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Tipp des Monats: :Fotos von Mitarbeitenden nur mit Einwilligung

Datum:
1. Okt. 2026

Fotos machen unsere Einrichtungen lebendig und helfen Eltern, Kindern und Besuchern, die Menschen hinter unserer Arbeit kennenzulernen. Gleichzeitig hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter das Recht, selbst zu entscheiden, ob ein Foto veröffentlicht werden darf, beispielsweise auf der Homepage, in Aushängen oder in anderen Medien der Einrichtung. Für eine solche Veröffentlichung ist grundsätzlich eine freiwillige Einwilligung erforderlich.

Das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) schützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb darf niemand dazu gedrängt oder verpflichtet werden, einer Veröffentlichung seines Fotos zuzustimmen. Wer sich dagegen entscheidet, nimmt lediglich ein gesetzlich geschütztes Recht wahr. Aus einer verweigerten Einwilligung dürfen keine Nachteile entstehen.

Ein wertschätzender Umgang mit dieser Entscheidung stärkt das vertrauensvolle Miteinander und zeigt, dass wir die persönlichen Grenzen und Rechte jedes Einzelnen respektieren.

Noch Fragen? Das Team der betrieblichen Datenschutzstelle hilft Ihnen gerne weiter!