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Messenger-Dienste in der Kinder- und Jugendarbeit:Messenger-Dienste

Bild Messenger
Wenn der Verantwortliche die Nutzung eines Messenger-Dienstes gestattet, liegt es in seiner Verantwortung, Nutzungsvorgaben für seine Beschäftigen festzuhalten, bspw. im Rahmen einer Datenschutzrichtlinie, einer Endgeräterichtlinie oder einer Dienstanweisung.
Datum:
5. Aug. 2024

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat eine Handreichung zu Messenger-Diensten in der Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht. Darin gibt es Checklisten zur Auswahl des Dienstes, zu Voreinstellungen und zur Nutzung.