Lüttich (um 1191 bis 1258) zurück. Im Traum sah sie den Mond, der einen sichtbaren dunklen Fleck aufwies. Sie deutete dies als Zeichen dafür, dass der Kirche (symbolisiert durch den Mond) ein Fest zu Ehren der Eucharistie fehle. Bischof Robert von Lüttich führte das Fest für sein Bistum im Jahr 1246 ein. Im Jahr 1264 legte Papst Urban IV. fest, Fronleichnam am zweiten Donnerstag nach Pfingsten zu feiern. Fronleichnam ist heute in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie teilweise in Sachsen und Thüringen gesetzlicher Feiertag.

Die Feier des Fronleichnamsfestes besteht aus einer feierlichen Messe mit anschließender Prozession. Dabei werden entlang des Prozessionsweges Straßen und Häuser festlich geschmückt, in manchen Dörfern kennt man die Tradition großer Blumenteppiche. Während der Prozession wird die Hostie in einer Monstranz vom Priester unter einem so genannten „Himmel" getragen, ein über vier Stäbe gespanntes, reich besticktes Tuch. Die Prozession macht Station an ebenfalls reich geschmückten Altären. Hier wird aus den Evangelien vorgelesen, Fürbitte gehalten und mit dem eucharistischen Brot der Segen erteilt. Die Prozessionen entstanden in Deutschland; 1277 gilt als das Jahr der ersten Fronleichnamsprozession, die in Köln stattfand.

am (MBN)

G

Gemeindeberatung ist ein internes Angebot im Bistum Mainz. Sie will Pfarrgemeinden, Einrichtungen und Verbänden im Bistum Mainz bei der Bewältigung ihrer Aufgaben begleiten und unterstützen. Das freiwillige Angebot unterstützt vor allem bei Veränderungs- und Entwicklungsprozessen und bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen. Ein Ziel der Gemeindeberatung ist dabei, möglichst alle Betroffene mit einzubeziehen und am Entwicklungsprozess zu beteiligen.

Gemeindeberatung gibt es im Bistum Mainz seit 1997. Die Berater werden jeweils für einen Zeitraum von vier Jahren beauftragt. Koordinator für die Gemeindeberatung im Bistum Mainz ist Dr. Peter-Otto Ullrich, Leiter der Abteilung Personalförderung und Personalentwicklung; Tel.: 06131/253-165, E-Mail: gemeindeberatungSymbol für den elektronischen Schriftverkehrbistum-mainz.de

tob (MBN)

Gemeindereferent ist ein hauptberuflicher pastoraler Dienst in der Kirche, der Frauen und Männern offen steht. In der Regel arbeiten Gemeindereferentinnen oder -referenten in Pfarreien und betreuen eigene Arbeitsgebiete, zum Beispiel Kinder- und Jugendgruppen, Gebetskreise, Kommunion- oder Firmunterricht, Religionsunterricht oder Erwachsenenbildung.

Im Rahmenstatut der Deutschen Bischofskonferenz für Gemeindereferentinnen und -referenten heißt es: „Gemeinsam mit Priestern und anderen hauptamtlichen Mitarbeitern arbeiten Gemeindereferenten mit beim Aufbau und bei der Bildung lebendiger Gemeinden. Schwerpunkt ihres Dienstes ist die allgemeine Unterstützung des kirchlichen Amtes. Durch die Teilnahme an den drei Grunddiensten der Liturgie, der Verkündigung und der Diakonie tragen sie zur Wirksamkeit des Dienstes der Kirche in den verschiedenen Lebensbereichen bei.“

Gemeindereferentinnen und -referenten gibt es seit über 70 Jahren in Deutschland, zunächst als kirchlicher Beruf mit der Bezeichnung Seelsorgehelfer. Der Beruf wurde hauptsächlich von Frauen, oftmals Ordensschwestern ausgeübt. Seit der Würzburger Synode (1974) lautet die Berufsbezeichnung Gemeindereferentin bzw. -referent. Im Bistum Mainz gibt es derzeit rund 260 Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten.

Hinweis: Ansprechpartner für diese Berufsgruppe ist die Leitende Diözesanreferentin für die Gemeindereferent/inn/en, Lioba Stohl, Tel.: 06131/253-232, Fax: 06131/253-595, E-Mail: gemeinderefSymbol für den elektronischen Schriftverkehrbistum-mainz.de  

am (MBN)

Der Generalvikar ist Stellvertreter eines Diözesanbischofs für alle Verwaltungsaufgaben. In diesem Bereich handelt er mit den gleichen Vollmachten wie der Bischof selbst. Deshalb wird er häufig als „Alter Ego“ (anderes Ich) des Bischofs bezeichnet. Der Generalvikar leitet die Bistumsverwaltung, die - wie im Bistum Mainz - als Ordinariat oder auch als Generalvikariat bezeichnet wird. Nach den Bestimmungen des Kirchenrechts kann der Bischof seinen Generalvikar frei ernennen und abberufen. Als Mindestalter sind 30 Jahre vorgeschrieben. Das Amt des Generalvikars endet automatisch mit der Amtszeit seines Bischofs. Seit dem 1. Mai 2003 ist Prälat Dietmar Giebelmann Generalvikar des Bistums Mainz.

Das Amt des Generalvikars hat sich im 13./14. Jahrhundert zunächst in größeren Diözesen in Frankreich und Deutschland entwickelt. Während der Bischof die Gesetzgebungsgewalt in seinem Bistum ausschließlich selbst ausübt, setzte es sich durch, die Verwaltung einem Generalvikar und die Rechtssprechung einem Offizial zu übertragen.

tob (MBN)

Als gemeinsames Projekt von Forschenden und Interessierten aus den Bistümern Erfurt, Fulda, Limburg, Mainz, Speyer und Trier bietet die Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte regelmäßig wissenschaftliche Tagungen und Publikationen an, betreibt eigene Forschungs- und Editionsprojekte und vernetzt so theologische, kultur- und geisteswissenschaftliche Forschung und macht sie öffentlich zugänglich. Amtierender Präsident der Gesellschaft ist derzeit der Kirchenhistoriker Professor Dr. Bernhard Schneider. Vizepräsident für das Bistum Mainz ist der Mainzer Kirchenhistoriker Professor Dr. Claus Arnold, der auch Leiter des Instituts für Mainzer Kirchengeschichte ist. Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Gabriela Hart vom Institut für Mainzer Kirchengeschichte.

Weitere informationen:  www.gmrhkg.de

Die Idee des „Großen Gebetes", das oft auch als „Ewiges Gebet" bezeichnet wird, ist, dass in einem Bistum ein ständiges Gebet vor dem ausgesetzten Allerheiligsten stattfindet und jeden Tag eine andere Pfarrei den Gebetsdienst übernimmt. In Rom war die Andachtsform von Papst Klemens VIII. im Jahr 1592 mit der Bulle „Graves et diuturnae" eingeführt worden. Dabei wurde das so genannte „40-stündige Gebet", das in der Karwoche zur Verehrung der Grabesruhe Jesu seit altchristlichen Zeiten gebetet wurde, zu einer eigenständigen Gebetsform. Die zweite Wurzel des „Großen Gebets" liegt in dem im Mittelalter aufkommenden Bedürfnis, die konsekrierte Hostie anzuschauen und anzubeten.

Das „Große Gebet" als Form der Eucharistieverehrung ist im Bistum Mainz bereits seit Anfang des 17. Jahrhunderts bezeugt. Ausgangspunkt des „Großen Gebets" ist St. Quintin in Mainz. Dort hatte sich bereits 1624 die Erzbruderschaft vom allerheiligsten Altarsakrament gegründet. Aufgrund einer Denkschrift des damaligen Pfarrers von Mainz-St. Quintin, Johann Wolfgang Antz (1710-1729), führte Erzbischof Lothar Franz von Schönborn im Jahr 1721 eine feste Ordnung für das „Große Gebet" im Bistum Mainz ein. Später wurde das „Große Gebet" auf die Sonntage verlegt, damit mehr Gläubige daran teilnehmen konnten. Im Mainzer Dom findet das „Große Gebet" immer am sechsten Sonntag nach Ostern statt.

tob (MBN)

Am Abend des Gründonnerstags beginnt innerhalb der Karwoche das so genannte Triduum Sacrum, also die Feier der drei österlichen Tage (Karfreitag, Karsamstag und Ostersonntag), an denen die Christen des Leidens, des Sterbens und der Auferstehung Jesu Christi gedenken. Im Mittelpunkt des Abendmahlsamtes am Gründonnerstag steht das Gedächtnis des Letzten Abendmahls Christi am Vorabend seiner Kreuzigung. Die Trauer über das Leiden und Sterben Jesu wird in diesem Gottesdienst dadurch symbolisiert, dass nach dem Gloria Orgel und Glocken bis zur Osternacht schweigen. Eingebunden ist in diesen Gottesdienst oft auch eine Fußwaschung, die daran erinnert, dass Jesus an diesem Abend seinen zwölf Jüngern die Füße gewaschen hat.

Mit der Fußwaschung wird zum Ausdruck gebracht, dass Christen einander dienen sollen. Im Neuen Testament sagt Jesus dazu: „Wenn nun ich, der Herr und Meister, euch die Füße gewaschen habe, dann müsst auch ihr einander die Füße waschen. Ich habe euch ein Beispiel gegeben, damit auch ihr so handelt, wie ich an euch gehandelt habe. Amen, amen, ich sage euch: Der Sklave ist nicht größer als sein Herr und der Abgesandte ist nicht größer als der, der ihn gesandt hat. Selig seid ihr, wenn ihr das wisst und danach handelt." (Joh 13, 14-17)

Am Ende des Gottesdienstes werden die konsekrierten (zu deutsch: geweihten) Hostien in einer Prozession zu einem Seitenaltar gebracht und der Hauptaltar abgeräumt. Zur Kommunionfeier in der Karfreitagsliturgie werden die bereits am Gründonnerstag geweihten Hostien an die Gläubigen ausgeteilt. Dieses so genannte eucharistische Brot, das im Tabernakel aufbewahrt wird, ist für Katholiken ein Realsymbol für die Gegenwart Christi. In vielen katholischen Gemeinden findet im Anschluss an den Gottesdienst am Gründonnerstag eine Nachtwache statt - in Anlehnung an die im Neuen Testament überlieferte Nachtwache der Jünger Jesu am Ölberg. Seinen Namen verdankt der Gründonnerstag nicht der Farbe Grün, obwohl manche Volksbräuche vorsehen, dass an diesem Tag „Grüne Speisen" auf dem Tisch stehen. „Grün" leitet sich wahrscheinlich von dem althochdeutschen Wort „grinen" ab - „greinen", „weinen", „klagen".

tob (MBN)

H

Halloween ist ein ursprünglich heidnisches Fest, mit dem die keltischen Druiden das Ende des Sommers feierten. Im 9. Jahrhundert wurde es christianisiert und mit dem Fest Allerheiligen in Verbindung gebracht. „All Hallows Eve“ bezeichnete den Vorabend des Allerheiligen-Festes (1. November). Irische Auswanderer machten das Fest im 19. Jahrhundert in den USA populär. Von dort ist es in säkularisierter Form wieder nach Europa zurückgekehrt, das heißt, die Verbindung mit christlichem Gedankengut ist nicht mehr sichtbar. Es ist die Situation entstanden, dass ein ursprünglich heidnisches, später christianisiertes Fest nach seiner Säkularisierung neu danach verlangt, wieder mit christlichem Geist gefüllt zu werden - wenn man es denn in der Kirche bzw. in der kirchlichen Jugendarbeit beheimaten will.

Halloween, durch geschickte Marketing-Strategen aus den USA mit wachsendem Erfolg auch in Europa populär gemacht – ähnlich wie die Blumenverkäufe zum Valentinstag – hat heute mehr den Charakter von Spaß- und Grusel-Unterhaltung. Deshalb hat es zunächst keinen Bezug zum kirchlichen Leben, zumal es als neu eingeführtes Pseudo-Brauchtum gewachsene Traditionen wie das Totengedenken zu Allerheiligen oder die St. Martinsfeiern verdrängt. Dies gelingt vielleicht deshalb, weil deren Sinn von vielen nicht mehr verstanden wird.

Die Kirche betrachtet Halloween als eine Problemanzeige. Sie sieht die Gefahr, dass die Menschen in einer Spaß- und Erlebnisgesellschaft von den ernsten Lebensfragen, z. B. nach Leben und Sterben, Tod und Trauer abgebracht und mit einer seichten Oberflächlichkeit immer neuer Events abgespeist werden. Spaß allein reicht nicht aus. Immer mehr Menschen entdecken, dass hinter einer totalen „Verspaßung“ letztlich nur eine totale Kommerzialisierung steckt.

Deshalb die kirchlichen Bedenken gegenüber Halloween. Der Sekten- und Weltanschauungsbeauftragte des Bistums Mainz, Dr. Eckhard Türk, erklärt dazu: Es gelte, den Menschen in der ruhigen Jahreszeit entdecken zu helfen, „woraus man wirklich leben kann und was auch durchs Dunkle trägt“. Das sei das Ziel der kritischen Haltung der Kirche zu Halloween. Aus dieser Sicht gibt es eine Vielzahl von Versuchen im kirchlichen Raum, die Popularität von Halloween zu nutzen und die Kinder und Jugendlichen über diesen Ansatz anzuregen, sich mit dem Fest Allerheiligen und dem Leben nach dem Tod auseinander zu setzen. Zugleich will die Kirche zeigen, dass das St. Martinsfest das authentische Lichtfest der Christen auf dem Weg zum Advent und zu Weihnachten ist.

Wenn katholische Kinder- und Jugendgruppen die Halloween-Mode mitmachen, wird dies nicht untersagt. Es wird den Verantwortlichen jedoch nahe gelegt, daran anknüpfend die Sinnfrage zu stellen und sich die Botschaften des Allerheiligenfestes und des Festes St. Martin mit seinem Brauchtum in Erinnerung zu rufen. Bloße Halloween-Grusel-Spaß-Veranstaltungen sollten nicht den Anspruch erheben, im kirchlichen Raum beheimatet zu sein.

Sk (MBN)

Am 6. Januar feiern die katholischen Christen das Hochfest der Erscheinung des Herrn, auch Epiphanie (von griechisch „epiphaneia“ – „Erscheinung“) genannt. Für die Kirche ist Epiphanie die Erscheinung Gottes in der Welt in Jesus Christus. In der Volksfrömmigkeit des Mittelalters traten jedoch mehr und mehr die Heiligen Drei Könige in den Vordergrund, so dass Epiphanie heute im deutschen Sprachraum fast ausschließlich Dreikönigsfest genannt wird.

Im Evangelium nach Matthäus (Mt 2,1-12) heißt es, dass Sterndeuter (auch Weise oder Magier) aus dem Osten einen Stern gesehen hatten, dem sie bis nach Bethlehem, dem Geburtsort Jesu, gefolgt waren, um dem neu geborenen „König der Juden“ zu huldigen. Aufgrund der drei Geschenke Gold, Weihrauch und Myrrhe wurde schon im dritten Jahrhundert auf drei Magier beziehungsweise drei Könige geschlossen. Seit dem neunten Jahrhundert sind Namen für die Könige bekannt: Caspar, Melchior und Balthasar.

Eng verbunden mit den Tagen zwischen Neujahr und Epiphanie ist die Aktion Dreikönigssingen. Als Heilige Drei Könige gekleidet, bringen Kinder den Segen „C + M + B“ in die Häuser – die Buchstaben C, M und B stehen für die lateinischen Worte „Christus mansionem benedicat“ – „Christus segne dieses Haus“. Zudem sammeln die Sternsinger Spenden für Not leidende Kinder in aller Welt. Die bundesweite Aktion existiert seit 1958 und wird vom Aachener Kindermissionswerk und dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) getragen.

am (MBN)

I

Bei der Verkündigung des christlichen Glaubens spielt Musik eine wichtige Rolle, ist sie doch fester liturgischer Bestandteil jeder gottesdienstlichen Feier. Dabei ist schwierig zu definieren, was letztlich die Kirchenmusik an sich ist. Denn unter diesen Begriff fallen eine Vielzahl unterschiedlicher Gattungen und Formen. Da sind der Gregorianische Choral, einstimmige Kirchenlieder oder mehrstimmige Chorstücke. Da sind unter anderem der gesungene Psalm, der Wechselgesang zwischen Gemeinde und Kantor, da ist die Orchestermesse, das Oratorium oder die Passion. Da ist natürlich die Orgel, die den Gemeindegesang begleitet, Gottesdienste eröffnet und beendet, aber auch in Konzerten zu hören ist. Nicht zu vergessen sind das Neue Geistliche Lied, Gospel, Rock-, Pop- und sogar Techno-Musik, die ebenfalls Eingang in die Liturgie gefunden haben.

Letztlich gilt aber für alle Formen das, was die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils „Sacrosanctum Concilium“ vom 4. Dezember 1963 über die Kirchenmusik sagt: „So wird denn die Kirchenmusik um so heiliger sein, je enger sie mit der liturgischen Handlung verbunden ist, sei es, dass sie das Gebet inniger zum Ausdruck bringt oder die Einmütigkeit fördert, sei es, dass sie die heiligen Riten mit größerer Feierlichkeit umgibt. Dabei billigt die Kirche alle Formen wahrer Kunst, welche die erforderlichen Eigenschaften besitzen, und lässt sie zur Liturgie zu.“

Im Bistum Mainz kümmern sich rund 1.280 Musikerinnen und Musiker um die Kirchenmusik, die meisten üben ihren Dienst als Organist, Chorleiter oder Kantor nebenamtlich aus. Insgesamt engagieren sich im Bistum Mainz rund 8.725 Sängerinnen und Sänger in Kinder-, Jugend- und Erwachsenenchören, dazu kommen Instrumentalgruppen, Bands und Orchester. Darüber hinaus gibt es in der Diözese über 400 Orgeln und 1.500 Glocken.

Für die Kirchenmusik, die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sowie für die Orgeln und Glocken ist das Institut für Kirchenmusik des Bistums Mainz (IfK) und seine Abteilung „Orgeln und Glocken“ verantwortlich. Leiter ist Diözesankirchenmusikdirektor Thomas Drescher, der das Amt seit 1995 inne hat. Nicht verantwortlich ist das IfK für die eigenständige Musik an der Domkirche sowie für die Bläserchöre, die als Verband organisiert sind. Schwerpunkt der Institutsarbeit ist die kirchenmusikalische Ausbildung, die vom IfK organisiert, koordiniert und geleitet wird. Außerdem bietet das Institut für die im Dienst befindlichen Kirchenmusiker regelmäßig Fortbildungen auf diözesaner und regionaler Ebene an. Das IfK verfügt über eine Mediothek mit Büchern, Noten und CDs, die insbesondere den im Bistum Mainz tätigen Kirchenmusikern, Dozenten und Schülern zur Verfügung steht.

Wer an Kirchenmusik interessiert ist und sich vorstellen kann, Orgel zu spielen und/oder einen Chor zu leiten, der sollte einen so genannten D- oder C-Kurs belegen. Der D-Kurs ist für diejenigen gedacht, die sich für eine grundlegende Anleitung zum Orgelspiel interessieren. Während des zweijährigen Kurses werden Liedbegleitung, Choralvorspiele und einfache Orgelliteratur erlernt. Die zwei- bis dreijährige Schulung zum C-Kirchenmusiker beinhaltet dagegen eine breit angelegte kirchenmusikalische Ausbildung in den Fächern Orgelspiel, Chorleitung, Liturgik, liturgisches Singen, Tonsatz, Gehörbildung, Musikgeschichte und Orgelkunde.

Die Ausbildung qualifiziert zum nebenberuflichen, eigenverantwortlichen Dienst als Organist oder Chorleiter in einer katholischen Pfarrgemeinde – und das bundesweit. Für die Ausbildung ist das IfK verantwortlich, den Unterricht erteilen Regionalkantoren. Pro Jahr lassen sich zwischen 15 und 25 Frauen und Männer zu C-Kirchenmusikern ausbilden. Für die Kurse ist jeweils ein Aufnahmetest verbindlich. Die Regionalkantoren (derzeit arbeiten im Bistum acht Kantorinnen und Kantoren) haben Kirchenmusik studiert und sind als hauptamtliche Organisten und Chorleiter in einer Gemeinde tätig. Sie betreuen in ihrer Region (meist sind es zwei Dekanate) die neben- und ehrenamtlichen Kirchenmusiker.

Hinweis: Die Adressen der Regionalkantoren und weitere Informationen zur Ausbildung sowie zur Kirchenmusik im Bistum Mainz finden sich auf der Internetseite der Einrichtung.

am (MBN)

J

Das Jugendhaus Maria Einsiedel bei Gernsheim ist mit 100 Betten die größte Jugendbildungsstätte im Bistum Mainz. Die Einrichtung in Trägerschaft des Bistums ist gleichzeitig Diözesanheim der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG). Das Bistum Mainz hatte am 28. Februar 1956 die Gaststätte in unmittelbarer Nähe der Wallfahrtskapelle Maria Einsiedel gekauft.

Noch im gleichen Jahr wurde das Haus als DPSG-Diözesanheim eingeweiht. 1976 wurde ein Erweiterungsbau eingeweiht, 1997 das neue Bettenhaus Sankt Franziskus. Erster Leiter des Jugendhauses war Heinrich Montag, der es über 30 Jahre ehrenamtlich geleitet hat. Zum 1. Dezember 1988 hat Waldemar Meierl die Leitung des Jugendhauses übernommen.

Hinweis: Jugendhaus Maria Einsiedel, Maria Einsiedel 3, 64579 Gernsheim, Tel.: 06258/3753, Fax: 06258/51400, E-Mail: jugendhaus.einsiedelSymbol für den elektronischen Schriftverkehrgmx.de, Internet: www.jugendhaus-einsiedel.de  

tob (MBN) 

Das Jugendwerk Brebbia am Lago Maggiore ist die einzige im Ausland gelegene Bildungseinrichtung der Diözese Mainz. Die Gründung geht auf eine Initiative von Religionslehrern an Berufsschulen zurück, die das Gelände Anfang der 1960er Jahre entdeckten und als Zeltplatz nutzten. 1968 wurde es von der Diözese Mainz samt einer alten Villa erworben und als Jugendbildungszentrum ausgebaut.

Das Jugendwerk Brebbia ist hauptsächlich auf Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen und junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichtet, aber auch andere Jugend- sowie Familien- und Erwachsenengruppen bis insgesamt etwa 50 Personen sind willkommen. Träger ist der Verein „Jugendwerk Brebbia e.V.“, dessen Geschäftsstelle in Mainz auch die Belegung organisiert.

Hinweis: Jugendwerk Brebbia, Am Fort Gonsenheim 54, 55122 Mainz, Tel.: 06131/253-671, Fax: 06131/253-657, E-Mail: jugendwerk-brebbiaSymbol für den elektronischen Schriftverkehrbistum-mainz.de, Internet: http://www.bistum-mainz.de/brebbia  

tob (MBN)

K

Der Diözesan-Kirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen. Wichtige Aufgaben sind Vorbereitung und Verabschiedung des Haushaltsplanes des Bistums Mainz. Außerdem setzt der Rat die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, beschließt die Haushaltsrechnung und entlastet die Finanzverwaltung. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre.

Mitglieder sind der Bischof von Mainz, Kardinal Karl Lehmann, als Vorsitzender, Generalvikar Dietmar Giebelmann, der Ökonom des Bistums ist, als sein Stellvertreter und Finanzdezernent Eberhard von Alten sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.

tob (MBN)

Die Kreuzwallfahrt in Bad Wimpfen fand erstmals im Jahr 1719 zum Fest Kreuzauffindung (3. Mai) statt. Beim Umbau (1715-1719) der im 13. Jahrhundert erbauten Kirche wurde im Altar eine Kreuzreliquie entdeckt. Es handelt sich um ein kleines Metallkreuz aus dem 13. Jahrhundert. In das mit vier Edelsteinen geschmückte Kreuz ist ein Splitter vom Kreuze Jesu Christi eingefasst. Die Inschrift auf der Rückseite lautet: „De ligno Domini“ - „Vom Kreuz des Herrn“. Der Überlieferung nach soll die Altarreliquie vom Regensburger Bischof Albertus Magnus (1200-1280) stammen. Der später heilig gesprochene Dominikanermönch und Kirchenlehrer soll es als Bischofskreuz getragen haben. Das Kreuz wurde in eine Barockmontranz eingefasst, in der es den Gläubigen am Wallfahrtstag bis heute gezeigt wird.

tob (MBN)

Das Fest der Kreuzerhöhung am 14. September stellt das Kreuz als Zeichen von Erlösung und Auferstehung in den Mittelpunkt. Das Fest hat seinen Ursprung in der Grabeskirche in Jerusalem, wo es bereits im vierten Jahrhundert gefeiert wurde. Es erinnert an die Auffindung des Kreuzes Jesu, die Helena, der Mutter des römischen Kaisers Konstantin, zugeschrieben wird. Das Fest verbreitete sich rasch.

Allerdings rückte mit der Zeit der Ritus, dass das Kreuz an diesem Tag den Gläubigen zur Verehrung gezeigt wird (exaltatio crucis - Kreuzerhöhung), gegenüber der Erinnerung an sein Auffinden in den Vordergrund. Bis 1960 gab es im Kirchenjahr am 3. Mai noch ein eigenes Fest Kreuzauffindung.

tob (MBN)

Bei der Verkündigung des christlichen Glaubens spielt Musik eine wichtige Rolle, ist sie doch fester liturgischer Bestandteil jeder gottesdienstlichen Feier. Dabei ist schwierig zu definieren, was letztlich die Kirchenmusik an sich ist. Denn unter diesen Begriff fallen eine Vielzahl unterschiedlicher Gattungen und Formen. Da sind der Gregorianische Choral, einstimmige Kirchenlieder oder mehrstimmige Chorstücke. Da sind unter anderem der gesungene Psalm, der Wechselgesang zwischen Gemeinde und Kantor, da ist die Orchestermesse, das Oratorium oder die Passion. Da ist natürlich die Orgel, die den Gemeindegesang begleitet, Gottesdienste eröffnet und beendet, aber auch in Konzerten zu hören ist. Nicht zu vergessen sind das Neue Geistliche Lied, Gospel, Rock-, Pop- und sogar Techno-Musik, die ebenfalls Eingang in die Liturgie gefunden haben.

Letztlich gilt aber für alle Formen das, was die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils „Sacrosanctum Concilium“ vom 4. Dezember 1963 über die Kirchenmusik sagt: „So wird denn die Kirchenmusik um so heiliger sein, je enger sie mit der liturgischen Handlung verbunden ist, sei es, dass sie das Gebet inniger zum Ausdruck bringt oder die Einmütigkeit fördert, sei es, dass sie die heiligen Riten mit größerer Feierlichkeit umgibt. Dabei billigt die Kirche alle Formen wahrer Kunst, welche die erforderlichen Eigenschaften besitzen, und lässt sie zur Liturgie zu.“

Im Bistum Mainz kümmern sich rund 1.280 Musikerinnen und Musiker um die Kirchenmusik, die meisten üben ihren Dienst als Organist, Chorleiter oder Kantor nebenamtlich aus. Insgesamt engagieren sich im Bistum Mainz rund 8.725 Sängerinnen und Sänger in Kinder-, Jugend- und Erwachsenenchören, dazu kommen Instrumentalgruppen, Bands und Orchester. Darüber hinaus gibt es in der Diözese über 400 Orgeln und 1.500 Glocken.

Für die Kirchenmusik, die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sowie für die Orgeln und Glocken ist das Institut für Kirchenmusik des Bistums Mainz (IfK) und seine Abteilung „Orgeln und Glocken“ verantwortlich. Leiter ist Diözesankirchenmusikdirektor Thomas Drescher, der das Amt seit 1995 inne hat. Nicht verantwortlich ist das IfK für die eigenständige Musik an der Domkirche sowie für die Bläserchöre, die als Verband organisiert sind. Schwerpunkt der Institutsarbeit ist die kirchenmusikalische Ausbildung, die vom IfK organisiert, koordiniert und geleitet wird. Außerdem bietet das Institut für die im Dienst befindlichen Kirchenmusiker regelmäßig Fortbildungen auf diözesaner und regionaler Ebene an. Das IfK verfügt über eine Mediothek mit Büchern, Noten und CDs, die insbesondere den im Bistum Mainz tätigen Kirchenmusikern, Dozenten und Schülern zur Verfügung steht.

Wer an Kirchenmusik interessiert ist und sich vorstellen kann, Orgel zu spielen und/oder einen Chor zu leiten, der sollte einen so genannten D- oder C-Kurs belegen. Der D-Kurs ist für diejenigen gedacht, die sich für eine grundlegende Anleitung zum Orgelspiel interessieren. Während des zweijährigen Kurses werden Liedbegleitung, Choralvorspiele und einfache Orgelliteratur erlernt. Die zwei- bis dreijährige Schulung zum C-Kirchenmusiker beinhaltet dagegen eine breit angelegte kirchenmusikalische Ausbildung in den Fächern Orgelspiel, Chorleitung, Liturgik, liturgisches Singen, Tonsatz, Gehörbildung, Musikgeschichte und Orgelkunde.

Die Ausbildung qualifiziert zum nebenberuflichen, eigenverantwortlichen Dienst als Organist oder Chorleiter in einer katholischen Pfarrgemeinde – und das bundesweit. Für die Ausbildung ist das IfK verantwortlich, den Unterricht erteilen Regionalkantoren. Pro Jahr lassen sich zwischen 15 und 25 Frauen und Männer zu C-Kirchenmusikern ausbilden. Für die Kurse ist jeweils ein Aufnahmetest verbindlich. Die Regionalkantoren (derzeit arbeiten im Bistum acht Kantorinnen und Kantoren) haben Kirchenmusik studiert und sind als hauptamtliche Organisten und Chorleiter in einer Gemeinde tätig. Sie betreuen in ihrer Region (meist sind es zwei Dekanate) die neben- und ehrenamtlichen Kirchenmusiker.

Hinweis: Die Adressen der Regionalkantoren und weitere Informationen zur Ausbildung sowie zur Kirchenmusik im Bistum Mainz finden sich auf der Internetseite der Einrichtung.

am (MBN)

Ein Kardinal (von lat. „cardo“: „Türangel“) ist ein vom Papst verliehener Titel, der den Träger zur Papstwahl berechtigt und ihn zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche verpflichtet. Kardinäle sind die höchsten kirchlichen Würdenträger nach dem Papst. Vornehmste Aufgabe der Kardinäle ist die Wahl des Papstes. Wahlberechtigt sind jedoch nur jene Kardinäle, die jünger als 80 Jahre sind. Die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle ist auf höchstens 120 beschränkt. Das Kardinalskollegium zählt derzeit insgesamt 201 Mitglieder.

Durch die Ernennung zum Kardinal werden die Verdienste eines Bischofs oder eines Mitglieds der Päpstlichen Kurie gewürdigt. In vielen Fällen ist ein bedeutender Bischofssitz traditionell mit der Kardinalswürde verbunden, in Deutschland beispielsweise Köln, München und Berlin. Auf dem Mainzer Bischofsstuhl gab und gibt es bislang erst vier Kardinäle: Konrad I. von Wittelsbach (um 1130-1200), Albrecht von Brandenburg (1490-1545), Hermann Volk (1903-1988) und Karl Lehmann (geb. 1936, zum Kardinal ernannt im Jahr 2001).

Ein Kardinal braucht nach dem Kirchenrecht lediglich zum Priestergeweiht zu sein und soll sich „in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten“ auszeichnen. Wer Kardinal wird, bestimmt alleine der Papst. Ursprünglich stand das Wort „Kardinal“ für einen an einer Hauptkirche – auch außerhalb Roms – tätigen Geistlichen, später dann für den Vorsteher einer römischen Kirche. In dieser Tradition und um seine Verbundenheit mit dem Heiligen Stuhl deutlich zu machen, hat jeder Kardinal in Rom eine so genannte Titelkirche. Die Titelkirche San Leone I. wurde Kardinal Lehmann mit der Ernennungsurkunde verliehen, die Papst Johannes Paul II. dem Mainzer Bischof während des Konsistoriums am 21. Februar 2001 überreichte.

Kardinäle tragen zu besonderen Anlässen eine scharlachrote („porpora“) Soutane (Talar) und die Mozetta (Schulterumhang) sowie das scharlachrote Birett (Kopfbedeckung), das in einer besonderen Zeremonie vom Papst verliehen wird. Hinzu kommen das Zingulum (Gürtelband) und der Pileolus (Scheitelkäppchen) aus roter Moiréeseide. Die rote Farbe soll die Treue zum Papst bis hin zum Märtyrertum symbolisieren. Außerhalb der Liturgie trägt ein Kardinal eine schwarze Soutane mit roter Paspelierung (Nahtbesatz) und roten Knöpfen. Der früher übliche große Kardinalshut, mit jeweils zu den Seiten herabhängenden 15 roten Quasten („fiocchi“), erscheint heute nur noch im Wappen eines Kardinals.

am (MBN)

Im Unterschied zu vielen anderen Ordensgemeinschaften haben die Karmeliter keinen Ordensgründer. Der Orden hat seinen Ursprung im Einsiedlerleben zur Zeit der Kreuzzüge auf dem Berg Karmel im Heiligen Land. Nachdem die Einsiedler am Berg Karmel zunächst nur eine lose Gemeinschaft gebildet hatten, baten sie den Patriarchen Albertus von Jerusalem, ihre Lebensweise in einer Regel festzulegen, die Papst Honorius III. 1226 bestätigte.

Als die Karmeliter das Heilige Land verlassen mussten, versuchten sie zunächst ihr Einsiedlerleben in Europa fortzuführen, glichen ihre Lebensweise aber sehr bald den gerade entstandenen Bettelorden, wie den Franziskanern und Dominikanern, an. Der Orden breitete sich rasch in Europa aus. Mitte des 15. Jahrhunderts wurden unter dem Generalprior Johannes Soreth die ersten Karmelitinnenklöster gegründet. Die Reformen von Theresia von Avila (1515-1582) und Johannes vom Kreuz (1541-1591) führten zur Gründung eines neuen Ordenszweiges, der sich bei den Männern „Unbeschuhter Karmel“ und bei den Frauen „Theresianischer Karmel“ nennt.

Die Kontemplation (Betrachtung) ist die Grundlage für den inneren Weg der Karmeliter. Der alttestamentliche Prophet Elija, dessen Geschichte eng mit dem Berg Karmel verbunden ist, gilt als „Vater und Leiter“ des Ordens. Sein Wort „So wahr Jahwe, Israels Gott, lebt, vor dessen Angesicht ich stehe...“ (1 Kön 17,1) ist Leitsatz für das Wirken der Karmeliter. Dieses „Stehen vor Gott“ als Geisteshaltung prägt bis heute die karmelitische Spiritualität. Neben Elija verehren die Karmeliter in besonderer Weise Maria als zweites Vorbild des Ordens. Der offizielle Name der Ordensgemeinschaft lautet auch heute noch „Brüder der seligsten Jungfrau Maria vom Berg Karmel“.

Das Karmeliterkloster in Mainz

Um 1270 kamen die ersten Karmeliter nach Mainz. Die erste erhaltene urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 1285. Das erste eigentliche Kloster wurde zusammen mit der Kirche in der ersten Hälfe des 14. Jahrhunderts gebaut. Eine Blütezeit erlebte das Kloster in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Im Zuge der Säkularisation wurde das Kloster 1802 aufgehoben.

Im Jahr 1924 kehrten niederländische Karmeliter nach Mainz zurück. Bei den Verhandlungen mit dem Bistum Mainz spielte der niederländischen Karmeliter, Pater Titus Brandsma, eine wichtige Rolle. Er wurde 1942 im Konzentrationslager Dachau ermordet und 1985 von Papst Johannes Paul II. seliggesprochen. Der Mainzer Bischof Ludwig Maria Hugo konsekrierte die Karmeliterkirche, die zuvor als Magazin und Lager benutzt worden war, am 15. Dezember 1924.

Mit dem Bau des heutigen Klosters wurde 1963 begonnen. Im Mainzer Konvent leben insgesamt 15 Karmeliter. Sie wirken als Seelsorger in der Karmeliterkirche und in der Pfarrei St. Peter/St. Emmeran, in der Cityseelsorge Nr. 10 - Kirche am Markt sowie im Altersheim an der Adenauergasse. Auch für Glaubens- und Beichtgespräche im Besuchszimmer des Klosters stehen die Brüder zur Verfügung. Seit Oktober 2004 ist das Mainzer Karmeliterkloster zentraler Ausbildungskonvent in Deutschland für die beiden Ordensprovinzen, die Nieder- und die Oberdeutsche Provinz.

Hinweis: Karmeliterkloster Mainz, Karmeliterstraße 7, 55116 Mainz, Tel.: 06131/288570, Fax: 06131/2885721, E-Mail: karmelmainzSymbol für den elektronischen Schriftverkehrt-online.de, Internet: www.karmelmainz.de

tob (MBN)

Die Karwoche (Woche der Trauer) ist der Höhepunkt der österlichen Bußzeit in der katholischen Kirche. Sie wird auch Heilige Woche genannt. Erster Tag der Karwoche ist der Palmsonntag, an dem an den Einzug Jesu in Jerusalem erinnert wird. Im Neuen Testament wird davon berichtet, dass Jesus auf einem Esel in die Stadt eingezogen ist. Die Bevölkerung sah in ihm den Messias, dem sie jubelnd zurief („Hosanna!“). Die katholischen Christen feiern diesen Tag in ihren Gemeinden mit einer Palmprozession, die bereits im 11. und 12. Jahrhundert in vielen Teilen des Abendlandes Tradition war.

Die Liturgie des Palmsonntags beginnt mit einer Palmweihe – im deutschsprachigen Raum werden zumeist Buchsbaumzweige oder Büschel von Weidenkätzchen verwandt. Nach der Segnung der Palmzweige beginnt die Prozession. Im anschließenden Gottesdienst wird erstmals in der Karwoche vom Leiden und Sterben Jesu erzählt. Die Gottesdienstbesucher hören die Passionsgeschichte nach Matthäus, Markus oder Lukas, die so genannten synoptischen Passionsberichte. Der Passionsbericht nach Johannes ist für den Karfreitag vorgesehen.

Dem Leiden und Sterben Jesu gedenken die Christen an Gründonnerstag und Karfreitag; die beiden Tage sind untrennbar mit Ostern als Fest der Auferstehung verbunden. Die Liturgie dieser so genannten österlichen Tage versteht Leiden, Tod und Auferstehung Jesu als eine Einheit. Im Mittelpunkt der Messe am Gründonnerstag steht das Gedächtnis des Letzten Abendmahls Christi. Seinen Namen verdankt der Gründonnerstag nicht der Farbe Grün, obwohl manche Volksbräuche vorsegen, dass an diesem Tag „Grüne Speisen“ auf dem Tisch stehen. „Grün“ leitet sich wohl von dem althochdeutschen Wort „grinen“ ab – „greinen“, „weinen“, „klagen“.

Die Trauer über das Leiden und Sterben Jesu wird in diesem Gottesdienst dadurch symbolisiert, dass nach dem Gloria Orgel und Glocken bis zur Osternacht schweigen. Eingebunden ist in diesen Gottesdienst oft auch eine Fußwaschung, von der das Neue Testament beim Letzten Abendmahl Jesu erzählt. Am Ende des Gottesdienstes wird die geweihte Hostie in einer Prozession zu einem Seitenaltar gebracht und der Hauptalter abgeräumt. In vielen katholischen Gemeinden findet im Anschluss an den Gottesdienst eine Nachtwache statt.

Die Liturgie des Karfreitags erinnert an das Leiden und Sterben Jesu Christi und wird am Nachmittag zur Stunde der Kreuzigung (in der Regel um 15.00 Uhr) gefeiert. Der Karfreitagsgottesdienst wird als reiner Wortgottesdienst mit Kreuzverehrung und Kommunionausteilung begangen, Orgel und Glocken schweigen an diesem Tag. Das Wort „kar“ stammt aus dem Althochdeutschen und bedeutet „Kummer“.

Im Mittelpunkt der Karfreitagsliturgie steht die Leidensgeschichte Jesu. Bei der Kreuzverehrung wird das seit dem fünften Fastensonntag durch ein Tuch verhüllte Kreuz enthüllt. Dabei wird der Vers gesungen: „Seht das Kreuz, an dem Herr gehangen, das Heil der Welt“. Zur Kommunionfeier werden die bereits am Gründonnerstag geweihten Hostien an die Gläubigen ausgeteilt. Am Karsamstag, dem Tag der Grabesruhe Christi, finden keine Gottesdienste statt. Auf den Altären stehen weder Kerzen, Blumen noch Schmuck.

am (MBN)

Die Karwoche (Woche der Trauer) ist der Höhepunkt der österlichen Bußzeit in der katholischen Kirche. Sie wird auch Heilige Woche genannt. Erster Tag der Karwoche ist der Palmsonntag, an dem an den Einzug Jesu in Jerusalem erinnert wird. Im Neuen Testament wird davon berichtet, dass Jesus auf einem Esel in die Stadt eingezogen ist. Die Bevölkerung sah in ihm den Messias, dem sie jubelnd zurief („Hosanna!“). Die katholischen Christen feiern diesen Tag in ihren Gemeinden mit einer Palmprozession, die bereits im 11. und 12. Jahrhundert in vielen Teilen des Abendlandes Tradition war.

Die Liturgie des Palmsonntags beginnt mit einer Palmweihe – im deutschsprachigen Raum werden zumeist Buchsbaumzweige oder Büschel von Weidenkätzchen verwandt. Nach der Segnung der Palmzweige beginnt die Prozession. Im anschließenden Gottesdienst wird erstmals in der Karwoche vom Leiden und Sterben Jesu erzählt. Die Gottesdienstbesucher hören die Passionsgeschichte nach Matthäus, Markus oder Lukas, die so genannten synoptischen Passionsberichte. Der Passionsbericht nach Johannes ist für den Karfreitag vorgesehen.

Dem Leiden und Sterben Jesu gedenken die Christen an Gründonnerstag und Karfreitag; die beiden

Eine Katechese ist eine Glaubensunterweisung, bei der die elementaren Inhalte der christlichen Lehre und Lebensweise vermittelt werden. Die Katechese erfolgt im persönlichen Kontakt und hat im Gegensatz zur Predigt eine dialogische Struktur. Sie soll zur Mitfeier des Glaubens und Mitgestaltung des Lebens in der Kirche befähigen.

Katechesen spielen beispielsweise in der Vorbereitung auf die Sakramente bei Kindern und Jugendlichen, wie etwa Kommunion und Firmung, eine wichtige Rolle, ebenso in der Erstverkündigung des Glaubens. Bereits ab dem zweiten Jahrhundert sind in der Kirche Katechesen zur Taufvorbereitung von Erwachsenen in Form eines dreijährigen Taufkatechumenats belegt. Das Wort Katechese kommt vom Griechischen „katechein“ - mitteilen, mündlich unterweisen.

tob (MBN)

Der Katholikenrat ist das höchste Laiengremium in der Diözese Mainz. Der Rat versteht sich als „das Organ des Laienapostolates im Sinne des Konzilsdekretes über das Apostolat der Laien“, wie es in der Präambel seines Statutes heißt. Mitglieder des Gremiums sind Laienvertreter aus den 20 Dekanaten, den katholischen Verbänden und aus dem Beirat von Katholiken anderer Muttersprache im Bistum Mainz. Das Gremium tagt in der Regel zweimal im Jahr und hat derzeit rund 70 Mitglieder.

am (MBN)

Der Begriff Kirchenjahr bezeichnet den Jahreskreis der kirchlichen Feste. Die einzelnen Feste erinnern an Gottes Handeln in Jesus Christus: Sie sind zum einen Gedächtnisfeiern an das Erlösungshandeln von Christus, zum anderen aber auch Verheißungstage auf die zukünftige Vollendung des Heils hin. Das Kirchenjahr beginnt mit dem ersten Adventssonntag. Es gliedert sich in die Advents- und Weihnachtszeit, die Fasten- und Osterzeit, die bis Pfingsten reicht, und den sich anschließenden Jahreskreis, der nicht mehr durch besondere Festzeiten geprägt ist. Das Kirchenjahr endet mit dem Christkönigssonntag, eine Woche vor dem ersten Advent. Ostern ist das höchste Fest des Kirchenjahres. In seiner heutigen Form wurde der Festkalender des Kirchenjahres für die Katholische Kirche im Jahr 1969 im Anschluss an die durch das Zweite Vatikanische Konzil eingeleitete Liturgiereform festgelegt.

Die religiösen Feiern sind eine Form von Kommunikation und Begegnung mit Gott. Sie sind Bestätigung und Erneuerung der Glaubensgemeinschaft. Darüber hinaus geben sie dem menschlichen Leben im Jahreslauf Rhythmus und Struktur. Sie unterbrechen den Alltag der Menschen. Unabhängig von den Festen des Kirchenjahres gedenkt die Kirche an jedem Tag bestimmter Märtyrer und Heiliger. Die Gedenktage im Heiligenkalender orientieren sich am Todestag des Heiligen.

Zunächst wurden von der christlichen Gemeinde nur der Sonntag und das Osterfest gefeiert. Ab dem vierten und fünften Jahrhundert wurde die Osterzeit mit vorangehender Karwoche und dem sich anschließenden Festkreis bis Pfingsten ausgestaltet. Die Weihnachtszeit mit dem vorangehenden Advent entstand in der Zeit vom vierten bis zum sechsten Jahrhundert. Im Mittelalter kamen weitere Feste hinzu.

Die Grundlage für eine heutige Theologie des Kirchenjahres hat das Zweite Vatikanische Konzil mit der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ von 4. Dezember 1963 gelegt. Dort heißt es: „Im Kreislauf des Jahres entfaltet sie (die Kirche, d. Red.) das ganze Mysterium Christi von der Menschwerdung und Geburt bis zur Himmelfahrt, zum Pfingsttag und zur Erwartung der seligen Hoffnung und der Ankunft des Herrn. Indem sie die Mysterien der Erlösung feiert, erschließt sie die Reichtümer der Machterweise und der Verdienste ihres Herrn, so dass sie jederzeit gewissermaßen gegenwärtig gemacht werden und die Gläubigen mit ihnen in Berührung kommen und mit der Gnade des Heiles erfüllt werden.“ (SC 102)

Den Mittelpunkt des christlichen Lebens bildet der Sonntag. Er ist als wöchentlich wiederkehrendes „kleines Osterfest“, an dem die Auferstehung Jesu gefeiert wird, das tragende Element aller Festtage im Kirchenjahr. Die Sonntagsfeier hat ihren Ursprung in der Auferstehung Jesu „am ersten Tag der Woche“ (Mk 16,2). Die jüdische Sieben-Tage-Woche, die mit dem Sabbat endet, wurde von den Christen beibehalten. Sie versammelten sich jedoch nicht am Sabbat, sondern am ersten Tag der Woche. Ab dem zweiten Jahrhundert kam es zu einer theologischen Identifikation des Sonntages mit dem alttestamentlichen Sabbat. Der jüdische Sabbat hat seinen Ursprung im biblischen Schöpfungsbericht („am siebten Tage ruhte Gott“, Gen 2,2). Kaiser Konstantin der Große hat den Sonntag im Jahr 321 zum öffentlichen Ruhetag erklärt.

In „Sacrosanctum Concilium“ heißt es zum Sonntag: „An diesem Tag müssen die Christgläubigen zusammenkommen, um das Wort Gottes zu hören, an der Eucharistiefeier teilzunehmen und so des Leidens, der Auferstehung und der Herrlichkeit des Herrn Jesus zu gedenken und Gott dankzusagen, der sie ‚wiedergeboren hat zu lebendiger Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten’ (1 Petr 1,3). Deshalb ist der Herrentag der Ur-Feiertag, den man der Frömmigkeit der Gläubigen eindringlich vor Augen stellen soll, auf dass er auch ein Tag der Freude und der Muße werde.“ (SC 106)

tob (MBN)

Das Kolpingwerk Deutschland ist in 27 Diözesanverbänden mit rund 2.800 örtlichen Kolpingsfamilien organisiert. Ihm gehören bundesweit mehr als 275.000 Mitglieder an. Das Kolpingwerk bezeichnet sich selbst als eine „von Adolph Kolping (1813-1865) gegründete und geprägte katholische familienhafte und lebensbegleitende Bildungs- und Aktionsgemeinschaft“.

Im Bistum Mainz zählt das Kolpingwerk rund 6.300 Mitglieder in 77 Ortsgruppen. Weltweit gehören dem Kolpingwerk in 57 Ländern zurzeit etwa 5.000 Kolpingsfamilien mit rund 500.000 Mitgliedern an.

Hinweis: Kolpingwerk Diözesanverband Mainz, Luisenstraße 53, 63067 Offenbach, Tel.: 069/8297540, Fax: 069/82975411, E-Mail: kdvmzSymbol für den elektronischen Schriftverkehrt-online.de, Internet: http://www.kolping-dvmainz.de

am (MBN) 

Die Legende zur Entstehung der Kreuzwallfahrt in Hanau-Steinheim hat Pater Aloysius Moehrlein 1747 in seinem Buch „Verehrung des wunderthätigen Kreuzbildes unseres Heiland Jesu Christi zu Niedersteinheim" überliefert. Der Seligenstädter Mönch, der Pfarrer in Steinheim war, berichtet darin, dass am 3. Mai 1309 - dem Fest der Kreuzauffindung - eine Wasserleiche im Main bei Steinheim entdeckt wurde. Drei Mal hätten die Steinheimer versucht, die Leiche wieder in den Fluss zu stoßen, doch jedes Mal sei sie wieder ans Ufer gespült worden. Da hätten sich die Steinheimer entschlossen, den unbekannten Leichnam auf dem alten Friedhof in der Nähe der Kirche St. Nikolaus zu beerdigen. Beim Ausheben des Grabes soll der Christuskorpus entdeckt worden sei, der bis heute in der Kreuzkapelle verehrt wird. Wallfahrtstage sind der Sonntag in der Oktav des Festes Kreuzauffindung (3. Mai) und der Sonntag in der Oktav von Kreuzerhöhung (14. September).

Hinweis: Weitere Informationen im Internet unter http://www.kreuzwallfahrt.de/

tob (MBN)

Kreuzweg

Ein Kreuzweg ist eine Andachtsform, bei der die Gläubigen den Leidensweg Jesu von der Verurteilung bis zu Tod und Begräbnis betend nachvollziehen. Sie wird insbesondere in der Fastenzeit vor Ostern begangen. Der Kreuzweg hat 14 Stationen, entsprechend der Kreuzwegtradition an den festgelegten historischen Stätten in Jerusalem, die im 14. Jahrhundert aufkam. Seit dem 15. Jahrhundert wurden Kreuzwege auch in Europa nachgebildet. Etwa ab dem Jahr 1700 entwickelte sich die Tradition, in Kirchen Kreuzwegbilder aufzuhängen. Bei Kreuzwegandachten geht der Priester in der Kirche die einzelnen Stationen ab und betet dabei jeweils einen Text. Der Kreuzweg wird aber auch von Gläubigen allein gebetet.

tob (MBN)

L M N O P Q R S T U V W X Y Z

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In den katholischen Kirchen stehen Krippen und Tannenbäume traditionell bis zum 2. Februar, dem Fest der Darstellung des Herrn. Das Fest wird 40 Tage nach Weihnachten (25. Dezember) gefeiert. Zwar gehört das Fest nicht zum Weihnachtsfestkreis, ist aber darauf hingeordnet. Seinen Ursprung hat das Fest in der Erzählung aus dem Lukas-Evangelium (Lk 2,22-40): Entsprechend der alttestamentlichen Bestimmungen brachten Maria und Josef ihren Sohn Jesus in den Tempel nach Jerusalem, um das Kind Gott zu weihen. Der erstgeborene Sohn wurde als Eigentum des Herrn betrachtet und musste durch ein Geldopfer ausgelöst werden. Außerdem galten Frauen vierzig Tage lang nach der Geburt eines Jungen als unrein. Eine Reinigung konnte laut Gesetz erst durch ein Brandopfer im Tempel nach Ablauf dieser Zeit erfolgen.

Bis zur Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurde das Fest vor allem als Marienfest verstanden. Bekannt war es unter den Namen Mariä Reinigung und Mariä Lichtmess. Die Bezeichnung Mariä Lichtmess bzw. Lichtmess geht auf die mit dem Fest verbundene Kerzenweihe und Lichterprozession zurück und ist auch heute an vielen Orten noch gebräuchlicher als die Bezeichnung „Darstellung des Herrn“. Erste Hinweise auf die Feier des Festes sind für das fünfte Jahrhundert aus Jerusalem bezeugt. In Rom wurde das Fest ab dem siebten Jahrhundert gefeiert. Die Kerzenweihe entstand im zehnten Jahrhundert in Gallien.

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Die Wallfahrt zur Schmerzhaften Muttergottes auf der Liebfrauenheide im Wald bei Klein-Krotzenburg ist im 17. Jahrhundert entstanden. Aus dieser Zeit stammt auch das Gnadenbild, eine holzgeschnitzte Pietà (datiert um 1620), die in der Pfarrkirche in Klein-Krotzenburg aufbewahrt wird und bei den Wallfahrten in einer Prozession zur Kapelle gebracht wird. Dieses Marienbild war während des 30-jährigen Krieges (1618-1648) in einem hohlen Baum versteckt worden. Der Fund durch Hirten erregte damals großes Aufsehen. 1736 wurde am Fundort eine Kapelle errichtet und der Schmerzhaften Muttergottes geweiht.

Durch das Aufblühen der Wallfahrt auf der Liebfrauenheide fürchtete der Dieburger Pfarrer im 18. Jahrhundert um das Interesse an der Dieburger Wallfahrt. Er wandte sich daher an den Mainzer Erzbischof, der eine Untersuchungskommission einsetzte und die Wallfahrt 1756 „wegen eingetretener Missstände“ verbot. Die Kapelle wurde abgerissen und das Gnadenbild in die Pfarrkirche von Klein-Krotzenburg gebracht, wo die Wallfahrt einen neuen Aufschwung fand. Mit der Säkularisation 1803 brach sie zunächst ganz ab.

Erst durch Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler wurde die Wallfahrt wiederbelebt. Er ließ 1866 den Grundstein zur heutigen Kapelle legen. Am 25. Juli 1869, dem 19. Jahrestag seiner Bischofsweihe, hielt er dort eine seiner berühmten Predigten zur sozialen Frage über das Verhältnis der Arbeiterwelt zu Religion und Christentum. Zu den Hauptwallfahrtstagen auf der Liebfrauenheide gehört neben dem 2. Juli (Mariä Heimsuchung) und dem 15. August (Mariä Himmelfahrt) der Sonntag nach dem Fest Mariä Schmerzen (15. September). Von Mai bis Oktober findet jeweils am 13. des Monats eine Fatima-Wallfahrt statt.

Hinweis: Weitere Informationen beim Katholischen Pfarramt St. Nikolaus, Kirchstraße 10, 63512 Hainburg, Tel.: 06182/4320, Fax: 06182/68650, E-Mail: pfarramtSymbol für den elektronischen Schriftverkehrst-nikolaus-hainburg.de, Internet: http://www.st-nikolaus-hainburg.de

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In den katholischen Kirchen stehen Krippen und Tannenbäume traditionell bis zum 2. Februar, dem Fest der Darstellung des Herrn. Das Fest wird 40 Tage nach Weihnachten (25. Dezember) gefeiert. Zwar gehört das Fest nicht zum Weihnachtsfestkreis, ist aber darauf hingeordnet. Seinen Ursprung hat das Fest in der Erzählung aus dem Lukas-Evangelium (Lk 2,22-40): Entsprechend der alttestamentlichen Bestimmungen brachten Maria und Josef ihren Sohn Jesus in den Tempel nach Jerusalem, um das Kind Gott zu weihen. Der erstgeborene Sohn wurde als Eigentum des Herrn betrachtet und musste durch ein Geldopfer ausgelöst werden. Außerdem galten Frauen vierzig Tage lang nach der Geburt eines Jungen als unrein. Eine Reinigung konnte laut Gesetz erst durch ein Brandopfer im Tempel nach Ablauf dieser Zeit erfolgen.

Bis zur Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurde das Fest vor allem als Marienfest verstanden. Bekannt war es unter den Namen Mariä Reinigung und Mariä Lichtmess. Die Bezeichnung Mariä Lichtmess bzw. Lichtmess geht auf die mit dem Fest verbundene Kerzenweihe und Lichterprozession zurück und ist auch heute an vielen Orten noch gebräuchlicher als die Bezeichnung „Darstellung des Herrn“. Erste Hinweise auf die Feier des Festes sind für das fünfte Jahrhundert aus Jerusalem bezeugt. In Rom wurde das Fest ab dem siebten Jahrhundert gefeiert. Die Kerzenweihe entstand im zehnten Jahrhundert in Gallien.

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Das Fest Mariä Geburt am 8. September ist eines der ältesten Marienfeste. Das Fest feiert Marias Geburt vor allem mit Blick auf ihre Gottesmutterschaft. Sein Ursprung liegt wahrscheinlich im Weihefest einer Marienkirche in Jerusalem im fünften Jahrhundert. Diese soll in der Nähe des Geburtshauses von Maria gelegen haben. Die spätere Annakirche in Jerusalem hat diese Tradition übernommen. In Rom ist das Fest ab dem siebten Jahrhundert nachweisbar. Vom Termin der Geburt Mariens her - der sicher nicht historisch ist - wurde auch das Datum ihrer Empfängnis am 8. Dezember (Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria) festgesetzt.

Mariä Geburt ist eines von zwei Marienfesten in der Katholischen Kirche neben Mariä Heimsuchung (31. Mai/am 2. Juli in Deutschland). Daneben gibt es drei Hochfeste und acht Gedenktage zu Ehren Marias. Insgesamt verzeichnet der römische Festkalender nur noch zwei weitere Geburtsfeste: Jesus am 25. Dezember und Johannes der Täufer am 24. Juni.

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Am 11. November gedenken die Katholiken des heiligen Martin (Martinus). Die nach ihm benannten Umzüge erinnern an die Legende, wonach Martin noch als römischer Soldat seinen Mantel mit einem frierenden Bettler geteilt haben soll – erst später wurde er Bischof von Tours. Martin wird – so beispielsweise auch der Dachreiter des Mainzer Doms – meist hoch zu Pferd bei der Mantelteilung dargestellt. Im Bistum Mainz sind 22 Kirchen dem heiligen Martin geweiht, neben dem Mainzer Dom unter anderen die Basilika in Bingen.

Martin wurde um das Jahr 316 in der Stadt Sabrina geboren, die heute in Ungarn liegt. Der Sohn eines römischen Tribuns trat auf Wunsch seines Vaters in die römische Armee ein. Nach seiner Bekehrung ließ sich Martin im Alter von 18 Jahren taufen, quittierte seinen Dienst und wurde zunächst Missionar. Seit 371 war er Bischof von Tours und widmete sich der Mission der noch weitegehend heidnischen ländlichen Gebiete. Er starb am 8. November 397 auf einer Seelsorgereise. Sein Grab in Tours galt als fränkisches Nationalheiligtum. Sein Mantel wurde als so genannte „Reichskleinodie“ verehrt und auf Feldzügen mitgeführt. Sie wurde in einem besonderen kleinen, dem Gottesdienst geweihten Raum aufbewahrt, der danach Kapelle (von lateinisch „cappa“, zu deutsch „Mantel“) genannt wurde. Der Kult um den heiligen Martin breitete sich rasch in Liturgie und Volksfrömmigkeit aus. Martin war einer der ersten Nichtmärtyrer, der als Heiliger verehrt wurde.

Zumeist am Vorabend des 11. November ziehen Kinder mit häufig selbst gebastelten Laternen zu einem Martinsfeuer. Sie werden dabei von einem Reiter begleitet, der, mit römischen Helm und Purpurmantel bekleidet, an den Soldaten Martin und dessen gute Tat erinnern soll. Die Martinsgans erinnert an die Legende, nach der sich der Heilige in einem Gänsestall versteckt haben soll, um seiner Wahl als Bischof zu entgehen. Die schnatternden Tiere verrieten ihn jedoch.

Hinweis: Weitere Informationen zum heiligen Martin sowie zu den Bräuchen rund um das Martinsfest auch im Internet unter http://www.heiliger.martin.de  

am (MBN)

Der Mainzer Dom ist als Bischofskirche der geistliche Mittelpunkt des Bistums Mainz mit seinen rund 790.000 Katholiken. Seit über 1.000 Jahren versammeln sich dort die Gläubigen der Stadt und der gesamten Diözese mit dem Mainzer Bischof und dem Domkapitel, um Zeugnis zu geben für ihren Glauben. Im Dom finden unter anderem die Weihen von Bischöfen, Priestern und Diakonen statt, ebenso die Beauftragung von Religionslehrerinnen und -lehrern sowie die Sendung von Pastoral- und Gemeindereferenten. Darüber hinaus werden im Dom auch geistliche Konzerte und öffentliche Vorträge veranstaltet. Zudem ist der Mainzer Dom Grabstätte der Mainzer Bischöfe und Erzbischöfe.

Unter Erzbischof Willigis (975-1011) wurde bald nach dessen Amtsantritt im Jahr 975 mit dem Bau des Mainzer Domes begonnen. Vorbild für den Bau war Alt-St. Peter in Rom. Nachdem der Dom fertig gestellt war, wurde er am 29. bzw. am 30. August 1009 durch einen Brand vernichtet. Der Fertigstellung dieses Baus wird beim diesjährigen Domjubiläum „1.000 Jahre Mainzer Willigis-Dom" gedacht. Es ist allerdings nicht eindeutig überliefert, ob der Dom vor dem Niederbrennen bereits eingeweiht war oder nicht. Erzbischof Bardo (1031-1051), der dritte Nachfolger von Erzbischof Willigis, vollendete den Wiederaufbau des Mainzer Domes und weihte ihn am 10. November 1036 ein. Von diesem Willigis-Bardo-Dom steht überirdisch nur noch wenig Mauerwerk. Erhalten geblieben sind aus der Zeit von Willigis die beiden Bronzetüren des Marktportals. Insgesamt wurde der Dom sieben Mal durch Brände und Kriege beschädigt - zuletzt 1942 bei der Bombardierung der Stadt Mainz.

Auch der heutige Dom ist im Wesentlichen über dem Grundriss des Willigis-Doms gebaut, wurde aber mehrfach um- und angebaut. Ab 1190 erfolgten beispielsweise umfangreiche Baumaßnahmen am Mainzer Dom, in deren Rahmen unter anderem das Querhaus neu gebaut und der Westchor erneuert wurde; auch der Kapitelsaal, die so genannte „Memorie", wurde erneuert. 1793 wird der Dom bei der Rückeroberung der Stadt Mainz nach französischer Besatzung stark beschädigt. Von 1797 bis 1803 wird er nicht als Kirche genutzt und soll sogar abgerissen werden. Nach der Rückgabe des Doms an das Bistum Mainz wird im 19. und 20. Jahrhundert am Mainzer Dom sehr viel gebaut, um ihn zu erhalten und zu sichern. In diese Zeit fällt beispielsweise die Ausmalung des Innern (1859-1864), der Bau eines neuromanischen östlichen Vierungsturmes und die Rekonstruktion der Ostkrypta (1870-1879) sowie die Erneuerung der Fundamente (1913-1929).

Markant am Mainzer Dom ist die aus sechs Türmen bestehende Silhouette aus zwei achteckigen Mitteltürmen und vier kleineren Treppentürmen. Diese Anordnung entspricht der aus karolingischer Zeit übernommenen Doppelchoranlage und ist ein gemeinsames Erkennungszeichen der Nachbardome in Mainz, Speyer und Worms. Der Mainzer Dom ist insgesamt 116 Meter lang. Das Mittelschiff ist 53 Meter lang, 13,6 Meter breit und 28 Meter hoch. Die Westkuppel hat innen eine Höhe von 43 Metern, der Westturm eine Höhe von 83,5 Meter; die östlichen Treppentürme erreichen 55 Meter. Patrone des Mainzer Domes sind der heilige Martinus und der heilige Stephanus.

Über den Kreuzgang, der bis heute als Friedhof für die Mitglieder des Domkapitels dient, gelangen die Besucher vom Dom in das Bischöfliche Dom- und Diözesanmuseum, das zweitgrößte seiner Art in Deutschland. Die historischen Räume beherbergen Kunstwerke aus zwei Jahrtausenden. Hinzu kommt die Schatzkammer des Domes, die in der ehemaligen Nikolauskapelle eingerichtet ist. Dem stillen Gebet vorbehalten ist die im Jahr 1137 geweihte Gotthard-Kapelle. Diese doppelgeschossige romanische Anlage diente einst als Palastkapelle des erzbischöflichen Hofes.

Im Vorfeld der 1.000-Jahr-Feier 1975 hatte es bereits große Renovierungsarbeiten am Mainzer Dom gegeben. Seit Herbst 2000 sind umfassende Sanierungsmaßnahmen zur langfristigen denkmalpflegerischen Substanzerhaltung des Mainzer Doms im Gange. Der 1999 gegründete Dombauverein Mainz e.V. unterstützt einzelne Renovierungsprojekte gezielt mit Spendengeldern. Im Januar 2004 wurde überdies die Stiftung Hoher Dom zu Mainz gegründet. Ihr Ziel ist es unter anderem, langfristig den Erhalt des Mainzer Domes zu sichern.

Hinweise:

  • Informationen über den Mainzer Dom, die Gottesdienst- und Öffnungszeiten und das Domjubiläum „1.000 Jahre Mainzer Willigis-Dom" im Internet unter www.mainzer-dom.de
  • Stiftung Hoher Dom zu Mainz, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz - Geschäftsstelle: Bettina Kolbe M.A., Tel.: 06131/253-108, Fax: 06131/253-113, Internet: www.bistum-mainz.de/stiftungen
  • Dombauverein Mainz e.V., Domstraße 10, 55116 Mainz, Tel.: 06131/253-413, Fax: 06131/223-797, Internet: www.dombauverein-mainz.de  

Literaturhinweise:

  • Arens, Fritz: Der Dom zu Mainz. Neu bearbeitet und ergänzt von Günther
    Binding, 159 Seiten. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1998.
    ISBN: 3-534-13729-9
  • Nichtweiß, Barbara (Hrsg.): Lebendiger Dom. St. Martin zu Mainz in Geschichte und Gegenwart, 141 Seiten. Verlag Philipp von Zabern Mainz 1998.
    ISBN: 3-8053-2508-8
  • Führer „Dom St. Martin Mainz", 49 Seiten. Verlag Schnell und Steiner Regensburg 2002. ISBN: 3-7954-4380-6

am (MBN)

Das „Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel“ - kurz Mariä Himmelfahrt - am 15. August ist eines von drei Hochfesten zu Ehren Mariens. Daneben gibt es das „Hochfest der Gottesmutter Maria“ am 1. Januar und das „Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria“ am 8. Dezember. Die Aussage des Festes, dass Maria am Ende ihres Lebens mit Leib und Seele in die Herrlichkeit Gottes aufgenommen wurde, ist eine der vier Grundaussagen des katholischen Marienbildes. Die anderen drei betreffen Maria als Gottesmutter, als Jungfrau und als unbefleckt Empfangene. Im Sinne von „Entschlafung“ (lat.: dormitio) kennt die Ostkirche das Fest seit dem sechsten Jahrhundert. Seit dem achten Jahrhundert wird es in der Westkirche als Fest der Aufnahme in den Himmel gefeiert.

Papst Pius XII. hat die Glaubensüberzeugung von der Aufnahme Mariens in den Himmel am 1. November 1950 in der Apostolischen Konstitution „Munificentissimus Deus“ als Dogma verkündet. Dort heißt es: „Es ist von Gott geoffenbarte Glaubenslehre, dass die Unbefleckte Gottesmutter und immerwährende Jungfrau Maria nach Vollendung des irdischen Lebenslaufes mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen wurde.“ Bereits im 19. Jahrhundert hatten sich die Petitionen von Gläubigen an den Papst gehäuft, den Glauben an Marias vollkommene Vollendung zu dogmatisieren. Am 1. Mai 1946 hatte Pius XII. alle Bischöfe um ihr Votum dazu gebeten.

Das Fest will den Gläubigen Maria als Zeichen der Hoffnung und des Trostes vor Augen führen, wie es in der Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“ des Zweiten Vatikanischen Konzils aus dem Jahr 1964 zum Ausdruck kommt: „Wie die Mutter Jesu, im Himmel schon mit Leib und Seele verherrlicht, Bild und Anbeginn der in der kommenden Weltzeit zu vollendenden Kirche ist, so leuchtet sie auch hier auf Erden in der Zwischenzeit bis zur Ankunft des Tages des Herrn als Zeichen der sicheren Hoffnung und des Trostes dem wandernden Gottesvolk voran.“ (Lumen Gentium 68) Im Katechismus der Katholischen Kirche (966) heißt es zu dem Dogma: „Die Aufnahme der heiligen Jungfrau ist eine einzigartige Teilhabe an der Auferstehung ihres Sohnes und eine Vorwegnahme der Auferstehung der anderen Christen.“

Für das Verständnis des Festes ist es wichtig, sich die Intention von Papst Pius XII. zu vergegenwärtigen, wonach der Definitionsakt „zur Ehre des allmächtigen Gottes“, „zur Ehre seines Sohnes“, „zur Vermehrung der Herrlichkeiten seiner erhabenen Mutter und zur Freude und Begeisterung der ganzen Kirche“ beitragen solle. Außerdem ist mit der Verkündigung dieses Dogmas keine strittige Glaubensfrage - wie sonst bei fast allen Dogmen - entschieden worden.

In vielen Gegenden finden an Mariä Himmelfahrt Prozessionen und Wallfahrten statt, im Bistum Mainz unter anderem in Dieburg, Klein-Krotzenburg, Lichtenklingen und Pfaffen-Schwabenheim. Ein auch im Bistum Mainz häufiger Brauch ist die Kräuterweihe, die etwa seit dem zehnten Jahrhundert mit dem Fest verbunden ist. Dabei werden Kräuter und Feldblumen gesammelt, die dann als Zeichen für die durch Gott geschenkte Heilkraft und Schönheit der Natur gesegnet werden. Mariä Himmelfahrt ist nur im Saarland sowie in Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gesetzlicher Feiertag.

tob (MBN)

Die Martinus-Bibliothek - Wissenschaftliche Diözesanbibliothek Mainz - ist eine für jeden zugängliche theologisch-geisteswissenschaftliche Bibliothek. Mit einem Bestand von rund 300.000 Bänden und etwa 200 laufenden Zeitschriften ist sie eine der großen wissenschaftlich-theologischen Spezialbibliotheken Deutschlands. Der Schwerpunkt der Bestände liegt in den Bereichen Theologie, Philosophie, Quelleneditionen und Kirchengeschichte, insbesondere des Mainzer Raumes. Hinzu kommt ein großer Altbestand, sowie rund 900 Inkunabeln und 120 Handschriften. Außerdem bietet die Einrichtung eine Präsenzbibliothek zum Mainzer Dom und die „Schlossersche Bibliothek“ mit Originalausgaben vor allem der deutschen Literatur des 16. bis 19. Jahrhunderts.

Die Diözesanbibliothek wendet sich mit ihrem Angebot in besonderer Weise an Theologie-Studenten und pastorale Mitarbeiter, aber auch an alle philosophisch-theologisch Interessierten. Mit ihren Beständen ist sie ebenso eine wertvolle Fundgrube für Historiker und Germanisten. Der Lesesaal der Martinus-Bibliothek bietet 20 Arbeitsplätze. Darüber hinaus helfen und beraten die Mitarbeiter bei der Literatursuche und der Besorgung von in Mainz nicht verfügbaren Büchern.

Seit 1968 ist die Martinus Bibliothek im Arnsburger Hof in der Mainzer Grebenstraße untergebracht. Damals wurde der Bestand auch öffentlich zugänglich gemacht. Seit dem Jahr 2000 trägt sie als theologische Zentralbibliothek des Bistums den Namen „Martinus-Bibliothek“ - nach dem Mainzer Diözesanpatron Martin von Tours. Errichtet wurde die Bibliothek 1662 durch Kurfürst Johann Philipp von Schönborn für das Mainzer Priesterseminar. Die Martinus-Bibliothek ist damit die älteste Bibliothek in Mainz, die ununterbrochen bis heute ihre ursprüngliche Funktion erfüllt.

Hinweis: Martinus-Bibliothek - Wissenschaftliche Diözesanbibliothek Mainz - Grebenstraße 8 (Eingang), Augustinerstraße 34 (Post), 55116 Mainz, Tel.: 06131/266-222, Fax: 06131/266-387, E-Mail: martinus.bibliothekSymbol für den elektronischen Schriftverkehrbistum-mainz.de, Internet: http://www.bistum-mainz.de/martinus-bibliothek - Öffnungszeiten: montags bis freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr

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In der Martinus-Medaille bleibt die Erinnerung an den heiligen Martin lebendig. Der heilige Martin ist der Patron des Bistums Mainz und des Mainzer Domes. Die silberne Medaille ist die höchste Auszeichnung des Bistums Mainz für ehrenamtliches Engagement. Sie zeigt auf der einen Seite den Westbau des Mainzer Domes, auf der anderen Seite ist eine Abbildung des heiligen Martin mit dem Bettler zu sehen, die der Chormantelschließe des Grabmals von Adalbert von Sachsen im Mainzer Dom nachempfunden ist. In der Regel überreicht der Generalvikar der Diözese die Auszeichnung im Namen des Bischofs.

am (MBN)

Ministranten (auch Messdiener) sind zumeist Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, die dem Priester bei der Messfeier oder anderen gottesdienstlichen Feiern zur Hand gehen. Seit der Liturgiereform gilt der Ministrantendienst als ein Laiendienst. Die Ministranten versehen ihren Dienst dabei stellvertretend für die Gemeinde. Sie tragen einen Talar und ein Rochett (ein gefaltetes und manchmal verziertes weißes Leinengewand) oder eine Kutte. Das Wort „Ministrant“ stammt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt „der Dienende“. Im Bistum Mainz leisten über 10.000 Mädchen und Jungen Dienst als Ministrantin bzw. Ministrant; in Deutschland sind es mehr als 300.000.

Der Ministrantendienst beginnt für Mädchen und Jungen in der Regel nach der Erstkommunion und dauert bis zum Ende der Schulzeit. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es aber nicht. In einer normalen Sonntagsmesse dienen meist zwei bis vier Ministrantinnen und Ministranten, in einem feierlichen Gottesdienst (zum Beispiel an Weihnachten oder in der Osternacht) können es weit mehr sein. Ministranten halten beispielsweise bei Gebeten dem Priester das Messbuch, bereiten den Altar und bringen für die Eucharistiefeier die Gaben und Brot und Wein herbei; nach der Kommunionausteilung räumen sie den Altar wieder ab. Außerdem gestalten sie Gottesdienste festlicher: Sie schwenken das Weihrauchfass, tragen Kerzenleuchter oder ein Vortragekreuz beim Einzug bzw. Auszug.

Ministranten werden meist in Gruppen von erfahrenen Ministranten oder einem Priester auf ihren Dienst vorbereitet. In der „Konstitution über die Heilige Liturgie“ des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) heißt es unter anderem über den Dienst der Ministranten: „Auch die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre vollziehen einen wahrhaft liturgischen Dienst. Deswegen sollen sie ihre Aufgabe in aufrechter Frömmigkeit und in einer Ordnung erfüllen, wie sie einem solchen Dienst ziemt und wie das Volk mit Recht von ihnen verlangt. Deshalb muss man sie, jeder nach seiner Weise, sorgfältig in den Geist der Liturgie einführen und unterweisen, auf dass sie sich in rechter Art und Ordnung ihrer Aufgabe unterziehen.“

Der Dienst des Ministranten in seiner heutigen Form hat sich erst nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil herausgebildet. Ursprünglich wurden die Hilfsdienste am Altar von jungen Klerikern (Akolythen) mit so genannten „niederen Weihen“ verrichtet. Später durften auch nicht geweihte Jungen und junge Männer die Handreichungen versehen und die wichtige Rolle des „Antwortgebers“ bei den liturgischen Formeln übernehmen. Erst 1992 hat der Vatikan offiziell den Ortsbischöfen die Möglichkeit eingeräumt, weibliche Messdienerinnen zuzulassen. In Italien, wo Messdiener weiterhin als „chierichetti“ (kleine Kleriker) bezeichnet werden, kamen Mädchen am Altar erst in den vergangenen Jahren in einigen Bistümern zum Zuge.

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Der Mainzer Bischof, Wilhelm Emmanuel von Ketteler, hat das St. Marienhaus am 24. August 1856 als Waisenhaus der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung eingeweiht. 1941 wurde das Haus in eine Tuberkuloseheilanstalt umgewandelt. Ab 1959 wurde das St. Marienhaus als Altersheim genutzt. Ende 1992 haben die Barmherzigen Schwestern von Alma die Einrichtung übernommen und einen geistlichen Ort für Priester, Ordensangehörige und die Menschen im Odenwald geschaffen.

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Die Initiative „Netzwerk Leben“ war im Januar 2001 nach dem Ausstieg der Katholischen Kirche in Deutschland aus der Schwangerenkonfliktberatung mit Beratungsnachweis gegründet worden. Ihr Ziel ist, über die konkrete Schwangerschaftsberatung von Caritas und dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hinaus das Bewusstsein und das Engagement für den Lebensschutz im Bistum Mainz zu fördern. Zur Umsetzung und in Ergänzung der bereits vorhandenen Strukturen waren im Rahmen einer fünfjährigen Projektphase 8,5 Vollzeitstellen im Bistum eingerichtet worden. Seit Ende der Projektphase im Sommer 2006 wird das Anliegen der Initiative in den vorhandenen Seelsorge- und Caritasstrukturen weitergeführt. In allen 20 Dekanaten des Bistums sind vom Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, jeweils zwei hauptamtliche Mitarbeiter zu Dekanatsbeauftragten für die Initiative ernannt worden und zwar jeweils ein Mitarbeiter aus dem Seelsorgebereich und ein Caritas-Mitarbeiter. Träger der Initiative „Netzwerk Leben“ sind das Bistum Mainz, die Caritasverbände der Diözese und der SkF.

Im Jahr 2001 war auch die „Netzwerk Leben“-Stiftung gegründet worden. Unter dem Dach der Wilhelm Emmanuel von Ketteler-Stiftung hat sie zum Ziel, Projekte zu unterstützen, die Hilfen für Frauen und Familien in Schwangerschaft und Notsituationen leisten. Das Stiftungskapital beträgt derzeit rund 250.000 Euro. Im Verlauf der letzten fünf Jahre sind aus Spenden und den Erträgen der Stiftung insgesamt 94 Projekte mit etwa 95.000 Euro gefördert worden.

Hinweis: Diözesangeschäftsstelle „Netzwerk Leben“, Caritasverband für die Diözese Mainz, Bahnstraße 32, 55128 Mainz, Telefon: 06131/2826-275, Fax: 06131/2826-205, E-Mail: netzwerk-lebenSymbol für den elektronischen Schriftverkehrbistum-mainz.de, Internet: http://www.bistum-mainz.de/netzwerk-leben

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Silvester und Neujahr heißen der letzte und der erste Tag eines jeden Jahres. Der Silvestertag ist kein besonderer kirchlicher Feiertag. Trotzdem werden in vielen katholischen Gemeinden feierliche Jahresschlussgottesdienste gefeiert. Der Name des Silvestertages geht auf Papst Silvester I. zurück, der am 31. Dezember 335 verstarb. Das Fest für Silvester wird schon seit dem fünften Jahrhundert im gesamten christlichen Europa gefeiert. Der Name „Silvester“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „zum Wald gehörend, im Wald lebend“.

Der in Rom geborene Silvester regierte von 314 bis 335. Sein Pontifikat fiel in die Regierungszeit Konstantins I. (306 bis 337), wobei er nahezu ohne Bedeutung für dessen Politik blieb. Seit dem fünften Jahrhundert bildete sich die Legende, dass Silvester Einfluss auf die Bekehrung und Taufe Konstantins gehabt habe. Diese Legende wurde zu einer der Grundlagen der im achten Jahrhundert gefälschten so genannten „Konstantinischen Schenkung“.

Am Neujahrstag, dem Oktavtag von Weihnachten (achter Tag nach Weihnachten), feiert die Katholische Kirche das „Hochfest der Gottesmutter Maria“. Der Neujahrstag ist in ganz Deutschland gesetzlicher Feiertag. Ursprünglich ist der Neujahrstag kein christliches Fest, sondern geht auf die Kalenderreform Julius Cäsars im Jahr 45 v. Chr. zurück. Damals wurde der Jahresbeginn vom 1. März auf den 1. Januar verlegt.

Von Spanien und Gallien ausgehend wurde ab dem sechsten Jahrhundert am Neujahrstag zunehmend das „Fest der Beschneidung des Herrn“ gefeiert. Seit 1969 wird in der katholischen Liturgie der Neujahrstag als Marienfest begangen – nach einer alten römischen Tradition. Gleichzeitig wird im Evangelium des Neujahrstages (Lk 2,16-21) an die Beschneidung und Namensgebung Jesu am achten Tag nach seiner Geburt erinnert. In Lk 2,21 heißt es: „Als acht Tage vorüber waren und das Kind beschnitten werden sollte, gab man ihm den Namen Jesus, den der Engel genannt hatte, noch ehe das Kind im Schoß seiner Mutter empfangen wurde.“

Im Jahr 1967 erklärte Papst Paul VI. den Neujahrstag auch zum Weltfriedenstag, zu dem jedes Jahr ein Papstwort verkündet wird. Der Weltfriedenstag 2006 stand unter dem Motto „In der Wahrheit liegt der Friede“.

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Am 6. Dezember feiern die christlichen Kirchen das Fest des heiligen Nikolaus. Historisch weiß man über den Bischof von Myra – ein Ort an der türkischen Mittelmeerküste – wenig; wahrscheinlich lebte er in der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts. Die Verehrung des Heiligen ist seit dem sechsten Jahrhundert im Osten bekannt, seit der Überführung der Reliquien ins süditalienische Bari 1087 breitete sich seine Verehrung auch im Westen aus.

Nikolaus zählt zu den beliebtesten Heiligen der östlichen und westlichen Kirche. Schon früh wurde er aufgrund seiner Güte verehrt, eine Charaktereigenschaft, die auch für die zahlreichen Legendenberichte kennzeichnend ist. So befreite er drei zu Unrecht verurteilte Offiziere, verhalf drei Mädchen durch eine Geldspende zur Heirat oder rettete ein Schiff aus Seenot. Nikolaus ist daher Patron der Gefangenen, der Kinder, der Seefahrer, aber auch der Bäcker und Schüler. Viele Kirchen sind ihm geweiht, er ist zudem Patron von Städten und Ländern (Russland).

Schon länger als der Martinstag ist der Nikolaustag der Tag der Kinder. Seit dem 14. Jahrhundert feierten Klosterschüler ihren Patron am 6. Dezember mit der Wahl eines Kinderbischofs, der einen Tag lang symbolisch die Rolle des Abtes oder Bischofs einnahm. Bekleidet mit einer Mitra und den Gewändern eines Bischofs besuchte der Kinderbischof die Klosterschule, bestrafte und belohnte Schüler. Als Lohn erhielten die Kinder Süßigkeiten. Bis heute lebt der Brauch fort, Kinder am Nikolaustag zu beschenken. Erst Martin Luther verlegte die Bescherung mit Geschenken vom Nikolaustag auf das Weihnachtsfest. In Holland allerdings ist der 6. Dezember Geschenktag geblieben. Die Gestalt des Knechts Rupprechts, Hans Muff oder Krampus als Schreckensfiguren neben dem gutmütigen Nikolaus gehen auf Geistervorstellungen und Geisterabwehr zurück.

am (MBN)

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Die Orientierte Versammlung ist ein Raumkonzept für Kirchenbauten, das durch seine Anordnung der liturgischen Orte die volle, bewusste und tätige Teilnahme (actuosa participatio) unterstützen will, wie sie vom Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) gefordert wird. Hauptmerkmal der Orientierten Versammlung ist eine Mittelachse, auf der sich Altar, Ambo (Lesepult) und Priestersitz befinden. Um diese Mittelachse herum versammelt sich die Gemeinde. Der Ambo steht dabei an der offenen Seite der Gemeinde gegenüber; der Altar steht in der Mitte der Versammlung. Der Priester richtet sich also bei den Gebeten am Altar zusammen mit der Gemeinde zur offenen Seite des Raumes, in der Regel nach Osten und das Kreuz aus. Bei Lesung und Predigt am Ambo stehen Lektor bzw. Priester der Gemeinde gegenüber.

Die Bonifatius-Kapelle des Mainzer Priesterseminars ist der erste Kirchenraum im Bistum Mainz, bei dem das Raumkonzept der so genannten Orientierten Versammlung umgesetzt wurde. Kardinal Karl Lehmann weihte die Kapelle am 19. Oktober 2008 ein. Entwickelt wurde das Konzept der Orientierten Versammlung von Baudirektor Johannes Krämer, Dezernent für Bau- und Kunstwesen im Bischöflichen Ordinariat.

tob (MBN)

An Ostern feiern die Christen die Auferstehung Christi. Das Osterfest gilt als der Höhepunkt des Kirchenjahres und ist das ritenreichste aller christlichen Feste. Die Botschaft von der Auferstehung ist das Fundament des christlichen Glaubens. Im Erwachsenen-Katechismus heißt es dazu: „Der Glaube an die Auferweckung Jesu ist kein Zusatz zum Glauben, sondern der Inbegriff des Glaubens an Gott, die alles umfassende Macht des Lebens. In der Entscheidung für oder gegen den Osterglauben geht es letztlich darum, ob man meint, aus seinen Möglichkeiten und denen der Welt leben zu können, oder ob man es wagt, sich im Leben und Sterben ganz auf Gott einzulassen, ganz von Gott her und auf ihn hin zu leben.“

In den Evangelien des Neuen Testamentes die Auferstehung nicht beschrieben. Beobachtet hat sie niemand. In der Bibel gibt es jedoch Berichte über das leere Grab, die Verkündigung der Auferstehung durch einen Engel oder darüber, wie der Auferstandene anderen – beispielsweise seinen Jüngern – erschienen ist. So heißt es beispielsweise im Evangelium nach Lukas (Lk 25,1-8): „Am ersten Tag der Woche gingen die Frauen mit den wohlriechenden Salben, die sie zubereitet hatten, in aller Frühe zum Grab. Da sahen sie, dass der Stein vom Grab weggewälzt war; sie gingen hinein, aber den Leichnam Jesu, des Herrn, fanden sie nicht. Während sie ratlos dastanden, traten zwei Männer in leuchtenden Gewändern zu ihnen. Die Frauen erschraken und blickten zu Boden. Die Männer aber sagten zu ihnen: Was sucht ihr den Lebenden bei den Toten? Er ist nicht hier, sondern er ist auferstanden. Erinnert euch an das, was er euch gesagt hat, als er noch in Galiäa war: Der Menschensohn muss den Sündern ausgeliefert und gekreuzigt werden und am dritten Tag auferstehen. Da erinnerten sie sich an seine Worte.“

Seit dem Konzil von Nizäa im Jahre 325 n. Chr. wird das älteste Fest der Christenheit am Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond gefeiert. Gemäß den liturgischen Vorschriften soll die Feier der Osternacht nach der Abenddämmerung und vor dem Morgengrauen beginnen. Der Gottesdienst wird dabei außerhalb des Kirchenraums eröffnet: Auf dem Platz vor der Kirche segnet der Priester ein Feuer, an dem die Osterkerze entzündet wird. Mit dem dreimaligen Ruf „Lumen Christi“ oder „Christus, das Licht“ wird die Osterkerze in die Kirche getragen. Daraufhin werden von der Osterkerze ausgehend die Kerzen aller Gottesdienstteilnehmer entzündet.

Vor der Osterkerze singt der Priester oder der Diakon dann das so genannte „Exsultet“ („Frohlocket“), das große Osterlob. Dem „Exsultet“ folgen Lesungen aus dem Alten Testament und schließlich das Gloria, in das auch die seit Gründonnerstag verstummten Glocken und die Orgel miteinstimmen. In vielen katholischen Pfarrgemeinden finden im Rahmen dieses Gottesdienstes Taufen statt, denn Ostern war der Tauftag bei den frühen Christen. Mit dem Ostersegen am Ende des Gottesdienstes finden die drei österlichen Tage Gründonnerstag, Karfreitag und Ostern ihren Abschluss. Mit der Osternacht beginnt die 50 Tage umfassende Osterzeit, die mit dem Pfingstsonntag endet.

Zentrale Rolle im Brauchtum um das Osterfest spielen die Ostereier. Der bekannteste Brauch ist, bemalte Eier zu verschenken. Das Ei gilt in vielen Kulturen als Symbol für Fruchtbarkeit und neues Leben. Der Osterhase als Eierbringer taucht erst seit dem 17. Jahrhundert auf und stammt wohl aus evangelisch-bürgerlicher Erzähltraditionen.

am (MBN)

P

In der Ewigen Profess bindet sich ein Kandidat für die Aufnahme in einen Orden auf Lebenszeit an seine Gemeinschaft. Diese öffentlich abgelegten Gelübde haben die drei so genannten „Evangelischen Räte" zum Inhalt: Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam. Diese Gelübde werden als Selbstbindung eines Menschen verstanden, der sein Leben ganz von Gott her bestimmen lassen will und daher auf bestimmte menschliche Bindungen wie Besitz, Partnerschaft oder Macht verzichtet.

Vor der lebenslangen Bindung in der Ewigen Profess, die frühestens mit 24 Jahren möglich ist, stehen als Erprobungszeiten ein mindestens einjähriges Noviziat und mindestens drei Jahre der Zeitlichen Profess. Häufig wird im Rahmen der Profess auch ein neuer Name angenommen, der so genannte Ordensname, und eine Ordentracht (Habit) wird überreicht. Während des Noviziates und nach dem Ablauf einer Zeitlichen Profess ist ein Ausscheiden aus der Ordensgemeinschaft ohne Problem möglich, nach der Ewigen Profess muss dies der Papst erlauben.

am (MBN)

Die Karwoche (Woche der Trauer) ist der Höhepunkt der österlichen Bußzeit in der katholischen Kirche. Sie wird auch Heilige Woche genannt. Erster Tag der Karwoche ist der Palmsonntag, an dem an den Einzug Jesu in Jerusalem erinnert wird. Im Neuen Testament wird davon berichtet, dass Jesus auf einem Esel in die Stadt eingezogen ist. Die Bevölkerung sah in ihm den Messias, dem sie jubelnd zurief („Hosanna!“). Die katholischen Christen feiern diesen Tag in ihren Gemeinden mit einer Palmprozession, die bereits im 11. und 12. Jahrhundert in vielen Teilen des Abendlandes Tradition war.

Die Liturgie des Palmsonntags beginnt mit einer Palmweihe – im deutschsprachigen Raum werden zumeist Buchsbaumzweige oder Büschel von Weidenkätzchen verwandt. Nach der Segnung der Palmzweige beginnt die Prozession. Im anschließenden Gottesdienst wird erstmals in der Karwoche vom Leiden und Sterben Jesu erzählt. Die Gottesdienstbesucher hören die Passionsgeschichte nach Matthäus, Markus oder Lukas, die so genannten synoptischen Passionsberichte. Der Passionsbericht nach Johannes ist für den Karfreitag vorgesehen.

Dem Leiden und Sterben Jesu gedenken die Christen an Gründonnerstag und Karfreitag; die beiden Tage sind untrennbar mit Ostern als Fest der Auferstehung verbunden. Die Liturgie dieser so genannten österlichen Tage versteht Leiden, Tod und Auferstehung Jesu als eine Einheit. Im Mittelpunkt der Messe am Gründonnerstag steht das Gedächtnis des Letzten Abendmahls Christi. Seinen Namen verdankt der Gründonnerstag nicht der Farbe Grün, obwohl manche Volksbräuche vorsegen, dass an diesem Tag „Grüne Speisen“ auf dem Tisch stehen. „Grün“ leitet sich wohl von dem althochdeutschen Wort „grinen“ ab – „greinen“, „weinen“, „klagen“.

Die Trauer über das Leiden und Sterben Jesu wird in diesem Gottesdienst dadurch symbolisiert, dass nach dem Gloria Orgel und Glocken bis zur Osternacht schweigen. Eingebunden ist in diesen Gottesdienst oft auch eine Fußwaschung, von der das Neue Testament beim Letzten Abendmahl Jesu erzählt. Am Ende des Gottesdienstes wird die geweihte Hostie in einer Prozession zu einem Seitenaltar gebracht und der Hauptalter abgeräumt. In vielen katholischen Gemeinden findet im Anschluss an den Gottesdienst eine Nachtwache statt.

Die Liturgie des Karfreitags erinnert an das Leiden und Sterben Jesu Christi und wird am Nachmittag zur Stunde der Kreuzigung (in der Regel um 15.00 Uhr) gefeiert. Der Karfreitagsgottesdienst wird als reiner Wortgottesdienst mit Kreuzverehrung und Kommunionausteilung begangen, Orgel und Glocken schweigen an diesem Tag. Das Wort „kar“ stammt aus dem Althochdeutschen und bedeutet „Kummer“.

Im Mittelpunkt der Karfreitagsliturgie steht die Leidensgeschichte Jesu. Bei der Kreuzverehrung wird das seit dem fünften Fastensonntag durch ein Tuch verhüllte Kreuz enthüllt. Dabei wird der Vers gesungen: „Seht das Kreuz, an dem Herr gehangen, das Heil der Welt“. Zur Kommunionfeier werden die bereits am Gründonnerstag geweihten Hostien an die Gläubigen ausgeteilt. Am Karsamstag, dem Tag der Grabesruhe Christi, finden keine Gottesdienste statt. Auf den Altären stehen weder Kerzen, Blumen noch Schmuck.

am (MBN)

Das PWB ist eine Gebetsgemeinschaft für Berufungen von Priestern, Diakonen, Ordensleuten sowie Gemeinde- und Pastoralreferenten, Religionslehrern und Katecheten. Durch Gebet und finanzielle Hilfe unterstützen die Mitglieder das Anliegen um kirchliche und geistliche Berufe. Gegründet wurde das PWB 1926 von Frauen in Freiburg als „Frauenhilfswerk für Priesterberufe". 1941 errichtete dann Papst Pius XII. das „Päpstliche Werk für Priesterberufe". Der Mainzer Bischof Dr. Albert Stohr führte es 1947 im Bistum Mainz ein. Derzeit hat das PWB im Bistum Mainz rund 1.400 Mitglieder, die sich in etwa 30 Gebetsgruppen treffen.

tob (MBN)

Pastoralreferenten sind Diplom-Theologen im pastoralen Dienst der Kirche. Der Beruf steht Männern und Frauen - verheiratet oder unverheiratet - gleichermaßen offen. Grundlage für den Beruf ist der Leitgedanke des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Kirche als Volk Gottes in der dogmatischen Konstitution „Lumen Gentium“ vom 21. November 1964: „Das Apostolat der Laien ist Teilnahme an der Heilssendung der Kirche selbst. Zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung bestellt.“ (Lumen Gentium 33)

Bei der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, der so genannten „Würzburger Synode“ von 1971 bis 1975, wurde dieser Ansatz weitergeführt, und so entstand dieser pastorale Beruf für Laien mit theologischem Hochschulabschluss. Pastoralreferenten ergänzen den Dienst des kirchlichen Amtes, also von Diakonen, Priestern und Bischöfen, mit eigener Kompetenz in bestimmten pastoralen Sachgebieten. Die Beauftragung für ihren Dienst erhalten Pastoralreferenten in einem Sendungsgottesdienst durch den Bischof.

Pastoralreferenten gibt es mittlerweile seit über 25 Jahren. Im Rahmenstatut der Deutschen Bischofskonferenz für Pastoralreferenten/Pastoralreferentinnen aus dem Jahr 1987 heißt es über die Aufgaben der Berufsgruppe: „Spezifische Aufgabe der Pastoralreferenten ist es, mit den Gliedern der Gemeinden nach Wegen zu suchen, wie das Evangelium jeweils in Familie, Kirche und Gesellschaft gemäß den persönlichen und beruflichen Situationen gelebt und bezeugt werden kann. Durch die Begleitung von Einzelnen und die Arbeit mit Gruppen helfen sie, Kirche mit aufzubauen und Lebensbereiche der Gesellschaft mitzugestalten.“ (Kapitel 1, Beruf und kirchliche Stellung)

Im Bistum Mainz sind Pastoralreferenten vor allem in der kategorialen Seelsorge tätig. Einen wichtigen Schwerpunkt stellt dabei der Religionsunterricht an Gymnasien und Berufsschulen sowie die Schulseelsorge dar. Darüber hinaus sind Pastoralreferenten in der Krankenhaus-, Gefängnis-, Hochschul- und Betriebsseelsorge eingesetzt. Ebenso sind sie als Referenten und leitende Mitarbeiter im Bischöflichen Ordinariat oder als Dekanatsreferenten tätig. Nur wenige Pastoralreferenten arbeiten im Bistum Mainz in der Gemeindeseelsorge. In den deutschen Bistümern sind die Arbeitsfelder für Pastoralreferenten sehr unterschiedlich. Zwar sehen die Rahmenstatuten der Deutschen Bischofskonferenz vor, dass die Gemeindeseelsorge nicht das primäre Einsatzgebiet der Berufsgruppe sein soll, doch hat sich in vielen deutschen Diözesen gerade dieser Bereich zu einem Schwerpunkt entwickelt.

Derzeit gibt es im Bistum Mainz insgesamt 155 Pastoralreferenten -assistenten, davon sind etwa 30 in der Gemeindeseelsorge tätig. Als Pastoralassistenten werden diejenigen bezeichnet, die sich in der Ausbildung zum Pastoralreferent befinden. Bereits während des Theologiestudiums findet für die Interessenten am Beruf des Pastoralreferenten eine Studienbegleitung statt: vom ersten bis zum fünften als „Infokreis“ und ab dem sechsten Semester als „Bewerberkreis“.

Hinweis: Bischöflicher Beauftragter für Pastoralreferenten im Bistum Mainz ist Albert Baumann, Personaldezernat, Heringsbrunnengasse 4, 55116 Mainz, Tel.: 06131/253-185.

tob (MBN)

Entstanden ist der Pfarrgemeinderat als Gremium der Laien nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965). Die Mitverantwortung aller Gemeindemitglieder für die Sendung der Kirche ist Leitidee des Gremiums. Die Räte sollen das Leben in den Gemeinden mitgestalten und Sorge für die Gemeindemitglieder tragen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung des Pfarrers in pastoralen Fragen. In den Statuten des Bistums Mainz heißt es dazu: „Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen. Im Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und Laien über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen.”

Nach einem Beschluss der Würzburger Synode im Jahr 1975 sind in Deutschland Pfarrgemeinderäte in jeder Gemeinde verbindlich vorgeschrieben. Je nach Größe der Gemeinde werden zwischen drei und elf Mitglieder direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt. Außerdem kann der Rat weitere Mitglieder (bis zu einem Drittel der festgelegten Mitgliederzahl) hinzuwählen. Kraft ihres Amtes gehören unter anderen Pfarrer, Diakone, sowie Pastoral- und Gemeindereferenten dem Pfarrgemeinderat an. Im Bistum Mainz fanden 1968 die ersten Pfarrgemeinderatswahlen statt.

Hinweis: Diözesanstelle für Pfarrgemeinde-, Seelsorge- und Dekanatsräte, Bischöfliches Ordinariat Mainz, Postfach 1560, 55005 Mainz, Tel: 06131/253-201, Fax: 06131/253-204, E-Mail: pgrSymbol für den elektronischen Schriftverkehrbistum-mainz.de, Internet: www.pfarrgemeinderatswahlen.de

tob (MBN)

Im Rahmen der Strukturreform im Bistum Mainz wurden die Pfarreien des Bistums zu Pfarrgruppen und Pfarreienverbänden zusammengefasst. Eine Pfarrgruppe ist der Zusammenschluss mehrerer Pfarreien unter Leitung eines Pfarrers, dem als Leiter der Pfarrgruppe ein pastorales Team zugeordnet ist. Ein Pfarreienverbund besteht aus mehreren selbstständigen Gemeinden, die jeweils einen eigenen Pfarrer haben. Bei beiden pastoralen Einheiten wird weiterhin jede Pfarrei einen Pfarrgemeinderat haben, der den für die Finanzen zuständigen Verwaltungsrat wählt.

Innerhalb von Pfarrgruppe und Pfarreienverbund gibt es außerdem einen Seelsorgerat aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern, der sich um die pastorale Situation der gesamten Pfarrgruppe kümmert. Außerdem vereinbaren die hauptamtlichen Mitarbeiter in einem verbindlichen Kontrakt, welche Projekte und Arbeitsschwerpunkte gemeinsam erarbeitet werden, und wer diese übernimmt. Die Finanzierung der gemeinsamen Maßnahmen innerhalb der pastoralen Einheit erfolgt aus den Haushalten der Pfarrgemeinden.

tob (MBN)

Pfingsten erinnert an die Herabkunft des Heiligen Geistes. Der Heilige Geist ist nach dem Verständnis der Kirche in die Welt gesandt, um Christi Botschaft in der sich wandelnden Welt lebendig zu halten. Mit Pfingsten endet die 50-tägige österliche Festzeit. Das Wort Pfingsten kommt vom griechischen Wort „pentekoste“, was „fünfzig“ bedeutet. Nachdem sich Christi Himmelfahrt im Laufe der Kirchengeschichte zu einem eigenständigen Fest entwickelt hatte, wurde Pfingsten zum Fest des Heiligen Geistes. Bis zum vierten Jahrhundert hatten die Christen an Pfingsten nicht nur den Abschluss der Osterzeit, sondern auch die Himmelfahrt Christi gefeiert. In Deutschland gibt es wie auch in einigen anderen Ländern neben dem Pfingstsonntag mit dem Pfingstmontag einen zweiten Festtag. Dieser ist in allen Bundesländern Feiertag.

Über das Pfingstgeschehen heißt es in der Apostelgeschichte: „Als der Pfingsttag gekommen war, befanden sich alle am gleichen Ort. Da kam plötzlich vom Himmel her ein Brausen, wie wenn ein heftiger Sturm daherfährt, und erfüllte das ganze Haus, in dem sie waren. Und es erschienen ihnen Zungen wie von Feuer, die sich verteilten; auf jeden von ihnen ließ sich eine nieder. Alle wurden mit dem Heiligen Geist erfüllt und begannen, in fremden Sprachen zu reden, wie es der Geist ihnen eingab.“ (Apg 2,1-4)

tob (MBN)

Das Wort „Pilger“ stammt vom lateinischen „peregrinus“ ab und bedeutet „Fremder“. Im Kirchenlatein als „pelegrinus“ abgewandelt, wird damit eine Person bezeichnet, die allein oder in einer Gruppe aus religiösen Gründen in die Fremde geht, um eine Wallfahrt zu einem Pilgerort zu unternehmen. Die Anlässe für eine Wallfahrt sind vielfältig: religiöse Vertiefung, Dank, eine auferlegte Buße und das Bemühen, einen Sündenablass zu erhalten, die Erfüllung eines Gelübdes, die Hoffnung auf Gebetserhörung in einem bestimmten Anliegen oder Heilung von einer Krankheit. Ziel eines Pilgers oder einer Pilgergruppe ist ein als heilig betrachteter Ort, etwa eine Wallfahrtskirche.

In den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils wird die Kirche ihrem Wesen nach als pilgernde Kirche bezeichnet. Beispielsweise heißt es in der Kirchenkonstitution „Lumen Gentium“: „Die Kirche ,schreitet zwischen den Verfolgungen der Welt und den Tröstungen Gottes auf ihren Pilgerweg dahin’ (Augustinus) und verkündet Kreuz und Tod des Herrn, bis er wiederkommt.“ (LG8)

Ein besonders bekannter Pilgerweg ist der so genannte „Jakobsweg“. Er führt vom Norden Europas durch die Schweiz und über Frankreich nach Santiago de Compostela in Spanien. Hier wird das Grab des Apostels Jakobus verehrt. Als Erkennungszeichen tragen die Jakobsweg-Pilger eine Jakobsmuschel an einer Schnur um den Hals.

Seit dem Bonifatiusjahr 2004 besteht ein neuer Wander- und Pilgerweg, die Bonifatius-Route, zwischen den Bistumsstädten Mainz und Fulda. Sie folgt den Spuren des Trauerzuges, der im Jahr 754 unter großer Anteilnahme der Bevölkerung den Leichnam des Missionars und Kirchenreformers Bonifatius von Mainz zu seiner letzten Ruhestätte nach Fulda brachte.

Hinweis: Pilgerstelle des Bistums Mainz, Veronika Mauer-Bender, Domstraße 10, 55116 Mainz, Tel.: 06131/253413, Fax: 06131/23797, E-Mail: pilgerstelleSymbol für den elektronischen Schriftverkehrbistum-mainz.de  

am (MBN)

Aufgabe eines Priesters ist es, das Evangelium zu verkünden (Lehramt), die Sakramente zu spenden (Priesteramt) und die Gläubigen zu leiten (Hirtenamt). Durch seine Weihe handelt er bei seinem Dienst nicht aufgrund eigener oder verliehener Autorität, sondern in der Person Christi und im Namen der Kirche. Dieses besondere Priestertum ist vom allgemeinen Priestertum aller getauften Gläubigen zu unterscheiden, das vom Zweiten Vatikanischen Konzil neu betont worden ist.

Die Priesterweihe erfolgt im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes durch den Bischof. Dabei wird der Heilige Geist auf den Kandidaten herabgerufen (Epiklese), was zeichenhaft in der Handauflegung durch den Bischof und die anwesenden Priester sowie das Weihegebet deutlich wird. Das Sakrament der Weihe ist in der katholischen Kirche in drei Stufen gegliedert: die Diakonenweihe, die Priesterweihe und die Bischofsweihe. Die erste Heilige Messe eines neu geweihten Priesters wird Primiz genannt. Sie wird in der Regel in dessen Heimatgemeinde gefeiert.

Nach dem katholischen Kirchenrecht kann nur ein getaufter Mann zum Priester geweiht werden. Er muss unverheiratet sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Das Versprechen der Ehelosigkeit (Zölibat) legt der Kandidat bereits bei seiner Diakonenweihe ab, in der Regel ein Jahr vor der Priesterweihe. Die Ausbildung der Priesteramtskandidaten erfolgt in einem Priesterseminar, in dem die Seminaristen während ihres Theologiestudiums wohnen. Nach dem Studium schließt sich eine praktische Seelsorgsausbildung an.

Umgangssprachlich werden die Bezeichnungen „Priester“ und „Pfarrer“ oft gleichbedeutend gebraucht. Ein Priester trägt den Titel „Pfarrer“ allerdings nur, wenn er von seinem Bischof mit der Leitung einer Pfarrgemeinde beauftragt worden ist. Darüber hinaus sind Priester auch in der Seelsorge für bestimmte Personengruppen (Kategorialseelsorge) oder in der Verwaltung tätig. Neu geweihte Priester werden in der Regel in der Pfarrseelsorge als Kapläne zur Unterstützung und Vertretung eines Ortspfarrers eingesetzt.

Im Beschluss „Die pastoralen Dienste in der Gemeinde“ der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1975) heißt es über das Priesteramt: „Die Sendung des Priesters lässt sich nicht mit Hilfe von einigen nur ihm vorbehaltenen Funktionen umschreiben. Vielmehr übt der Priester den der ganzen Kirche aufgegebenen Dienst im Auftrag Jesu Christi amtlich und öffentlich aus. Durch Verkündigung, Spendung der Sakramente, Bruderdienst, Auferbauung und Leitung der Gemeinde und nicht zuletzt durch sein persönliches Zeugnis soll der Priester die anderen zu ihrem eigenen Dienst bereit und fähig machen.“ (Kapitel 5.1.1.)

tob (MBN)

R

Der Orden vom Heiligen Grab ist ein Päpstlicher Ritterorden in der Rechtsform einer Körperschaft des Vatikan, dem der Kardinalgroßmeister vorsteht. Der Orden unterstützt ideell und materiell die Einrichtungen des lateinischen Patriarchats von Jerusalem. Gegenwärtig zählt der Orden rund 24.000 Mitglieder in dreißig Ländern, davon zirka 1.400 in der Deutschen Statthalterei. An der Spitze des Ritterordens steht seit dem krankheitsbedingten Rücktritt des Kardinalgroßmeisters im August 2011 Erzbischof Edwin Frederick O'Brien, Rom, als Pro-Großmeister.

Der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem ist ein Laienorden, bei dem Damen und Ritter gleiche Rechte haben; auch Geistliche können Mitglieder sein. In Deutschland zählt der Orden rund 260 Geistliche, 240 Frauen und 900 Männer zu seinen Mitgliedern. Der Ritterorden stammt aus dem Mittelalter: Seit dem 14. Jahrhundert ist der Brauch belegt, in der Grabeskirche zu Jerusalem am Heiligen Grab den Ritterschlag zu empfangen. Zu dieser Zeit bildeten sich in mehreren Ländern auch Vereinigungen von Grabesrittern, zunächst noch ohne gemeinsame Ordensregel.

Einen Wendepunkt in der Entwicklung des Ordens markiert die Wiedererrichtung des Lateinischen Patriarchates in Jerusalem Mitte des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1868 ordnete Papst Pius IX. den Ritterorden als förmlichen päpstlichen Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem. Die heutige Satzung wurde 1977 von Papst Paul VI. erlassen, 1996 durch Papst Johannes Paul II. revidiert und 2003 durch Richtlinien für eine zeitgemäße Auslegung ergänzt.

Die Deutsche Statthalterei wurde 1933 in Köln gegen den Widerstand der nationalsozialistischen Machthaber gegründet; seine Tätigkeit wurde von den Nationalsozialisten in der Folgezeit verboten. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Ritterorden in Deutschland durch die Zusammenarbeit von Hermann Josef Abs und Konrad Adenauer wiederbelebt; die Leitung der Deutschen Statthalterei hat derzeit Heinrich Dickmann, Freiburg, inne. Das Amt des Großpriors wird von Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, bekleidet. Unterteilt ist die Deutsche Statthalterei in sechs Ordensprovinzen mit 35 regionalen Komtureien. Die Komturei St. Hildegard, Mainz-Wiesbaden, bildet zusammen mit den Komtureien Frankfurt, Fulda und Speyer-Kaiserslautern die Provinz Rhein-Main.

Hinweis: Weitere Informationen auf der Internetseite der Deutschen Statthalterei des Ritterordens unter www.ritterorden.de  

Seit dem 17. Jahrhundert findet in Bingen jährlich am Sonntag nach Mariä Himmelfahrt eine große einwöchige Wallfahrt zu Ehren des Pestheiligen Rochus statt. Dieser Brauch erinnert an das Pestjahr 1666, als in Bingen die Pest wütete. Damals schworen die Binger Amtmänner vor dem Mainzer Domkapitel, die Wallfahrt zum Abwenden der Pest jährlich durchzuführen. Die Wallfahrtsprozession beginnt an der Binger Basilika St. Martin und führt auf den Rochusberg zur Rochuskapelle. Dabei wird die Statue des Heiligen Rochus von Kindern in Pilgertracht, sogenannten „Rochusjern“, begleitet. Bis heute nehmen an der Wallfahrt Repräsentanten der Stadt Bingen teil. Die ganze Woche über gibt es neben den täglichen Wallfahrtsgottesdiensten Beichtgelegenheiten, außerdem finden Vespern und geistliche Konzerte statt.

Die Rochuskapelle wurde seit ihrer Erbauung 1666 zweimal zerstört. Der heutige spätgotische Bau wurde 1895 auf den Fundamenten der ursprünglich barocken Kirche errichtet und im selben Jahr eingeweiht. Auch andernorts wird der heilige Rochus mit Wallfahrten verehrt, im Bistum Mainz etwa in Rodgau-Weiskirchen und Mainz-Kastel. Die Binger Prozession ist jedoch mit jährlich bis zu 10.000 Pilgern die größte Rochuswallfahrt im Bistum Mainz. Anfangs wurde sie von den Kapuzinern betreut, seit 1920 hat diese Aufgabe das Oblatenkloster St. Rupertus übernommen.

Der heilige Rochus wurde um 1295 in Montpellier als Sohn einer wohlhabenden Familie geboren. Der Legende nach verschenkte er nach dem frühen Tod der Eltern sein gesamtes Erbe und machte sich als Pilger auf den Weg nach Rom. Dort wütete jedoch gerade die Pest. Rochus pflegte die Kranken und stand ihnen bei. Auf seinem Rückweg nach Hause erkrankte er selbst. Da sich niemand seiner annehmen wollte, zog er sich in eine Hütte im Wald zurück, um dort zu sterben. Der Legende nach erschien ihm dort ein Engel, der ihn gesund pflegte und Hilfe sandte. Zurück in Montpellier erkannte man ihn aufgrund seiner Verunstaltung nicht und warf ihn ins Gefängnis. Erst als er gestorben war und ein helles Licht seinen Leichnam umstrahlte, wurde der Irrtum bemerkt und Rochus feierlich beigesetzt. Die ersten Wallfahrten entstanden im 15. Jahrhundert, nachdem 1414 die Prozession zu Ehren des Heiligen vom Konstanzer Konzil als ein Mittel gegen die Pest propagiert wurde.

Hinweis: Weitere Informationen im Internet unter http://www.rochusfest.de  

edh (MBN)

Der Rosenkranz ist eine marianische Gebetsform mit meditativem Charakter. Er verbindet mit dem wiederholenden Beten des „Ave Maria“ die Meditation der wichtigsten Ereignisse im Leben Jesu. Dazu wird beim „Ave Maria“ an das Wort „Jesus“ jeweils ein Relativsatz, das so genannte Gesätz angefügt (Das Wort „Gesätz“ kommt vom Wort „Satz“). Auch die Perlenschnur, die als Zählkette für das Gebet benutzt wird, heißt Rosenkranz. Ursprünglich bezeichnete der Rosenkranz im wörtlichen Sinn ein Blumengebinde aus Rosen, mit dem Marienstatuen geschmückt wurden. Auch in anderen Religionen sind Gebetsketten und -schnüre bekannt, besonders im Buddhismus, Hinduismus und Islam.

Der Rosenkranz besteht aus fünf Gesätzen, die auch als Geheimnisse bezeichnet werden. Bei jedem Gesätz wird das „Ave Maria“ zehn Mal gebetet. Die Gesätze werden jeweils von einem „Vater unser“ eingeleitet und mit einem „Ehre sei dem Vater“ abgeschlossen. Zu Beginn des Rosenkranzes werden das Glaubensbekenntnis, ein „Vater unser“, drei „Ave Maria“ mit eingefügten Bitten um Glaube, Hoffnung und Liebe sowie das „Ehre sei dem Vater“ gebetet.

Verbindlich wurde die Form des Rosenkranzes von Papst Pius V. im Jahr 1569 geregelt. Danach werden die drei traditionellen Rosenkränze (freudenreicher, schmerzhafter und glorreicher) als Einheit von insgesamt 150 „Ave Maria“ verstanden. In Anlehnung an die 150 biblischen Psalmen, die im Stundengebet von Ordensleuten und Klerikern gebetet werden, wurde der Rosenkranz als Psalmenersatz verstanden, der auch von Menschen gebetet werden konnte, die weder lesen noch schreiben konnten. Der freudenreiche Rosenkranz betrachtet die Menschwerdung und Kindheit Jesu, der schmerzhafte Rosenkranz hat Leiden und Kreuzigung zum Inhalt und der glorreiche Rosenkranz Auferstehung und Erhöhung. Papst Johannes Paul II. hat dem Gebet im Jahr 2002 die lichtreichen Geheimnisse hinzugefügt, welche das öffentliche Leben Jesu zwischen seiner Taufe und seinem Leidensweg betrachten.

Entstanden ist der Rosenkranz aus einer Zählkette für das „Vater unser“, der Paternosterschnur, die ab dem 13. Jahrhundert zunächst für das „Ave Maria“ verwendet wurde. Eine Vorform des Rosenkranzes mit 100 Betrachtungen zum Leben Jesu ist um 1300 in der Zisterzienserinnenabtei St. Thomas bei Trier bezeugt. Sehr bekannt geworden ist der Rosenkranz des Kartäuser-Novizen Dominikus von Preußen (gestorben 1460). Seine 50 Betrachtungen aus dem Leben Jesu wurden unter anderem durch den Kartäuser-Prior Adolf von Essen (gestorben 1439) bei Visitationsreisen weit verbreitet. Die Reduzierung der 50 Betrachtungen auf 15 Gesätze war später die entscheidende Voraussetzung dafür, dass der Rosenkranz zu einem Volksgebet wurde. Die Verbreitung des Gebets wurde besonders durch die Rosenkranzbruderschaften gefördert, die erstmals 1475 in Köln auftraten.

Oktober als Rosenkranzmonat

Der Oktober als Rosenkranzmonat ist nach dem Fest „Unsere liebe Frau vom Rosenkranz“ benannt, das am 7. Oktober gefeiert wird. Das Fest wurde 1572 von Papst Pius V. zur Erinnerung an den Sieg über die Türken am 7. Oktober 1571 bei der Seeschlacht von Lepanto eingeführt. Im Jahr 1716 schrieb Papst Clemens XI. die Feier des Rosenkranzfestes für die gesamte Kirche vor. Papst Leo XIII. erklärte 1884 den Monat Oktober zum Rosenkranzmonat.

Der Text des Rosenkranzes:

Ave MariaGegrüßet seist du, Maria,
voll der Gnade, der Herr ist mit dir.
Du bist gebenedeit unter den Frauen,
und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus.
Heilige Maria, Mutter Gottes,
bitte für uns Sünder jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.

Die freudenreichen Geheimnisse:Jesus, den du, o Jungfrau, vom Heiligen Geist empfangen hast
Jesus, den du, o Jungfrau, zu Elisabet getragen hast
Jesus, den du, o Jungfrau, (in Betlehem) geboren hast
Jesus, den du, o Jungfrau, im Tempel aufgeopfert hast
Jesus, den du, o Jungfrau, im Tempel wiedergefunden hast 

Die schmerzhaften Geheimnisse:Jesus, der für uns Blut geschwitzt hat 
Jesus, der für uns gegeißelt worden ist
Jesus, der für uns mit Dornen gekrönt worden ist 
Jesus, der für uns das schwere Kreuz getragen hat 
Jesus, der für uns gekreuzigt worden ist 

Die glorreichen Geheimnisse: Jesus, der von den Toten auferstanden ist 
Jesus, der in den Himmel aufgefahren ist 
Jesus, der uns den Heiligen Geist gesandt hat
Jesus, der dich, o Jungfrau, in den Himmel aufgenommen hat
Jesus, der dich, o Jungfrau, im Himmel gekrönt hat

Die lichtreichen Geheimnisse:Jesus, der von Johannes getauft worden ist
Jesus, der sich bei der Hochzeit in Kana offenbart hat
Jesus, der uns das Reich Gottes verkündet hat
Jesus, der auf dem Berg verklärt worden ist
Jesus, der uns die Eucharistie geschenkt hat

tob (MBN)

S

Das Gedächtnis der Schmerzens Mariens ist im Mittelalter aufgekommen. In Deutschland wurde der Gedenktag der Schmerzen Mariens vereinzelt (Köln, Erfurt) im 15. Jahrhundert gefeiert. 1667 wurde das Fest dem Servitenorden gestattet und am dritten Sonntag im September gefeiert. 1814 wurde es von Papst Pius VII. allgemein eingeführt. Papst Pius X. verlegte den Gedenktag im Jahr 1913 auf den 15. September als Folgefest zum Fest Kreuzerhöhung (14. September).

In Analogie zu den Sieben Freuden Mariens (für die die Kirche kein eigenes Fest kennt) ist in der Regel von den Sieben Schmerzen Mariens die Rede. Nach dem Lukasevangelium sagt Simeon im Tempel zu Maria: „Dieser ist dazu bestimmt, dass in Israel viele durch ihn zu Fall kommen und viele aufgerichtet werden, und er wird ein Zeichen sein, dem widersprochen wird. Dadurch sollen die Gedanken vieler Menschen offenbar werden. Dir selbst aber wird ein Schwert durch die Seele dringen.“ (Lk 2,34-35) Neben dieser Weissagung des Simeon, die durch Marias Schmerz unter dem Kreuz (Joh 19,25) bestätigt wird, zählen zu den Schmerzen Mariens: die Flucht nach Ägypten (Mt 2, 13-15); das dreitägige Suchen nach Jesus bei der Wallfahrt zum Tempel (Lk 2, 41-52); der Weg nach Golgota; die Kreuzigung Jesu; die Abnahme Jesu vom Kreuz und die Grablegung Jesu.

tob (MBN)

In der Katholischen Kirche gibt es sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Weihe und Ehe. Ein Sakrament ist ein Zeichen, durch das der Mensch seinen Glauben bezeugt und in dem gleichzeitig Gott für den Menschen erfahrbar wird. Die Sakramente machen Gottes Heilszusage an den Menschen sichtbar und hörbar. „Das Geschenk des Glaubens, der den Menschen das Heil in Christus suchen lässt“, ist die Voraussetzung für das Verständnis eines Sakramentes als Heilsbegegnung mit Christus (aus dem Beschluss „Schwerpunkte der Sakramentenpastoral“ der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland vom November 1974).

Der Kurz-Katechismus der Katholischen Kirche definiert die Sakramente folgendermaßen: „Die Sakramente sind sinnlich wahrnehmbare, wirksame Zeichen der Gnade, die von Christus eingesetzt und der Kirche anvertraut sind und durch die uns das göttliche Leben gespendet wird.“ Zu einem Sakrament gehören zwei Bestandteile: das sakramentale Wort (z.B. „Ich taufe Dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“) und das sakramentale Zeichen (beispielsweise Übergießen mit Wasser in der Taufe). Als so genannte „große Sakramente“ sind in der kirchlichen Tradition Taufe und Eucharistie hervorgehoben: die Taufe als Eingliederung in die Kirche und die Eucharistie als Quelle und Höhepunkt des kirchlichen Lebens.

Nach katholischem Verständnis sind die Sakramente von Jesus Christus eingesetzt. Christus, der als Ur-Sakrament verstanden wird, ist auch der eigentliche Spender der Sakramente. Die Einsetzung durch Christus bedeutet jedoch nicht, dass er bei allen Sakramenten den Ritus festgelegt hat. Gemeint ist damit, dass die Sakramente in seinem Wirken bereits grundgelegt sind.

Sakramente haben immer Gemeinschaftscharakter. Sie sind niemals private Handlungen, sondern stets liturgische Feiern der Kirche. Das lateinische Wort „sacramentum“ ist die Übersetzung des griechischen Wortes „mysterion“, das übersetzt „Geheimnis“ bedeutet. Ursprünglich bezeichnete das Wort „sacramentum“ den Fahneneid von Soldaten oder die Kautionssumme vor Gericht.

Sakramentalie

Von den Sakramenten zu unterscheiden sind die so genannten Sakramentalien. Dazu gehören in erster Linie Segnungen zu den verschiedensten Anlässen, wie zum Beispiel die Segnung eines Hauses, der Speisesegen an Ostern, eine Altarweihe oder auch das einfache Tischgebet. Die Sakramentalien sind Zeichen, die den Sakramenten ähnlich sind. Sie sind von der Kirche eingesetzt worden, während die Sakramente von Jesus Christus eingesetzt worden sind. Bis zur Festlegung der Siebenzahl der Sakramente im zwölften Jahrhundert waren die Sakramentalien zu den Sakramenten gezählt worden.

In der Liturgie-Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils „Sacrosanctum Concilium“ vom 4. Dezember 1963 heißt es über die Sakramentalien: „Diese sind heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden. Durch diese Zeichen werden die Menschen bereitet, die eigentliche Wirkung der Sakramente aufzunehmen; zugleich wird durch solche Zeichen das Leben in seinen verschiedenen Gegebenheiten geheiligt.“ (SC 60)

tob (MBN)

Der Seelsorgerat ist ein Gremium von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern auf Ebene einer Pfarrgruppe oder eines Pfarreienverbundes, das im Rahmen der Strukturreform „Lebendige Gemeinden in erneuerten pastoralen Einheiten“ im Bistum Mainz eingeführt worden ist. Seine Hauptaufgabe ist es, für die Koordinierung und Kontinuität in der Zusammenarbeit der zusammengeschlossenen Pfarreien zu sorgen. Der Seelsorgerat formuliert unter anderem Ziele und Inhalte der Seelsorge im Raum der Pfarrgruppe oder des Pfarreienverbundes, die in einem Kooperationsvertrag verbindlich festgelegt werden.

Vorsitzender des Seelsorgerates ist der Leiter der Pfarrgruppe bzw. des Pfarreienverbundes. Mitglieder sind neben den hauptamtlichen Mitarbeitern mindestens die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte der zusammengeschlossenen Pfarreien. Hinzu kommen unter anderen die Jugendvertreter und mindestens ein Religionslehrer, um Kontakt mit den Schulen zu halten. Insgesamt soll die Zahl der Hauptamtlichen nicht größer sein als die der Ehrenamtlichen. Das Gremium tagt mindestens dreimal jährlich. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

tob (MBN)

Silvester und Neujahr heißen der letzte und der erste Tag eines jeden Jahres. Der Silvestertag ist kein besonderer kirchlicher Feiertag. Trotzdem werden in vielen katholischen Gemeinden feierliche Jahresschlussgottesdienste gefeiert. Der Name des Silvestertages geht auf Papst Silvester I. zurück, der am 31. Dezember 335 verstarb. Das Fest für Silvester wird schon seit dem fünften Jahrhundert im gesamten christlichen Europa gefeiert. Der Name „Silvester“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „zum Wald gehörend, im Wald lebend“.

Der in Rom geborene Silvester regierte von 314 bis 335. Sein Pontifikat fiel in die Regierungszeit Konstantins I. (306 bis 337), wobei er nahezu ohne Bedeutung für dessen Politik blieb. Seit dem fünften Jahrhundert bildete sich die Legende, dass Silvester Einfluss auf die Bekehrung und Taufe Konstantins gehabt habe. Diese Legende wurde zu einer der Grundlagen der im achten Jahrhundert gefälschten so genannten „Konstantinischen Schenkung“.

Am Neujahrstag, dem Oktavtag von Weihnachten (achter Tag nach Weihnachten), feiert die Katholische Kirche das „Hochfest der Gottesmutter Maria“. Der Neujahrstag ist in ganz Deutschland gesetzlicher Feiertag. Ursprünglich ist der Neujahrstag kein christliches Fest, sondern geht auf die Kalenderreform Julius Cäsars im Jahr 45 v. Chr. zurück. Damals wurde der Jahresbeginn vom 1. März auf den 1. Januar verlegt.

Von Spanien und Gallien ausgehend wurde ab dem sechsten Jahrhundert am Neujahrstag zunehmend das „Fest der Beschneidung des Herrn“ gefeiert. Seit 1969 wird in der katholischen Liturgie der Neujahrstag als Marienfest begangen – nach einer alten römischen Tradition. Gleichzeitig wird im Evangelium des Neujahrstages (Lk 2,16-21) an die Beschneidung und Namensgebung Jesu am achten Tag nach seiner Geburt erinnert. In Lk 2,21 heißt es: „Als acht Tage vorüber waren und das Kind beschnitten werden sollte, gab man ihm den Namen Jesus, den der Engel genannt hatte, noch ehe das Kind im Schoß seiner Mutter empfangen wurde.“

Im Jahr 1967 erklärte Papst Paul VI. den Neujahrstag auch zum Weltfriedenstag, zu dem jedes Jahr ein Papstwort verkündet wird. Der Weltfriedenstag 2006 stand unter dem Motto „In der Wahrheit liegt der Friede“.

am (MBN)

Die Stiftung Weltkirche im Bistum Mainz wurde am 11. Juni 2007 zur Unterstützung und finanziellen Förderung der kirchlichen Missions-, Entwicklungs- und Friedensarbeit in der Diözese gegründet. Sie versteht sich auch als Dachstiftung für Stiftungen im Bistum Mainz in den Bereichen Mission und Weltkirche; eine Treuhandstiftung ist die Pfarrer Claus Weber-Stiftung. Das Stiftungskapital beträgt derzeit (Stand: September 2008) 1,3 Millionen Euro.

Dem Kuratorium der Stiftung gehören an: Gerd Krämer, Staatssekretär im Hessischen Sozialministerium (Vorsitzender), Dr. Stephan Hölz, Ministerialdirigent im Hessischen Sozialministerium (Stellvertretender Vorsitzender), Karl-Heinz B. van Lier, Leiter des Bildungswerks Mainz der Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinz F. Benner, Staatssekretär a.D., Domkapitular Dr. Peter Hilger, Offizial des Bistums Mainz. Mitglieder des Vorstands der Stiftung Weltkirche sind: Generalvikar Prälat Dietmar Giebelmann (Vorsitzender), Domdekan Prälat Heinz Heckwolf (Stellvertretender Vorsitzender) sowie der Justitiar des Bistums Mainz, Professor Dr. Michael Ling.

Hinweis: Weitere Informationen zu Stiftungen im Bistum Mainz bei der Geschäftstelle Stiftungen im Bischöflichen Ordinariat, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz, Bettina Kolbe M.A., Tel.: 06131/253-108, Fax: 06131/253-113, E-Mail: bettina.kolbe@bistum-mainz.de, Internet: www.stiftung-weltkirche.de

am (MBN)

Zum 1. Februar 2007 hat der Bischof von Mainz, Kardinal Karl Lehmann, die bei der Diözesanversammlung im Oktober 2006 verabschiedeten neuen Statuten für die pastoralen Räte in Kraft gesetzt und damit die seit Ende 2004 laufende Strukturreform im Bistum Mainz „Lebendige Gemeinden in erneuerten pastoralen Einheiten“ abgeschlossen. Am 29. November 2004 hatte er beim Tag der Priester und Diakone in Mainz einen bistumsweiten Beratungsprozess zur Strukturreform eröffnet.

Bei der Diözesanversammlung am 26. November 2005 hatte Kardinal Lehmann zusammen mit Generalvikar Dietmar Giebelmann die Einteilung der 343 Pfarreien des Bistums in neue pastorale Einheiten vorgestellt. Demnach gibt es im Bistum Mainz künftig 81 Pfarrgruppen und 39 Pfarreienverbünde. Die neue Struktur löst die bisherige Gliederung der Pfarreien in 78 Pfarrverbände ab. Eine Pfarrgruppe ist der Zusammenschluss mehrerer Pfarreien unter Leitung eines Pfarrers, dem als Leiter der Pfarrgruppe ein pastorales Team zugeordnet ist. Ein Pfarreienverbund besteht aus mehreren selbstständigen Gemeinden, die jeweils einen eigenen Pfarrer haben.

Wichtigste Neuerung ist die Einführung eines Seelsorgerates für jede der neuen pastoralen Einheiten. Der Seelsorgerat sorgt für die Koordinierung und Kontinuität in der Zusammenarbeit der zusammengeschlossenen Pfarreien. Die Zusammenarbeit innerhalb der neuen pastoralen Einheiten wird dabei durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Kooperative Pastoral ist bereits seit der Strukturreform „...damit Gemeinde lebt“ aus dem Jahr 1996 Grundkonzept der Seelsorge im Bistum Mainz. Mit der aktuellen Strukturreform wird aus der freiwilligen Zusammenarbeit eine Verpflichtung für die Pfarreien. Bei der turnusmäßigen Pfarrgemeinderatswahl im November 2007 sollen die neuen Strukturen umgesetzt werden. Die Gemeinden sind jedoch seit dem 1. Januar 2006 aufgerufen, in den neuen pastoralen Einheiten zusammen zu arbeiten.

tob (MBN)

T

Mit dem Sakrament der Taufe wird der Mensch in die Kirche aufgenommen. Die Taufe erfolgt durch die Worte: „Ich taufe Dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Dabei wird dem Täufling Wasser über den Kopf gegossen als Zeichen für die Reinigung von der Erbsünde und allen persönlichen Sünden.

In verschiedenen Riten wird die Taufe anschließend gedeutet, unter anderem durch die Salbung mit Chrisam-Öl. Dabei wird deutlich, dass der Getaufte durch die Taufe zu Christus gehört. Das Wort „Christus“ bedeutet „der Gesalbte“. Während die Taufe in der Regel von einem Priester oder Diakon gespendet wird, kann in Lebensgefahr jeder Mensch taufen, indem er die Taufformel spricht und den Kopf des Täuflings mit Wasser übergießt. Zusammen mit der Firmung und der Eucharistie gehört die Taufe zu den so genannten Einführungssakramenten.

Bereits vom zweiten Jahrhundert an gibt es Zeugnisse für die Säuglingstaufe. Bei der Taufe eines unmündigen Kindes übernehmen die Eltern und Paten die Pflicht zur religiösen Erziehung. Auf die wachsende Zahl von erwachsenen Taufbewerbern haben die deutschen Bischöfe zuletzt mit dem Text „Katechese in veränderter Zeit“ vom 22. Juni 2004 reagiert und Perspektiven einer missionarischen Weitergabe des Glaubens im Katechumenat vorgestellt.

Hinweis: Weitere Informationen zum Katechumenat im Bistum Mainz bei Rainer Stephan, Referent für Gemeindekatechese im Bischöflichen Ordinariat, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz, Tel.: 06131/253-241, Fax: 06131/253-558, E-Mail: gemeinde-katecheseSymbol für den elektronischen Schriftverkehrbistum-mainz.de oder unter http://www.katechumenat.de

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Der Mensch trägt nach christlicher Überzeugung Verantwortung für die Mitgeschöpfe und die gesamte Natur. Durch Tiersegnungen wird dieses Verhältnis von Mensch und Tier in der Liturgie zum Ausdruck gebracht. Tiersegnungen können die Schönheit der Schöpfung und ihre Bewahrung zum Inhalt haben oder auch den Dank an Gott für die Geschöpfe in den Mittelpunkt stellen. Segnungen sind Zeichenhandlungen. Sie sollen das Leben von Menschen aus dem Glauben heraus deuten und gestalten. Der Mensch bringt sich dabei mit seinen Anliegen und Sorgen in die Gebete und liturgischen Handlungen ein und bittet stellvertretend für andere.

Im „Benediktionale“ der Katholischen Kirche, einem Buch mit Segensformularen für verschiedene Anlässe, ist auch eine Segnung von Tieren vorgesehen. Eine Tiersegnung soll in Form eines Wortgottesdienstes erfolgen. Unter anderem sind dabei Gebete, Lesungen, Lieder, Fürbitten und eine Ansprache vorgesehen. Tiersegnungen können bei besonderen Anlässen stattfinden, etwa an den Gedenktagen von Heiligen, die Schutzpatrone bestimmter Tiere sind. Auch wenn ein Priester oder Diakon beim Besuch eines Bauernhofes darum gebeten wird, kann eine Tiersegnung erfolgen. Möglich sind Tiersegnungen ebenso, wenn beispielsweise in Kindergarten oder Schule die Bedeutung von Tieren für den Menschen im Mittelpunkt steht und in diesem Zusammenhang ein Gottesdienst gefeiert wird, zu dem die Kinder ihre Haustiere mitbringen können.

Ein Segensgebet aus dem Benediktionale lautet: „Guter Gott. Du schenkst uns, was wir zum Leben brauchen. Du hast die Tiere erschaffen und uns als Helfer und Gefährten zur Seite gegeben. Wir bitten dich: Erhalte und bewahre alles, was auf Erden lebt. Schütze diese Tiere vor allen Gefahren, damit der Nutzen und die Freude, die sie uns bereiten, uns zu einem Zeichen deiner Großzügigkeit und Liebe werden. Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn. Amen.“

Im Bistum Mainz wird beispielsweise am Gedenktag des heiligen Laurentius, 10. August (oder am Wochenende davor), in Gau-Algesheim die Laurenziwallfahrt mit traditioneller Pferdesegnung begangen, an der in jedem Jahr mehrere tausend Menschen teilnehmen. Die Tiersegnung dort geht auf eine Viehseuche im Jahr 1670 zurück. Tiersegnungen gibt es aber auch noch in zahlreichen anderen Gemeinden der Diözese Mainz.

Texte der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema:

  • „Die Verantwortung des Menschen für das Tier. Positionen - Überlegungen - Anregungen.“ Arbeitshilfe 113 vom 4. Oktober 1993, herausgegeben vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn.
  • „Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung“. Gemeinsame Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz. (14. Mai 1985)

tob (MBN)

U

Am 8. Dezember feiern die Katholiken das „Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria“. Es wird volkstümlich auch „Unbefleckte Empfängnis“ genannt, was jedoch zu zahlreichen Missverständnissen geführt hat. Die Aussage des Festes lautet, dass Maria, die Mutter Jesu Christi, nach dem Glauben der Kirche vom ersten Augenblick ihres Lebens an (das heißt, als sie selbst von ihrer Mutter empfangen wurde) vor jedem Makel der Erbsünde bewahrt wurde. Biblischer Anknüpfungspunkt für die Lehre von der Erbsünde ist die Erzählung vom Sündenfall aus dem Alten Testament (Buch Genesis). Dort wird Adam als der erste konkrete Mensch dargestellt, aber auch als Typus für den Menschen schlechthin. Mit Erbsünde ist darum nicht eine persönliche Sünde gemeint, sondern die Sündenverfallenheit aller Nachkommen Adams, insofern alle Menschen zur Sünde neigen. Maria wurde also von Gott aus dem Schuldzusammenhang der Erbsünde herausgenommen. Es gehört seit jeher zu den Grundaussagen des katholischen Marienbildes, dass Maria die von Gott erwählte und vom Anfang ihrer Existenz an die begnadete Mutter von Jesus Christus ist.

Der Tag des Hochfestes korrespondiert mit einem älteren Fest, dem 8. September, Mariä Geburt. An dem Tag wurde in Jerusalem eine Kirche der heiligen Anna, der Mutter Marias geweiht. Das Fest der Empfängnis Marias wurde ursprünglich auch „Empfängnis der heiligen Anna“ genannt. Es wird seit dem 8. Jahrhundert gefeiert. Am 8. Dezember 1854 definierte Papst Pius IX. die Lehre von der Unbefleckten Empfängnis Marias als Dogma (Glaubenssatz).

am (MBN)

V

Eine Vigil ist eine Nachtwache. Das Wort „Vigil“ stammt vom lateinischen „vigilare“ – wachen, ab. Die Vigil entstand aus dem Brauch, die Nacht vor einem kirchlichen Fest in Schriftlesung und Gebet zu verbringen – in der Gemeinde, in der Familie oder als Einzelner. Ihren Ursprung hat die Vigil in der Feier der Osternacht: Bereits im zweiten Jahrhundert wachten Christen betend in der Nacht zum Ostersonntag, um den Anbruch des neuen Tages zu feiern. Die frühen Christen erwarteten die Wiederkunft des Erlösers mit der aufgehenden Morgensonne. Auch heute noch werden in der Katholischen Kirche große Feste wie Ostern und Weihnachten sowie andere herausragende Feiertage mit einem Abend- oder Nachtgottesdienst eröffnet.

am (MBN)

W

Als Wallfahrt wird eine spirituell motivierte Reise bezeichnet, deren Ziel ein Ort mit religiöser Bedeutung ist. Sie ist nicht spezifisch für das Christentum, denn viele Religionen kennen Wallfahrten zu besonders wichtigen religiösen Zentren – beispielsweise im Islam die Wallfahrt nach Mekka. Im Christentum ist die Wallfahrt – im Unterschied zum Islam oder zum Judentum – nicht notwendiger Bestandteil der Riten. Ziel einer Wallfahrt sind Orte, die durch religiöse Erscheinungen, Erfahrungen oder Erinnerungen an gläubige Menschen ausgezeichnet sind. Aber auch Orte, an denen Reliquien (eine Reliquie kann ein Körperteil oder Teil des persönlichen Besitzes eines Heiligen sein) aufbewahrt werden, sind Ziele von Wallfahrten.

Die Faszination der Wallfahrt geht unter anderem auf das Bedürfnis zurück, an der Erfahrung der Transzendenz, die an diesem Ort gemacht wurde, teilzuhaben. Einer Wallfahrt liegt die Überzeugung zugrunde, dass der Zugang zu Gott an bestimmten Orten einfacher ist als an anderen. Entscheidender Bestandteil einer Wallfahrt ist der Weg zum Wallfahrtsort selber, den die Pilger oft gemeinsam betend und singend zurücklegen.

Die christliche Tradition der Wallfahrt hat ihre Wurzeln vor allem im Judentum. Das Wallfahren zu heiligen Orten und Stätten gehörte seit der Frühzeit zum religiösen Leben Israels. Besondere Bedeutung hatte dabei die dreimal im Jahr stattfindende Wallfahrt zum Tempel in Jerusalem. Das Heilige Land war auch das erste Wallfahrtsziel der Christen. So wurden unter Kaiser Konstantin (um 280-337) über den wichtigsten Gedenkstätten (Geburtsgrotte, Kreuzigungsstätte und Grab Jesu Christi) Kirchen errichtet. Bereits seit dem dritten Jahrhundert sind Gruppenwallfahrten bekannt.

Nach dem Rückzug der Christen aus dem Heiligen Land traten in Europa zunehmend Orte mit Reliquien, Wunderbildern und Gräbern von Heiligen in erreichbarer Nähe der Gläubigen in den Vordergrund. Von besonderer Bedeutung als Wallfahrtsort waren und sind dabei die Gräber der Apostel Petrus und Paulus in Rom sowie das Grab des Apostels Jakobus in Santiago de Compostela in Spanien. Seit dem Barock üben Marienwallfahrtsorte eine große Anziehungskraft aus. Im deutschen Sprachraum sind dies beispielsweise Altötting, Kevelaer, Werl oder Telgte. An diesen Wallfahrtsorten wird meist ein Bild oder eine Statue Marias von den Gläubigen besonders verehrt. Dabei rankt sich um die Marienbilder und -statuen oft eine legendenhafte Geschichte. Durch Marienerscheinungen sind beispielsweise auch die Orte Lourdes in Frankreich und Fatima in Portugal berühmt geworden.

Bekannte Wallfahrten im Bistum Mainz sind unter anderen die Wallfahrt zur Schmerzhaften Muttergottes in Dieburg, die Wallfahrt zur Liebfrauenheide bei Klein-Krotzenburg und die St. Rochus-Wallfahrt in Bingen.

am (MBN)

Das Kirchenrecht bestimmt, dass auf Antrag eines Diözesanbischofs ein oder mehrere so genannte Auxiliarbischöfe ernannt werden können, wenn pastorale Gründe dies erforderlich machen. Der lateinische Titel „episcopus auxiliaris“ bedeutet übersetzt „Hilfsbischof“. In Deutschland und Österreich wird ein Auxiliarbischof traditionell als Weihbischof bezeichnet. Er ist dem Diözesanbischof vor allem zur seelsorglichen Leitung des Bistums an die Seite gegeben und handelt in seinem Auftrag. Kraft seiner sakramentalen Weihe und seiner Gemeinschaft mit dem Papst und den übrigen Bischöfen im Bischofskollegium ist er unbeschadet seiner rechtlichen Vollmachten im Einzelnen, die er vom Diözesanbischof erhält, Bischof im vollen theologischen Sinn. Das Zweite Vatikanische Konzil hat den Weihbischof in dieser Weise aufgewertet. Diese bischöfliche Vollmacht wird zum Beispiel durch ein Ökumenisches Konzil ausgeübt, an dem ein Weihbischof mit beschließendem Stimmrecht teilnimmt. Er ist darüber hinaus Mitglied der Bischofskonferenz seines Landes.

Ein Weihbischof wird vom Papst ernannt. Dazu reicht der Diözesanbischof gewöhnlich eine Liste mit drei besonders geeigneten Kandidaten für das Amt ein. Bei der Ernennung der Mainzer Weihbischöfe Dr. Werner Guballa und Dr. Ulrich Neymeyr im Jahr 2003 hatte der Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, eine Liste mit fünf Namen in Rom eingereicht, aus der die beiden neuen Mainzer Weihbischöfe ausgewählt wurden. Für die Erstellung der Liste wurden im Bistum Mainz von Kardinal Lehmann zahlreiche Persönlichkeiten um Vorschläge für geeignete Kandidaten gebeten. Die Bischofsweihe für die neuen Weihbischöfe muss innerhalb von drei Monaten nach der Ernennung erfolgen.

Der Aufgabenbereich eines Weihbischofs kann territorial (bestimmter Gebietsanteil der Diözese), kategorial (umschriebener Geschäftsbereich) oder personal (für einen bestimmten Personenkreis) umschrieben sein. Im Auftrag des Diözesanbischofs nimmt er auch Visitationen in den Gemeinden des Bistums vor. Der in Deutschland traditionelle Titel Weihbischof hat historische Wurzeln. Weihbischöfe haben den Diözesanbischof früher vor allem bei den bischöflichen Weihehandlungen (Bischofs-, Priester- und Diakonenweihe) und bei der Spendung des Firmsakramentes unterstützt. 

Einem Weihbischof ist im Unterschied zum Diözesanbischof keine eigene Diözese zur Leitung übertragen. Allerdings wird jeder Weihbischof auf den Titel eines früher bestehenden, inzwischen aber untergegangenen Bistums geweiht – das so genannte Titularbistum. Damit wird deutlich gemacht, dass jedem Bischof eine Teilkirche zugeordnet ist. Dr. Werner Guballa ist Titularbischof von Catro (römische Provinz Mauretania Caesariensis, im heutigen Marokko). Dr. Ulrich Neymeyr ist auf das Titularbistum Maraguia (römische Provinz Byzacena, im heutigen Tunesien) geweiht.

Über die Beziehung eines Weihbischofs zu seinem Diözesanbischof schreibt das Zweite Vatikanische Konzil in „Christus Dominus“ (1965), dem Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche: „Weil also die Koadjutoren und Weihbischöfe zur Teilnahme an der Sorge des Diözesanbischofs berufen sind, sollen sie ihren Dienst so verrichten, dass sie in allen Angelegenheiten in voller Übereinstimmung mit diesem vorgehen. Außerdem sollen sie dem Diözesanbischof immer Gehorsam und Ehrfurcht erweisen, der seinerseits die Koadjutoren und Weihbischöfe brüderlich lieben und ihnen mit Hochachtung begegnen soll.“ (Christus Dominus 25)

tob (MBN)

An Weihnachten feiern die Christen die Geburt von Jesus Christus, dem Sohn Gottes. Nach christlichem Verständnis bedeutet die Geburt Jesu, dass Gott Mensch geworden ist; er ist zugleich Gott und Mensch. Jesus Christus hat sich unter die Menschen begeben, um sie aus Schuld und Tod zu erlösen und ihnen das Heil zu schenken.

Das Wort „Weihnachten“ heißt so viel wie „heilige, geweihte Nächte“. Das genaue Datum der Geburt Jesu ist jedoch unbekannt. Erstmals ist im Jahr 336 n. Chr. für Rom der 25. Dezember als Weihnachtsdatum bezeugt. Allerdings gibt es aufgrund unterschiedlicher Traditionen heute zwei Termine für das Geburtsfest Jesu: Katholiken, Protestanten und ein Teil der orthodoxen Christen feiern Weihnachten am 25. Dezember nach dem Gregorianischen Kalender. Der andere Teil der Orthodoxie hat sich hingegen für den 25. Dezember nach dem Julianischen Kalender als Tag der Geburt Christi entschieden. Das entspricht dem 6. Januar nach dem Gregorianischen Kalender. Die meisten in Deutschland lebenden orthodoxen Christen feiern Weihnachten am 25. Dezember. Die Weihnachtszeit erstreckt sich gemäß der „Grundordnung des Kirchenjahres“ von der ersten Vesper vor Christi Geburt (24. Dezember) bis zum Fest der Taufe Christi am ersten Sonntag nach Epiphanie (Erscheinung des Herrn am 6. Januar).

Beim Evangelisten Lukas, der die gängigen Vorstellungen von Weihnachten am stärksten geprägt hat, findet sich die ausführlichste Beschreibung der Geburt Jesu. Seinem biblischen Bericht zufolge waren es Hirten, die zuerst Nachricht von der Geburt des Gottessohnes erhielten. Ihnen verkündete ein Engel: „Fürchtet euch nicht, denn ich verkündige euch eine große Freude, die dem ganzen Volk zuteil werden soll: Heute ist euch in der Stadt Davids der Retter geboren; er ist der Messias, der Herr. Und das soll euch als Zeichen dienen: Ihr werdet ein Kind finden, das in Windeln gewickelt in einer Krippe liegt.“ Dieses Ereignis soll sich in Bethlehem und Umgebung zugetragen haben. In Bethlehem, das knapp zehn Kilometer von Jerusalem entfernt liegt, steht heute die Geburtskirche.

Das Weihnachtsfest gehörte nicht von Anfang an zur christlichen Liturgie. Die Urkirche hat erst im Laufe ihrer Entwicklung Ereignissen aus dem Leben Jesu mit speziellen Festen gedacht. Im antiken Rom war der 25. Dezember der Tag der Wintersonnenwende und das „Geburtsfest des unbesiegten Sonnengottes“. Historiker gehen davon aus, dass die frühe Kirche diesen Termin möglicherweise bewusst gewählt hat, um das heidnische Fest neu zu deuten.

Zur Weihnachtszeit gehören viele volkstümliche Bräuche wie beispielsweise das Aufstellen und Schmücken eines Weihnachtsbaumes in der Wohnung oder in der Kirche. Kinder zu beschenken war im ausgehenden Mittelalter Tradition am 6. Dezember, dem Nikolaustag. Erst Luther und der Protestantismus setzten gegen diesen Brauch den Weihnachtstag. Aus dem heiligen Nikolaus wurde so der Weihnachtsmann, das kommerzialisierte Markenzeichen der Weihnachtszeit von heute.

Keine besondere liturgische Funktion in den Gottesdiensten an Weihnachten hat die Krippe. Als Nachbildung des Stalles, in dem Jesus geboren wurde, zeigt sie Figuren des Kindes, Marias und Josefs, der Hirten und der drei Weisen aus dem Morgenland. Zusammen mit dem Weihnachtsschmuck prägt sie in der Weihnachtszeit den Kirchenraum. Allerdings wird bei Andachten die Krippe stärker in die Liturgie miteinbezogen, oft ist auch ein eigener Kindersegen Bestandteil einer Andacht. Bisweilen findet in Städten ein so genannter „Krippenrundgang“ statt, die Teilnehmer eines solchen Rundgangs besuchen dann die verschiedenen Krippendarstellungen in den Kirchen einer Stadt.

am (MBN)

Der zweite Sonntag in der Osterzeit, der Oktavtag nach Ostern, wird Weißer Sonntag genannt. Der Name Weißer Sonntag leitet sich von den weißen Kleidern ab, mit denen in der frühen Kirche die Neugetauften in der Osternacht bekleidet wurden. Diese weißen Kleider trugen sie eine Woche und legten sie am Sonntag nach Ostern wieder ab. Mit dem Rückgang der Erwachsenentaufen setzte sich ab dem 17. Jahrhundert der Sonntag nach Ostern als Termin für die Erstkommunion der Kinder durch.

Auch heute wird in vielen katholischen Gemeinden am Weißen Sonntag der Tag gefeiert, an dem die Kinder - meist im Alter von neun Jahren - erstmals das eucharistische Brot, die konsekrierte Hostie empfangen. Es gibt allerdings keinen festen Termin, die Feier findet auch an anderen Sonntagen oder Feiertagen statt. Mit der Taufe und der Firmung gehört die Erstkommunion zu den Einführungssakramenten, also zu den Sakramenten, die einen Menschen in die Katholische Kirche eingliedern. Die Erstkommunion wird durch eine theoretische und praktische Einführung in den christlichen Glauben, den Kommunionunterricht, vorbereitet. Allerdings ist die Erstkommunion kein eigenes Sakrament; die Feier ist vielmehr die besonders feierliche erste Spendung des Sakraments der Eucharistie.

am (MBN)

Der Weltjugendtag (WJT) ist eine Veranstaltung der römisch-katholischen Kirche und wird vom Päpstlichen Rat für die Laien und von der Katholischen Kirche des jeweiligen Gastgeberlandes organisiert. Er richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 30 Jahren. Der WJT geht auf eine Initiative des im April 2005 verstorbenen Papstes Johannes Paul II. zurück: Im Jahr 1984 lud er zu einem „Internationalen Jubiläum der Jugend“ nach Rom ein. Die zunächst als einmaliges Ereignis geplante Veranstaltung wurde so begeistert aufgenommen, dass Johannes Paul II. 1985 das von den Vereinten Nationen ausgerufene „Jahr der Jugend“ zum Anlass nahm, den Weltjugendtag zur festen Einrichtung zu erklären.

Seitdem lud das Kirchenoberhaupt jedes Jahr junge Christen aus aller Welt zu einem Treffen ein. Dabei findet der Weltjugendtag im Wechsel in kleinerem Rahmen in den Bistümern und dann wieder als weltweites Großtreffen statt. Die Orte der internationalen Weltjugendtage waren: Rom (1984 und 1985), Buenos Aires (1987), Santiago de Compostela (1989), Tschenstochau (1991), Denver (1993), Manila (1995) Paris (1997), Rom (2000), Toronto (2002) Köln (2005) und Sydney (2008). Der nächste internationale Weltjugendtag findet 2011 in Madrid statt.

Weltjugendtag 2005 in Köln

Vom 11. bis zum 21. August 2005 fand erstmals ein internationaler Weltjugendtag in Deutschland statt. Nach den Tagen der Begegnung in den deutschen Diözesen (11. bis 15. August) versammelten sich die internationalen Gäste mit ihren Gastgebern zu den zentralen Veranstaltungen im Erzbistum Köln. Am Ende des WJT wurden über 420.000 registrierte Pilger aus 197 Nationen gezählt sowie über 780 Bischöfe, darunter 60 Kardinäle, und über 10.000 Priester aus aller Welt. Zudem hatten sich 8.152 Journalisten akkreditiert, mehr als beim Kölner Weltwirtschaftsgipfel 1999.

Zentraler Programmpunkt der ersten drei Tage waren die Katechesen der Bischöfe, dazu gab es ein vielfältiges Programm mit Gebeten, Workshops und Diskussionsangeboten. Daneben gab es ein Kulturprogramm sowie Beichtzentren und so genannte „Geistliche Zentren“. Am Donnerstag, 18. August, wurde Papst Benedikt XVI. in Köln erwartet. Am Samstag, 20. August, machten sich die Teilnehmer zum Marienfeld bei Frechen östlich von Köln auf. Dort fand am Samstagabend die Vigilfeier mit dem Papst statt. Anschließend war die Übernachtung der Jugendlichen auf dem Gelände vorgesehen, um am Sonntag, 21. August, die Abschlussmesse mit dem Heiligen Vater zu feiern. Rund 1,1 Millionen Menschen nahmen an der Abschlussmesse teilgenommen.

Weltjugendtagskreuz

Das Weltjugendtagskreuz ist ein wichtiges Element der geistlichen Vorbereitung auf den. Weltjugendtag. Das schlichte Holzkreuz wurde zum „Heiligen Jahr der Erlösung“ 1983 auf dem Petersplatz in Rom aufgestellt. Es ist 3,80 Meter hoch, 1,75 Meter breit und wiegt 31 Kilogramm. Papst Johannes Paul II. hat es zum Abschluss des Heiligen Jahres der Jugend der Welt anvertraut. Bei der Aussendung am 22. April 1984 in Rom sagte der Papst: „Meine lieben jungen Menschen, zum Abschluss des Heiligen Jahres vertraue ich Euch das Symbol dieses Jubiläumsjahres an: das Kreuz Christi. Tragt es durch die Welt als ein Zeichen für Christi Liebe zur Menschheit, und verkündet allen, dass wir nur im Tod und der Auferstehung Christi Heil und Erlösung finden können.“ Nach der Aussendung hieß es zunächst noch „Heilig-Jahr-Kreuz“, später auch „Jubiläumskreuz“, „Pilgerkreuz“ oder „Jugendkreuz“. Wenn das Weltjugendtagskreuz nicht in der Welt unterwegs ist, wird es in der Kapelle des Jugendzentrums San Lorenzo in Rom aufbewahrt.

Seit Palmsonntag 2003 begleitet die Marienikone „Salus Populi Romani“ den Weg des Weltjugendtagskreuzes. Bei der Übergabe sagte Papst Johannes Paul II.: „Sie wird ein Zeichen der mütterlichen Gegenwart Marias an der Seite der Jugendlichen sein, die ebenso wie der Apostel Johannes dazu berufen sind, die Muttergottes in ihrem Leben aufzunehmen.“ Die Ikone ist rund 1,20 Meter hoch, 80 Zentimeter breit und wiegt 15 Kilogramm. Im Vorfeld des XX. Weltjugendtages in Köln im Jahr 2005 waren Kreuz und Ikone vom 21. Februar bis zum 7. März 2005 im Bistum Mainz unterwegs.

am (MBN)