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Tipp des Monats: :Der Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragter
Datum:
1. Mai 2025

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist eine zentrale Figur im Bistum Mainz, die dafür sorgt, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten den geltenden Datenschutzgesetzen - Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) sowie der KDG-Durchführungsverordnung (KDG-DVO) entspricht. Er ist nicht der Verantwortliche für den Datenschutz.

 

Die wesentlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten werden in §38 KDG genannt:

  • Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen und Beschäftigten bezüglich ihrer datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten,
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und der internen Datenschutzrichtlinien, etwa durch Prüfungen oder regelmäßige Kontrollen,
  • Beratung bei der Datenschutz-Folgeabschätzung,
  • Schaffung von Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung,
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme,
  • Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen im Bereich der Datenverarbeitung,
  • Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Beschäftigten und diesbezügliche Überprüfungen Erteilung von Auskünften an die Betroffenen in Angelegenheiten des Datenschutzes, sowie Benachrichtigung des Betroffenen über die Datenerhebung,
  • Vertretung des Unternehmens in datenschutzrechtlichen Fragen,
  • Zusammenarbeit und Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden,
  • Risikobewertung bezüglich der Erfüllung seiner Aufgaben, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung zu berücksichtigen hat.

 

Ein Datenschutzbeauftragter trägt wesentlich dazu bei, das Vertrauen von Betroffenen, Dienstleistern und Beschäftigten zu stärken sowie rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Seine Rolle ist unabdingbar für eine verantwortungsvolle und gesetzeskonforme Datenverarbeitung.

 

Noch Fragen? Das Team der betrieblichen Datenschutzstelle hilft Ihnen gerne weiter!