Aktuelle Online-Umfrage der KDSZ Frankfurt: Umgang mit Datenschutzverletzungen in kirchlichen Einrichtungen
Erforderlichkeit der Umfrage
Die Umfrage wird vom KDSZ FFM als notwendig erachtet, da Prüfungen und Beschwerden gezeigt haben, dass einige Einrichtungen auch sechs Jahre nach Inkrafttreten des KDG kein geregeltes Verfahren zum Umgang mit Datenschutzverletzungen hätten, oder dass ein Verfahren zum Umgang mit Datenschutzverletzungen zwar auf dem Papier bestünde, dieses aber nicht in die Praxis umgesetzt werde.
Die Umfrage wendet sich insbesondere an Kirchengemeinden und Kindertagesstätten sowie Alten- und Pfelgeheime, Behinderten und Jugendeinrichtungen sowie (sonstige) soziale Einrichtungen und hat folgende Ziele:
- Die Verantwortlichen der Einrichtungen und ihre Mitarbeiter/-innen sollen zum Umgang mit Datenschutzverletzungen sensibilisiert werden.
- Fehlerquellen sollen identifiziert und ggf. ein geregeltes Verfahren erstellt bzw. bestehende Verfahren weiterentwickelt werden.
Für Einrichtungen, bei denen Handlungsbedarf in dem von der KDSZ FFM abgefragten Bereichen besteht, bietet unsere Homepage hilfreiche Anleitungen, Vorlagen und Schulungsangebote, z. B.:
- Hinweise und eine Ausfüllhilfe sowie Dokumentation, wie bei der Meldung einer Datenschutzverletzung vorzugehen ist: Datenschutzpanne - was nun? | Betriebliche Datenschutzstelle Bistum Mainz
- Das Vorgehen bei einer Datenschutzverletzungen ist u. a. auch Thema unseres Schulungsangebotes: Schulungen | Betriebliche Datenschutzstelle Bistum Mainz
Einrichtungen die bei der Beantwortung des Fragebogens Hilfe benötigen, können sich gerne an uns wenden. Sie erreichen die Stabsstelle Datenschutz per E-Mail: datenschutz@bistum-mainz.de oder telefonisch unter 06131 - 253 821.